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27-02-05 Koalitionvertrag 2023

Gemeenteraad 25 september 2023, gemeente VeendamBij agendapunt: Ingekomen stukken week 2747.032 woorden

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Träger der Kindertagesbetreuung Das Wunsch- und Wahlrecht in der Kinder- und Jugendhilfe setzt eine Trägervielfalt voraus. Dazu stehen wir, denn sie gewährleistet die Bereitstellung von Kitas mit verschiedenen Konzepten. Freie und öffentliche Träger sowie Elternvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz. Beim notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote setzen wir auf alle Anbieter und Träger, die dazu beitragen, das Ziel, dass jedes Kind einen Kitaplatz bekommt, schnellstmöglich zu erreichen, solange diese den landesrechtlichen und genehmigungsfähigen Vorgaben entsprechen.

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Der öffentliche Träger KiTa Bremen hat einen überproportional hohen Anteil an Förderkindern und muss Lösungen für Kinder schaffen, die im Anmeldeverfahren keinen Kita-Platz bekommen haben und ihren Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen. Die Kommunen können den Kita-Rechtsanspruch nur mit leistungsfähig aufgestellten öffentlichen Trägern gewährleisten.

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Die Koalition wird: • beim Ausbau weiter auf Trägerpluralität setzen. • KiTa Bremen mindestens im Rahmen des bisherigen Marktanteils am notwendigen Ausbau beteiligen.

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Betreuungsumfang und -zeiten Wir haben erreicht, dass alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf sechs Stunden frühkindliche Bildung haben. Daran wollen wir festhalten. Viele Eltern benötigen jedoch einen Betreuungsumfang, der sechs Stunden übersteigt, und auch für manche Kinder gibt es pädagogische Gründe für Ganztagsbetreuung. Eltern mit unregelmäßigen oder besonders frühen bzw. späten Arbeitszeiten benötigen Randzeitenbetreuung über die üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen hinaus. Auch Vollzeiterwerbstätigkeit der Eltern kann in der Regel nicht mit einem Betreuungsumfang von sechs Stunden abgedeckt werden. Wir wollen prioritär erreichen, dass allen Kindern ein Betreuungsangebot mindestens im Umfang des Rechtsanspruchs von sechs Stunden gemacht werden kann. Darüber hinaus wollen wir insbesondere nachmittags mehr Betreuungsangebot schaffen.

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Vollzeitbetreuung bis acht Stunden ist und bleibt ab dem 3. Lebensjahr beitragsfrei. Für darüberhinausgehende Betreuung von mehr als 8 Stunden wollen wir abhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Eltern ein System entwickeln, wie in Zukunft ein sozial gestaffelter Zuzahlungsbeitrag abhängig von Einkommenshöhe, Familiengröße und dem Betreuungsumfang erhoben werden kann. Wer wenig verdient, zahlt nichts oder wenig, wer viel verdient, zahlt mehr.

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Die Koalition wird: • dort, wo bereits Betreuung über die sechs Stunden hinaus in den Einrichtungen angeboten wird, die-

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se nicht abbauen und wenn möglich ausweiten. das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen und ergänzenden Betreuungsangeboten, auch in Rand- und Ferienbetreuungszeiten, massiv erhöhen. Kindertagesbetreuungseinrichtungen ermöglichen, Betreuungsbedarfe, die über den Rechtsanspruch von sechs Stunden hinausgehen, ergänzend durch den Einsatz von pädagogisch vorgebildeten Personen, wie z.B. Kindertagespflegepersonen, sicherzustellen, und den dafür notwendigen Rahmen schaffen. pro Stadtteil mindestens eine Ankereinrichtung einrichten, die auch Eltern mit Arbeitszeiten jenseits der üblichen Betreuungszeiten eine bedarfsgerechtere Betreuung ermöglicht. ein sozial gestaffeltes Zuzahlungsmodell für die Betreuungszeiten über acht Stunden hinaus entwickeln. Die Zuzahlung soll dabei ausschließlich an den zeitlichen Umfang und nicht an die Tageszeit der Betreuung gebunden sein. als ergänzendes, quartiersnahes und flexibles Angebot weitere MoKi-Standorte eröffnen. prüfen, wie die unterjährige Aufnahme von Kindern zum Standard werden kann, da sich die Familien-, Arbeits- und Lebensplanung nicht nach dem Kita-Jahr richten.

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Personalgewinnung und multiprofessionelle Teams Der Fachkräftemangel bremst den Kita-Ausbau und geht damit zulasten der unversorgten Kinder und ihrer Eltern. Er geht aber auch zulasten der Fachkräfte, die in den Kitas auf wachsende Heraus- und Anforderungen stoßen - bei einer dünner werdenden Personaldecke. Deshalb wollen wir kurzfristig für mehr Personal in den Kitas sorgen, und gleichzeitig massiv in die Ausbildung investieren, um mittelfristig die benötigten Fachkräfte zu gewinnen.

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Es soll daher kurzfristig Personal als Zweitkraft mit einer angepassten Mindestqualifikation und „helfende Hände“ auch ohne pädagogische Vorqualifikation eingesetzt werden, um schnell Entlastung und Plätze zu schaffen. In Kindertageseinrichtungen wollen wir zudem verstärkt multiprofessionelle Teams einsetzen. Es fehlen für Fachkräfte mit akademischen Abschlüssen in Pädagogik, Psychologie etc. attraktive Stellen in Kindertagesstätten. Diese wollen wir schaffen, indem wir z.B. das Programm der Verstärkungsmittel (Koordinations- und Netzwerkstellen) und das der Fachberatung ausweiten. Mit diesen Stellen soll die Entlastung und Unterstützung der Gruppen- und Kitaleitungen insbesondere in den Indexlagen und den Schwerpunkteinrichtungen vorangetrieben werden. Diese Stellen sollen möglichst vor Ort in den Einrichtungen eingesetzt werden.

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Wir können nicht warten, bis diejenigen, die jetzt eine Ausbildung anfangen, als Fachkräfte in den Kitas ankommen. Deshalb müssen wir jetzt denjenigen, die gerne mit Kindern arbeiten wollen, aber noch keine pädagogische Fachkraft sind, Möglichkeiten geben, in Einrichtungen frühkindlicher Bildung zu arbeiten und ihnen eine berufliche Perspektive und berufsbegleitende Weiterqualifizierung ermöglichen. Um mehr Gruppen eröffnen und betreiben zu können, wollen wir mehr Menschen als Zweitkräfte gewinnen Wir achten das Fachkräftegebot der Kinder- und Jugendhilfe und die landesrechtlichen Grundlagen. Die Tätigkeit der Erziehung, Betreuung und Förderung von Kindern ist ein für die Gesellschaft wichtiger Fachberuf.

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An den landesrechtlichen Vorgaben zur Erstkraft wird nicht gerüttelt. Wir werden die Anzahl der Förderkinder berücksichtigen und die Gruppenleitung sollen zusätzliche Anleitungsstunden bekommen. Zweitkräfte, die in Indexlagen tätig sind, sollen eine Zulage erhalten. Das Programm ProKita II in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsressort werden wir fortsetzen.

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Die Koalition wird: • alle Träger anhalten, bei der Zusammenstellung der Gruppenteams und der entsprechenden Einstellung von Personal alle rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten zu nutzen. Oberste Priorität haben

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die Bildungs-, Förder- und Betreuungsbedürfnisse der Kinder. Ziel ist es, allen Kindern ein Angebot zu machen. Die entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten auch für Kindertagespflegepersonen, Kinderpfleger*innen und Sozialpädagogische Assistent*innen werden wir nutzen, auch bei unserem kommunalen Träger. Eine berufsbegleitende Weiterqualifizierung ist wünschenswert und wird allen ermöglicht, aber den einzelnen Beschäftigten nicht zwingend vorgeschrieben werden. • dafür Sorge tragen, dass Kindertagespflegepersonen, die neben der die Gruppe leitenden Fachkraft in einer Elementargruppe eingesetzt werden, vorab im Rahmen ihrer Qualifikation bzw. ergänzend zu bestehender Qualifikation eine Fortbildung erhalten, die der Arbeit mit Kindern ab drei Jahren Rechnung trägt. • Kita-Leitungen stärken für die vielfältigen und stetig gewachsenen Koordinierungsaufgaben, dies auch in der Ausbildung berücksichtigen und bei Verwaltungsaufgaben, zum Beispiel im Bereich der Online-Anmeldung, unterstützen.

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Ausbildung und Qualifizierung Die Gewinnung von pädagogischen Fachkräften hat für die Koalition oberste Priorität. Wir wollen während der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz und in der Kinderpflege eine Entgeltzahlung möglich machen. Berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungen erfolgen bei vollem Lohnausgleich.

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Die Koalition wird: • die Zahl der Plätze in der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zur Erzieherin/zum Erzieher bis 2024 verdreifachen und bis zum Ende der Legislaturperiode mindestens vervierfachen. • die Ausbildungskapazitäten an den öffentlichen Fachschulen mindestens verdoppeln, attraktiv gestalten und offensiv bewerben. Die öffentlichen Schulen sollen auch PiA-Weiterbildungsgänge anbieten. Für die Umsetzung werden wir rechtzeitig zum Ausbildungsjahr 2024/2025 einen Plan vorlegen.

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Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Wege in Beschäftigung in erzieherischen Berufen und in der Kindertagesbetreuung, Quer- und Seiteneinstiege mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Formaten werden wir verstetigen. Um Interessierte umfassend zu erreichen – direkt und über Multiplikator*innen – starten wir eine Informationsoffensive, die auch eine „Erziehungsberufe-Lotsenstelle“ umfasst.

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Wir werden die Ausbildungs- und Personalgewinnungsmaßnahmen fortlaufend bilanzieren und wenn notwendig Anpassungen vornehmen.

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Die Koalition wird: • prüfen, wie wir auch an nicht-staatlichen Schulen das Schulgeld in der Ausbildung in Erziehungsberufen erlassen und dies mit einer beruflichen Bindung in Bremen verknüpfen können. • die Arbeitsbedingungen verbessern, um mehr Fachkräfte im Beruf zu halten und eine Rückkehr, z. B. nach der Elternzeit, attraktiver zu machen. Hierfür werden wir nach Möglichkeiten suchen, die Bezahlung der Erzieher*innen zu verbessern, sowie eine flächendeckende Supervision einführen und psychologische Unterstützung der Fachkräfte bei der Arbeit mit geflüchteten Kindern mit Kriegserfahrung ermöglichen. • die Möglichkeiten einer vergüteten Teilzeitausbildung in den unterschiedlichen Ausbildungsformaten erweitern und auch PiA in Teilzeit ermöglichen. • Berufsbegleitende Weiterqualifizierungsgänge für Sozialpädagogische Assistent*innen (SPA), Kinderpfleger*innen und Heilpädagog*innen ausweiten. • die Einrichtung eines dualen Studiengangs Elementarpädagogik prüfen.

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Gruppengrößen Sofern trotz aller Ausbauanstrengungen noch Betreuungsplätze fehlen, werden wir die Möglichkeiten

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hinsichtlich der Gruppengrößen soweit ausschöpfen wie dies erforderlich ist, um alle unversorgten Kinder im Kita-System unterzubringen. Einrichtungen sollen sich freiwillig entscheiden dürfen, mehr als 10 Kinder pro Krippengruppe oder mehr als 20 Kinder pro Elementargruppe aufzunehmen. Ausnahmegenehmigungen sollen dafür zukünftig nicht erforderlich sein. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden wir schnellstmöglich schaffen. Die Refinanzierung wird nach der Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder bemessen, jedes Kind mehr zählt im Finanzbedarf also auch genauso wie jedes andere Kind in der Gruppe. Für die Beschäftigten in Gruppen, welche zusätzliche Kinder aufnehmen, werden wir eine Zulage zur Verfügung stellen.

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Hierbei werden wir weiterhin Ungleiches ungleich behandeln und den unterschiedlichen sozialen Gegebenheiten von Stadtteilen und Einrichtungen Rechnung tragen. Gruppen in Lagen mit Sozialindikator 4 und 5 sowie Gruppen mit mehr als drei Kindern mit Förderbedarf werden nicht vergrößert. Flexibilisierungen bei den Gruppengrößen werden ausschließlich temporär und befristet umgesetzt. Dabei setzen wir auf die Solidarität der Träger und ihrer Mitarbeiter*innen mit unseren Kindern. Für Elementargruppen in herausfordernden Lagen werden wir perspektivisch eine schrittweise Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels vornehmen und damit den Einrichtungen Gruppenverkleinerungen ermöglichen, auch über Einbeziehung neuer Personalressourcen und über multiprofessionelle Teams, damit die Fachkräfte vor Ort den Bedarfen der Kinder besser gerecht werden können und um den Anforderungen an die Fachkräfte Rechnung zu tragen.

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Kindertagespflege Ein weiterer Baustein der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege.

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Die Koalition wird: • ein frühkindliches Bildungsangebot durch Tageseltern ausweiten. • für alleinerziehende Schichtarbeiter*innen prüfen, wie die ergänzende Kindertagespflege im Haushalt der Sorgeberechtigten so ausgestaltet werden kann, dass sie bereits ab der Betreuung eines Kindes attraktiv ist und in die Prüfung das Berliner MoKiS-Modell einbeziehen. • die Kindertagespflegeoffensive fortsetzen und ausreichend Qualifikationsangebote schaffen, auch um zusätzliches Personal für unsere Kindertagesbetreuungseinrichtungen zu gewinnen und zu qualifizieren.

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse Qualifikationen auch für den Quereinstieg sind bisher auf das deutsche Ausbildungssystem ausgelegt, der Einsatz mit angrenzenden Qualifikationen aus dem Ausland ist bislang nicht möglich. Das wollen wir ändern. Das Quereinstiegsprogramm wird künftig auch für ausländische Abschlüsse und Qualifikationen geöffnet und durch Sprachkurse flankiert.

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Die Koalition wird: • insgesamt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen beschleunigen, erleichtern und insbesondere bisherige Tätigkeiten und berufliche Erfahrungen stärker berücksichtigen. Notwendige Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen stellen wir kostenlos zur Verfügung.

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Verzahnung Kitas und Grundschulen Die Bildungsangebote in Kitas und Grundschulen müssen noch besser verzahnt werden, sodass beim Übergang Brüche in der Entwicklung vermieden werden. Die in Bremerhaven bereits bestehende Verbundstruktur zwischen Kitas und Grundschulen wollen wir auch für die Stadtgemeinde Bremen flächendeckend umsetzen.

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• die gestarteten Pilot-Verbünde von Kitas und Grundschulen flächendeckend ausweiten, um den Bildungsplan 0–10 flächendeckend einzuführen.

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Familien- und Elternarbeit Kindertageseinrichtungen sind wichtige Orte, in denen Familien mit ihren vielfältigen Problemlagen/ Lebensrealitäten ankommen und Unterstützung erhalten können. Kinder- und Familienzentren sollen einen Platz bieten für Differenzierung und Bewegungsangebote, mit Ruheräumen, mit Eltern- und FamilienCafés, für Väter- und Müttergruppen, Beratungsangebote und Selbsthilfestrukturen.

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Die Koalition wird: • Einrichtungen schaffen, in denen eine durchgängige Bildung und Betreuung vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung angeboten wird. Kinder- und Familienzentren können solche Anlaufstellen in den Stadtteilen sein, die kostenlose Angebote für Kinder und ihre Familien in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und frühkindliche Bildung bereithalten. • für alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen Fortbildungsmöglichkeiten schaffen zu den Themen körperlicher, psychischer und insbesondere sexualisierter Gewalt. Die dabei erworbenen Kenntnisse sollen in die Eltern- und Familienbildungsarbeit mit einfließen. • präventive Elternarbeit im Rahmen von Elternabenden zu wechselnden Themen wie z.B. Gesundheit, Sexualität, Mediennutzung, Gewaltprävention und Diversität einführen. • das Sozialpädagog*innenprogramm in Kitas in Indexlagen fortführen und ausweiten. • das in Gröpelingen erfolgreich eingeführte Konzept Kita-Einstiegshaus in die Breite bringen und auch in anderen Stadtteilen etablieren, um für Kinder mit entsprechendem Bedarf den Einstieg in das System der frühkindlichen Bildung zu erleichtern.

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Naturnahe Kitas

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Die Koalition wird: • neben dem konventionellen Kita-Ausbau auch die Einrichtung von naturnahen Kitas, z.B. ParzellenKitas, voranbringen, um weitere Standortpotentiale zu heben und gleichzeitig das Naturerleben und die Umweltbildung von Kindern zu unterstützen. Hierfür müssen eigene Standards definiert und die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. • die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Soziales, Umwelt und Kinder zum Thema Klimabildung verstärken, um auch über die geförderten außerschulischen Lernorte hinaus möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang und vielfältige Angebote der Umwelt- und Klimabildung und Naturerfahrung zu ermöglichen. Konkret werden wir das erfolgreiche, von den Ressorts Kinder und Umwelt gemeinsam finanzierte Projekt „Kita-Kinder gehen raus“ fortsetzen, um noch mehr Kita-Kindern einen Zugang zu Umwelt und Natur zu ermöglichen.

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Sprachförderkonzept und Kitabrückenjahr Grundbedingung für erfolgreiche Bildung und eine aktive Rolle in der Gesellschaft ist der Aufbau von Sprachkompetenzen. Deswegen wollen wir Sprachbildung und Sprachförderung gerade am Anfang des Bildungswegs weiter verbessern, die Förderung von Mehrsprachigkeit als selbstverständlichen Teil davon etablieren und noch mehr Kinder mit den vorhandenen Angeboten erreichen. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir erreicht, dass alle Kinder mit Sprachförderbedarf vor der Einschulung eine Kindertagesbetreuung oder spezielle Sprachförderkurse besuchen können. Für jedes Kind mit Sprachförderbedarf ist die Inanspruchnahme des Kita-Brückenjahres verbindlich und wird verlässlich bereitgestellt.

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Die Koalition wird: • das Kita-Brückenjahr verstetigen und mit den nötigen finanziellen Mitteln hinterlegen.

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• die Sprachförderung schrittweise ausbauen. Das Ziel ist, dass in Gruppen mit mehr als vier Kindern mit diagnostiziertem Sprachförderbedarf eine zusätzliche Sprachförderkraft eingesetzt werden soll. • die aufsuchende Arbeit, insbesondere bei der Primo-Testung von Nicht-Kita-Kindern in Bremen und Bremerhaven, verstetigen und weitere ergänzende Angebote schaffen. • das beschlossene Sprachförderkonzept mit allen notwendigen Ressourcen realisieren und bestehende Angebote verstetigen sowie weitere Angebote schaffen. • dafür Sorge tragen, dass Sprachförderkräfte ausreichend Zeit und Raum haben, um individuelle Lehrund Lernmöglichkeiten für die Kinder umzusetzen. • Ausbildungsanforderungen für Sprachförderkräfte definieren und Ausbildungsklassen im Land Bremen schaffen, um den steigenden Bedarf an Sprachförderkräften zu decken. • sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Mittel für Sprachkitas fortgeführt werden.

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Landeskitagesetz / verbindliche Standards Wir wollen die Qualität in der frühkindlichen Bildung verbessern. Die Qualitätsstandards sollen in das Landes-Kitagesetz aufgenommen werden. Der Gesetzgebungsprozess soll unter Einbindung der Träger-, Beschäftigten- und Elternvertretungen erfolgen.

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Die Koalition wird: • verbindliche Standards in der Kindertagesbetreuung in dem Landes-Kitagesetz regeln. Dort verankern wir die Standards des Bildungsplans 0 bis 10 mit verbindlichen Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung.

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Inklusion in Kitas Wir wollen eine inklusive Kita, in der alle Kinder, ausgehend von ihrer aktuellen Entwicklung, gezielt gefördert werden.

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Die Koalition wird: • einen „Entwicklungsplan Inklusion in Kitas“ als eine verbindliche Grundlage für die Umsetzung in Kitas schaffen. • sich im Rahmen der Entwicklung des „Entwicklungsplans Inklusion in Kitas“ dafür einsetzen, dass inklusive Kitas auch über eine entsprechende Ausstattung verfügen: kleine Gruppen mit einem guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, multiprofessionellen Teams mit der Möglichkeit des Poolings von Assistenzen in inklusionsgerechten Räumlichkeiten.

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Spielhäuser In Bremen gibt es auf einigen Spielplätzen „Spielhäuser“, in denen pädagogische Angebote am Nachmittag und in Ferienzeiten für jüngere und ältere Kinder, Elterncafés, Sprach- und weitere Kurse für Eltern organisiert werden. Diese Angebote sind niedrigschwellig – es reicht, mit dem eigenen Kind auf den Spielplatz zu gehen, um damit in Berührung zu kommen.

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Die Koalition wird: • die Spielhäuser personell stärken und anstreben, dass noch weitere Spielplätze, insbesondere in benachteiligten Stadtteilen, mit Spielhäusern ausgestattet werden.

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Ausstattung nach Index Die soziale und wirtschaftliche Lage von Kindern und Familien, in den Quartieren sehr unterschiedlich, dementsprechend auch die Herausforderungen für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Weil wir Ungleiches ungleich behandeln, muss auch die Ausstattung der Kindertagesbetreuungsangebote, der Kinder- und Familienzentren, diesen unterschiedlichen Herausforderungen gerecht werden. Die Kitas, die von Kindern mit besonders großen Herausforderungen besucht werden, brauchen in jeder Hin-

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sicht die beste Ausstattung.

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Die Koalition wird: • die Einstufung von Kindertagesstätten als Index-Kitas mit der entsprechenden Zusatzausstattung automatisch an die jeweils aktuelle Datenlage anpassen. • den Sozialindex für Kitas analog zum Verfahren beim Sozialindex für Schulen weiterentwickeln.

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Finanzierung

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Die Koalition wird: • das System der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in dieser Legislaturperiode weiter entwickeln und spätestens mit Wirkung zum Kitajahr 2025/2026 umstellen, um Transparenz und Einheitlichkeit sicherzustellen. Das Finanzierungssystem soll die schnellstmögliche Erreichung des Zieles, dass jedes Kind einen Kitaplatz bekommt, bestmöglich unterstützen. Die Finanzierung soll im Kern auf die Anzahl der betreuten Kinder, ihre jeweiligen Problemlagen, Bildungsrisiken und Förderbedarfe und den jeweiligen Betreuungsumfang bezogen sein. • mit einem solchen Finanzierungsmodell das Ziel verfolgen, dass einerseits der Anreiz eines selbstverantworteten Ausbaus durch die Träger verstärkt wird und andererseits nur die mit Kindern besetzten Plätze finanziert werden. • für die Einhaltung der gesetzten Priorisierungen der Aufnahme sorgen (kommunale Steuerung) und gleichzeitig die Schaffung zusätzlicher Angebote und Plätze forcieren. • das Finanzierungssystem so gestalten, dass besondere Anreize zur Schaffung von zusätzlichen Angeboten gerade in den Quartieren und Stadtteilen gesetzt werden, die bislang besonders niedrige Betreuungsquoten aufweisen. Wir werden in diesem Zusammenhang bis Ende dieses Jahres ergebnisoffen prüfen, inwieweit die Übernahme des Gutscheinmodells aus Hamburg oder aus Berlin für Bremen eine geeignete Lösung darstellen kann.

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Bildung

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Bildungsgerechtigkeit Unser Ziel sind gerechte Bildungschancen für jedes Kind im Land Bremen. Alle Kinder unabhängig von ihrem Elternhaus, Herkunft oder Wohnort müssen die gleichen Chancen haben, ihre Potentiale in der Schule zu entfalten. Die Schulen, die von Kindern mit besonders großen Herausforderungen besucht werden, brauchen in jeder Hinsicht die beste Ausstattung.

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Die Koalition wird: • den begonnenen Einstieg in die Doppelbesetzung fortführen und massiv zusätzliches Personal einstellen. Prioritär werden die Grundschulen mit Sozialindikator 5 und 4 mit einer zweiten Kraft (1 VZE für 2 Klassen) mit einer zweiten Kraft für die 1. Klassen ausgestattet, um den Erwerb der Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen zu unterstützen. Nachfolgend werden wir auch die höheren Klassenstufen der Grundschulen mit Sozialindikator 5 und 4 und die Schulen mit Sozialindikator 3 mit einer zweiten Kraft (1 VZE für 3 Klassen) ausstatten. • für die Doppelbesetzung Erzieher*innen und andere pädagogische Fachkräfte und in der Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen erfahrene Personen einstellen und ihnen verbindlich anbieten, sie berufsbegleitend weiter zu qualifizieren. Dabei setzen wir darauf, dass die Schulen selbst am besten wissen, was ihren Kindern hilft. • entsprechend der Zuweisungsrichtlinie für das unterrichtende Personal eine Zuweisungsrichtlinie für das nichtunterrichtende pädagogische Personal erlassen.

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• das Bundesprogramm Startchancen voll ausnutzen und die notwendige Gegenfinanzierung der Bundesmittel sicherstellen. • weiterhin die Klassengröße am Sozialindex festmachen und an Schulen der Primar- und Sekundarstufe I in herausfordernden Lagen kleinere Klassen einrichten. • Elternarbeit im Sinne der Bildungspartnerschaften zwischen Eltern und Schulen sowie die Elternbildung kontinuierlich weiterentwickeln und fördern. • so viele Kinder wie möglich beim Erwerb der Basiskompetenzen in Mathematik und Sprache auch über den Unterricht hinaus zusätzlich mit Ergänzungsangeboten fördern. Dafür beschleunigen wir den Ausbau des Programms „Mathe sicher können“. Im Bereich der Leseförderung werden wir das Programm „Lese-BiSS“ zum flächendeckenden „Leseband“ weiterentwickeln und bis zum Ende der Legislaturperiode an allen Bremer Grundschulen einführen. • neue Quartiersbildungszentren (QBZ) bauen. Zuerst in Kattenturm, Blumenthal und Bremerhaven Lehe. Diese Ortsteile bekommen eine*n Bildungsmanager*in für das Quartier, auch wenn das Gebäude noch nicht fertig ist. Bestehende und neue QBZ werden über eine institutionelle Förderung dauerhaft abgesichert.

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Schulkonsens / Schulstruktur Der 2018 beschlossene Schulkonsens zwischen SPD, CDU, DIE GRÜNEN und DIE LINKE gilt bis 2028. Wir halten daran fest. Das bedeutet auch, dass wir am Ziel festhalten, die Bildungsausgaben pro Schüler*in an die der anderen Stadtstaaten anzugleichen. Damit der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule möglichst gut gelingt, ist eine noch engere Zusammenarbeit der jeweiligen Schulen anzustreben.

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Die Koalition wird: • vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Schulen innerhalb dieser Legislatur vornehmen. Mit Blick auf eine darüber hinausgehende Perspektive wollen wir geeignete Formate entwickeln mit dem Ziel, den Bildungserfolg stärker von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Hierbei sollen sowohl bildungsbezogene Fragen wie Schulstrukturen oder Ausstattung, als auch schulexterne Faktoren wie Armut, Migration oder Stadtentwicklung berücksichtigt werden. • das Ausgabenniveau pro Schüler*in nach und nach an das Niveau der anderen Stadtstaaten annähern. • das Abitur weiterhin nach 8 Schuljahren an den Gymnasien oder nach 8 bzw. 9 Schuljahren an den Oberschulen ermöglichen. Überall dort, wo an Oberschulen – wegen der fehlenden Oberstufe – das Abitur nicht direkt abgelegt werden kann, sollen Schulverbünde diese Lücke schließen. Im Stadtteil Gröpelingen richten wir eine neue Oberstufe ein. • die Zusammenarbeit von Kitas, Grundschulen und Oberschulen stärken, um die Übergänge für die Schüler*innen besser zu gestalten. Dafür werden Verbünde geschaffen und wo möglich Campus zwischen Grund- und Oberschulen eingerichtet.

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Inklusion Jedes Kind soll beste Bildungschancen bekommen und individuell passende Unterstützung. Bei der Qualität des inklusiven Unterrichts richten wir den Fokus auf das gemeinsame Lernen. Dafür müssen die Personalausstattung und der Personaleinsatz in den Schulen sowie die Lehrkräfteaus- und -fortbildung verbessert werden.

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Die Koalition wird: • die Schulen bedarfsgerecht ausstatten. • weiterhin für ein weites und systemisches Inklusionsverständnis eintreten und den Entwicklungsplan Inklusion und Migration (Inklusion in der Migrationsgesellschaft) zeitnah beschließen und umsetzen. • die Zuweisung von Personal nach den Förderbedarfen der Kinder richten. Diese bedarfsgerechte

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Ausstattung der Grund- und weiterführenden Schulen werden wir sicherstellen, wenn statt des sonderpädagogischen Statuierungsverfahrens in der Grundschule ein entwicklungsbegleitendes, förderdiagnostisches Verfahren eingeführt wird. Jede Schule braucht im Kollegium insbesondere auch eine ausreichende Zahl von Sonderpädagog*innen, um die Herausforderungen der Inklusion adäquat umsetzen zu können. Um dies verlässlich zu sichern, werden wir die inhaltlichen und organisatorischen Fragen und die verbindliche Bereitstellung und Verteilung der erforderlichen Ressourcen im gleichen Schritt regeln. Die Statuierung im Übergang von der Grund- zur weiterführenden Schule kann erst dann entfallen, wenn eine entsprechende Zuweisung von Förderstunden über die Zuweisungsrichtlinie neu geregelt ist. schulinterne und übergreifende Fortbildungen und Personalentwicklung für alle Lehrkräfte anbieten. Schulassistenzen als originären Bestandteil von Schulen etablieren, damit sie entsprechend den Bedürfnissen eingesetzt werden. Auf Grundlage der Evaluation des Pilotprojektes und der Erfahrungen mit der Ausweitung zum kommenden Schuljahr werden systemische Schulassistenzen sukzessive flächendeckend eingeführt. Dafür braucht es neben den notwendigen Ressourcen eine gute Zusammenarbeit der Ressorts Bildung, Soziales und Gesundheit.

für alle Schüler*innen mit sozial-emotionalen Problemlagen und (drohenden) seelischen Behinderungen ein wohnortnahes Beschulungsangebot sicherstellen. Zu diesem Ziel werden wir den Ausbau von temporären Lerngruppen und Multifamilienklassen an den allgemeinbildenden Schulen vorantreiben sowie die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) stärken und die Bildungsangebote an allen ReBUZ im Rahmen von Bildungsabteilungen ausbauen. Diesen Ausbau wollen wir bis zum Schuljahr 2024/2025 sicherstellen, um in einem ersten Schritt keine neuen Schüler*innen mehr an der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße aufnehmen zu müssen. Auf dieser Grundlage werden wir die Fritz-Gansberg-Schule auflösen und einen mobilen Dienst für den Bereich emotional-soziale Entwicklung etablieren. die Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen im Land Bremen entsprechend der Bedarfe inklusiver Schulen ausbauen. Es braucht dabei u.a. höhere Kapazitäten in der Inklusiven Pädagogik, in der Erziehungswissenschaft und im Weiterbildungs-Masterstudiengang inklusive Pädagogik. die Referendariatsplätze für inklusive Pädagogik am Landesinstitut für Schule (LIS) ausbauen. Möglichkeiten der Differenz in Lernzielen, Fragen des Notenschutzes und des Nachteilsausgleichs verbindlich im Schulgesetz regeln.

für eine ressortübergreifende (Soziales, Bildung, Gesundheit, Wissenschaft) Sicherstellung der Erfüllung der Bedarfe der Kinder und Jugendlichen insbesondere in hoch komplexen Problemlagen durch Beschulungs-, Betreuungs- und Therapieangebote sorgen. Dafür braucht es auch ein ressortübergreifendes Handlungskonzept. prüfen, ob an den verbleibenden Förderzentren nach dem Modell der umgekehrten Inklusion eine Weiterentwicklung dieser Schulen möglich ist. Schüler*innen noch besser ermöglichen, in ihrem eigenen Tempo zu lernen. Um das durchgehend zu ermöglichen, braucht es mehr jahrgangsübergreifendes Lernen. So können Schüler*innen einfacher länger oder kürzer in einer Lerngruppe bleiben, ohne dabei die harten Brüche des Wiederholens oder Überspringens zu erleben. anwachsende Strukturen für Kooperationszeiten in den multiprofessionellen Teams schaffen.

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Sprachförderkonzepte, Mehrsprachigkeit und herkunftssprachlicher Unterricht Wir haben die vorschulische Sprachförderung im Deutschen vorangebracht und wollen diesen Weg weitergehen. Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen im Land Bremen wächst mittlerweile mehrsprachig auf. Mehrsprachigkeit ist der Normalfall. Wir wollen die sprachliche Vielfalt anerkennen und alle Sprachen gleichermaßen wertschätzen.

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Die Koalition wird: • das beschlossene Sprachförderkonzept umsetzen, und dessen Umsetzung evaluieren.

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• die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweit-/Fremdsprache voranbringen, um durchgängige Sprachbildung in allen Fächern zu etablieren. • eine Strategie für Mehrsprachigkeitsförderung erstellen und umsetzen. • die Herkunftssprache als Fremdsprache bei (zentralen) Abschlussprüfungen (als Wahlmöglichkeit) berücksichtigen und so das Ausschöpfen der individuellen Potenziale ermöglichen. • den herkunftssprachlichen Unterricht stärken. Dafür sollen zunächst Lehrkräfte für die häufigsten Herkunftssprachen (Arabisch, Russisch, Türkisch, Kurdisch und Polnisch) aus- und fortgebildet und auch eine gesonderte Lösung für Ukrainisch gefunden werden.

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Qualität und Schulentwicklung Mit der Einsetzung des Instituts für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um durch professionelle Erhebung und Analysen qualitativer wie quantitativer Daten zu individuellen Lernverläufen Schule und Unterricht weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Bildungsqualität so zu verbessern, dass kein Kind mehr unter den Mindeststandards in den Kernfächern bleibt. Um die gesammelten Daten für die Lehrkräfte und für die Schulen nutzbar zu machen, braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen IQHB, LIS, den Schulaufsichten und vor allem mit den Kolleg*innen an den Schulen selbst. Wir wollen die Lehrkräfte unterstützen und ihnen Zeit, Instrumente und Beratung für eine bessere pädagogische Diagnostik und Förderung zur Verfügung stellen. Die Koalition wird:

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• die Untersuchung zu den Lernausgangslagen (LALE) kontinuierlich in dieser Legislaturperiode ausweiten auf alle Schulen. Dafür werden wir das IQHB auch personell in die Lage versetzen. • die Schnittstellen zwischen IQHB, LIS, der Schulaufsicht und den Schulen so ausgestalten und ausstatten, um den notwendigen Transfer der im IQHB generierten Daten in die Schulen zu sichern. Die Schulen sollen zielgerichtet, ergebnisorientiert und partizipativ bei der Ableitung und Umsetzung der notwendigen Schul- und Unterrichtsentwicklungen unterstützt werden. Dazu muss die Beratungstätigkeit für die Schulen personell verstärkt werden.

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Anzahl der Schüler*innen ohne Abschluss senken Wir wollen dafür sorgen, dass trotz der besonderen Situation in Bremen, wo mehr als die Hälfte aller Schüler*innen mindestens eine der drei Bildungsrisikolagen (Armut, bildungsfernes Elternhaus, Sprachförderbedarf) aufweist, mehr Schüler*innen im allgemeinbildenden Schulsystem einen Schulabschluss erreichen. Dies ist vor allem mit Blick auf den weiteren Lebensweg jedes einzelnen jungen Menschen geboten, denn die Frage, ob ein Schulabschluss erreicht wird, entscheidet oft über den späteren Beruf, die finanziellen Verhältnisse, und insgesamt über die gesellschaftliche Teilhabe.

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Die Koalition wird: • angesichts dessen, dass knapp ein Drittel der Schüler*innen ohne Schulabschluss erst seit kurzem in Deutschland lebt, die Angebote insbesondere für spät zugewanderte Schüler*innen ausweiten, die auf Sprachförderung und berufliche Orientierung setzen, wie z.B. die abschlussorientierten Vorklassen in der Allgemeinbildung und die Berufsorientierungsangebote mit Sprachförderung im Übergangssystem der berufsbildenden Schulen. • mit Sprachförderung so früh wie möglich beginnen und Angebote auch in weiterführenden Schulen vorhalten. • die Möglichkeiten, im berufsbildenden System einen Schulabschluss zu erreichen, stärken. • das System der „Transition Guides“, bei dem Schüler*innen an der Schnittstelle von allgemeiner und beruflicher Bildung begleitet werden, weiter ausbauen. • Oberschulen die Möglichkeit geben Profile zu entwickeln, in denen Schüler*innen projekt- und praxisorientiert gefördert und zu Abschlüssen geführt werden. • das Unterstützungssystem für Schüler*innen, die besondere Unterstützung und Förderung brauchen,

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an den allgemeinbildenden Schulen und in den ReBuZen erweitern. • Schüler*innen mit Förderbedarfen im Rahmen der inklusiven Beschulung stärker unterstützen, um ihnen bessere Chancen auf die Erreichung von Schulabschlüssen zu ermöglichen.

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Ganztagsschulen Wir werden, die gebundene Ganztagsbeschulung in Bremen und Bremerhaven auszubauen, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 vor allem als Ganztagsbeschulung in den Grundschulen umgesetzt werden kann. Die gebundene, rhythmisierte Ganztagsschule ist dabei unser Ziel. Dazu werden wir die konzeptionellen Voraussetzungen schaffen, Schulen begleiten und unterstützen und die notwendigen investiven, konsumtiven und personellen Ressourcen bereitstellen.

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Die Koalition wird: • den Ganztagsausbau in allen Grundschulen angehen, damit jede Schule jeweils schnellstmöglich zur Ganztagsschule wird. Dafür werden wir eine verlässliche Planung für jeden einzelnen Schulstandort sicherstellen. • den gebundenen Ganztag in Schulen mit Sozialstufe 5 und 4 konsequent umsetzen und dabei den besonderen Herausforderungen auch konzeptionell besonders Rechnung tragen. • wenn zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nötig, auf Übergangslösungen wie schulische Betreuungsangebote und Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Horten setzen. Dort, wo er durch Hortbetreuung erfüllt wird, werden wir auf die Erhebung von Hortbeiträgen verzichten. Hortplätze werden nur abgebaut, wenn ein Betreuungsangebot an Grundschulen zur Verfügung steht. • die Mittagessensbeiträge der Ganztagsschulen und der Horte vereinheitlichen und weiterhin subventionieren. • die Schulen bei Schulentwicklungsprozessen zur qualitativ hochwertigen Gestaltung des Ganztags unterstützen und ermöglichen, dass nicht unterrichtendes pädagogisches und nicht pädagogisches Personal dabei beteiligt wird.

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Eigenverantwortliche Schulen Wir wollen Schulen einen großen und freien Rahmen für ihre Entwicklung geben und ermutigen sie, neue pädagogische Konzepte auszuprobieren. Inklusion, Demokratiepädagogik und Bildung für nachhaltige Entwicklung sind einige der großen Leitlinien, die dabei Orientierung bieten. Darüber hinaus bieten reformierte Pädagogik, die Mischung von Jahrgängen, Projektunterricht, alternative Leistungsbewertungen und Selbstorganisation von Schüler*innen im Klassenrat große Potenziale. Schulen können durch Beschluss der Schulkonferenz bereits jetzt auf die Vergabe von Noten bis zur achten Klasse verzichten sowie ihren Unterricht später beginnen lassen. Wir erwarten, dass durch den Ausbau des Ganztagsunterrichts zunehmend auf das Instrument der außerschulisch zu erledigenden Aufgaben verzichtet wird. Wir wollen jeder einzelnen Schule ihren eigenen Weg für ihre Weiterentwicklung ermöglichen. Welche Schritte zuerst gegangen werden und welche Schwerpunkte gesetzt werden, sollen Schulen selbst entscheiden können.

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Die Koalition wird: • Eigenverantwortung der Schulen stärken mit einer möglichst umfassenden Flexibilisierung der Mittelverwendung. • die souveränen Stärkungsmittel anheben und die Vergabe weiterhin nach Sozialindikatoren gewichten.

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Vielfalt und Antidiskriminierung Unsere Schulen bilden die ganze Vielfalt unserer Bevölkerung ab. Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus und Sexismus dürfen an unseren Schulen keinen Platz haben. Wir wollen Lehr-

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kräfte und Schulleitungen dabei unterstützen, Diskriminierungen im Schulalltag, zu erkennen und ihnen erfolgreich zu begegnen. Dazu gehört auch, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren.

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Viele junge Menschen erleben in Schulen Diskriminierung in unterschiedlichen Bereichen. Damit sie auch außerhalb ihrer Schule Beratung und Unterstützung bekommen können, haben wir als Landesregierung Antidiskriminierungsberatungen an den ReBUZ eingeführt. Wir stehen für Bildungsinhalte, die auf Stereotype und diskriminierende Zuschreibungen verzichten, eine intersektionale Herangehensweise haben und auf eine ausgewogene geschichtliche Darstellung achten. Viele Schüler*innen sehen sich schon sehr früh mit Aspekten sexualisierter Gewalt konfrontiert – zu Hause, in der Schule oder auch im Netz. Für die Unterstützung dieser Schüler*innen müssen Lehrkräfte fortlaufend sensibilisiert werden.

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Die Koalition wird: • Informations- und Präventionsarbeit zu Antidiskriminierung und Antirassismus an allen Schulen vorantreiben. • sich dafür einsetzen, dass der Lehrkörper deutlich stärker die Vielfalt unserer Gesellschaft abbildet, dafür braucht es u.a. mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund und mehr Männer im Lehrberuf, gerade an Grundschulen. • die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungen an den ReBUZ bekannter machen, durch digitale Meldewege erweitern, evaluieren und auf der Grundlage der Erkenntnisse ausbauen. • die Schulaufklärung durch das „Rat&Tat - Zentrum für queeres Leben“ verstetigen und bedarfsgerecht ausbauen. • dafür Sorge tragen, dass der sexualpädagogische Unterricht in hoher Qualität und queersensibel auch durch Lehrer*innen an allen Schulen durchgeführt wird. Dafür sind entsprechende Weiterbildungsprogramme sowie eine Qualitätssicherung durch die Bildungsbehörde notwendig. Konsens und Kommunikation über Sexualität, Rollenbilder und ggf. falsche Rollenerwartungen, toxische Männlichkeit sowie individuelle Bedürfnisse und Grenzen sollten intensiv behandelt werden, Themen wie Frauenfeindlichkeit und Ihre Erscheinungsformen sollten ebenfalls besprochen werden.

• dafür sorgen, dass auch bei der Einbeziehung externer Träger in die schulische Sexualpädagogik diese queersensibel ist, auf dem aktuellen Stand der Forschung und Wissenschaft basiert und keine menschenfeindlichen oder auf religiösen Geschlechter- und Beziehungsidealen aufbauende Positionen vermittelt. • sich dafür einsetzen, dass bei Schulneubauten auch einzelne Toiletten als Einzelkabinen vorgesehen werden, sodass auf Geschlechtertrennung an dieser Stelle verzichtet werden kann und damit die Bedürfnisse von trans* und nicht-binären Schüler*innen berücksichtigt werden. • die Schulen durch eine Landeskoordinationsstelle dabei unterstützen, sich der Initiative „Schule der Vielfalt“ anzuschließen. • das kulturelle Erbe und die Geschichte(n) queerer Menschen, queere Unterdrückung, aber auch queere Widerstandskämpfe - im Nationalsozialismus und auch in den Zeiten danach bis heute - im Schulunterricht präsenter machen. • auf Grundlage der Evaluation des in Bremerhaven durchgeführten Projektes „Diskriminierungskritische Analyse von Schulbüchern im Land Bremen“ die gewonnenen Erkenntnisse zu Schulmaterialien flächendeckend nutzen.

• Antidiskriminierung als verpflichtenden Lehrinhalt im Lehramtsstudium weiter ausbauen und in der Weiterbildung von Lehrkräften in Schulen und Berufsschulen verpflichtend verankern, sowie ihnen zuverlässig in Zusammenarbeit mit externen Institutionen die Möglichkeit geben, postkoloniales Erbe in Lehrbüchern und Pädagogischem Konzept, fortlaufend kritisch zu begegnen. • Lehrkräfte sensibilisieren und dabei unterstützen, Radikalisierungstendenzen zu erkennen und angemessen auf sie zu reagieren. • Vertrauenspersonen an Schulen etablieren, die auch für Eltern als Ansprechpartner*innen da sind, um Ängste bei einem Übergang in eine neue Schule zu nehmen und integrativ zu wirken.

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• den Austausch mit der Bildungsabteilung der Gedenkstätte Yad Vashem intensivieren, auch unter Einbeziehung digitaler Angebote der Gedenkstätte. • eine Kompetenzstelle „Zusammenleben in der Schule“ etablieren, die Schulen präventiv berät, als Fachstelle für den Umgang mit interreligiös konnotierten Konflikten fungiert und mit den verschiedenen Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften gut vernetzt sein und vertrauensvoll zusammenarbeiten soll.

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Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams Die Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode die Schulsozialarbeit enorm ausgeweitet, mittlerweile sind bereits rund 80 Prozent der allgemeinbildenden Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet. Ziel ist es weiterhin Schulen mit besonderen Herausforderungen besonders zu fördern und perspektivisch an allen Schulen Schulsozialarbeit zu etablieren. Wir haben den Einsatz von Gesundheitsfachkräften an Schulen in Stadtteilen Bremens und Bremerhavens organisiert. Ähnlich wie die Schulsozialarbeit ist der zukünftige Einsatz von Gesundheitsberater*innen und Berufen mit anderen Qualifikationen als Teil der multiprofessionellen pädagogischen Teams an Schulen anzustreben. Die Koalition wird:

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• schrittweise alle Schulen mit Schulsozialarbeit ausstatten. Schulen in besonders herausfordernden Lagen werden mit einer zweiten Stelle ausgestattet. Die Fachaufsicht Schulsozialarbeit personell stärken, wie im Rahmenkonzept Schulsozialarbeit beschrieben. • die Programme zur Vermeidung von Schulabbrüchen fortführen. • für eine stärkere Vernetzung und engere Kooperation zwischen Schule, der Jugendhilfe und der familienbezogenen Sozialarbeit sorgen, weil die gewinnbringende Förderung der Bildungsprozesse und der Integration unserer Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft dies erfordert. • den Einsatz von Gesundheitsfachkräften weiterführen und ausbauen.

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Berufliche Bildung und Berufsorientierung Die berufsbildenden Schulen in Bremen leisten sehr gute und wichtige Arbeit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine hervorragende berufliche Bildung eine wichtige Grundlage für eine gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Sie bringen dabei schon seit Jahrzehnten inklusives Arbeiten voran, denn sie arbeiten mit teils erheblichen Leistungs- und Qualifikationsunterschieden bei den Schüler*innen. In unterschiedlichsten Bildungsgängen können an den verschiedenen beruflichen Schulen vielfältige berufliche und allgemeinbildende Abschlüsse erreicht werden.

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Die beruflichen Schulen von morgen brauchen moderne Unterrichtsräume und Werkstätten, aber auch aktivierende Lehr- und Lernformen. Dieser Aufgabenstellung tragen wir in der Stadt Bremen bereits jetzt mit einer vorausschauenden Schulstandortplanung Rechnung. Die hier beschlossenen Campuslösungen werden wir umsetzen und in Planung, Finanzierung und Fertigstellung energisch vorantreiben. Mit dem Campusgedanken geht die Idee einher, die bestehenden guten Kooperationen zwischen Berufsschulen und Betrieben weiter zu intensivieren. Das alles wird gelingen, wenn die berufsbildenden Schulen im Land Bremen über zeitgemäße Unterrichtsräume, modernste Werkstätten und eine verlässliche IT-Infrastruktur verfügen. Berufliche Schulen benötigen ein modernes Management. Die Struktur und Ausstattung mit Führungspositionen und dem mittleren Management muss diesem Anspruch entsprechend angepasst werden.

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Die positive inhaltliche Entwicklung wird auf Grundlage des beschlossenen Leitbilds 2035, das mit großem Engagement gerade auch der Leitungen der berufsbildenden Schulen entwickelt wurde, konsequent vorangetrieben.

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Die Koalition wird: • an allen Oberschulen und Gymnasien in der 9./10. Klasse Tage der beruflichen Bildung etablieren. • neben den bestehenden Angeboten der Schulen und der Agentur für Arbeit erfolgreiche Projekte zur Berufsorientierung fortführen und weitere Formate entwickeln. Dazu gehören die Berufsparcours, die gemeinsam mit den Kammern und Verbänden landesweit und flächendeckend umgesetzt werden, das Projekt Be OK zur geschlechteruntypischen Ausbildung und das Projekt TANDEM. • durch eine klischeefreie, zukunftsorientierte Darstellung von beruflichen Lebenswelten in der Schule und auch in der schulischen Berufsorientierung und Berufsberatung und das Aufbrechen von Geschlechterstereotypen zu einer veränderten Berufswahl von Frauen und Männern beitragen. • ein Übergangssystem schaffen, das nicht nur vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Weg in das Berufsleben schafft, sondern allen Jugendlichen, unabhängig von den bisher erreichten Abschlüssen, Wege zur Ausbildungsreife aufzeigt und sie dabei unterstützt. Hierfür werden wir das Übergangssystem modularisieren, Bildungsgänge zusammenführen und die Berufsschulen inklusiv weiterentwickeln. Das soll auch in bestimmten Fällen über das 18. Lebensjahr hinaus möglich sein.

• den inklusiven Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, indem die besonders praxisorientierten Fachpraktiker*innenausbildungen in den Berufsfeldern erweitert werden, die gleichzeitig geringere Ansprüche in der Theorie haben. • die Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen ausweiten und die Kooperation mit den Oberschulen verbessern, dazu sind Mittel im Landeshaushalt vorzusehen. • das Funktionsstellenraster flexibilisieren und an gestiegene Anforderungen anpassen, um unterschiedliche Anforderungen an die Schulleitungen zu berücksichtigen. • die Schulstandortplanung umsetzen, die beruflichen Schulen zu Campusschulen weiterentwickeln und an den fünf Campusgeländen Schulen mit zukunftsfähiger räumlicher und technischer Ausstattung schaffen, die den didaktischen und inhaltlichen Anforderungen von heute und morgen entsprechen. • durch das Campusprinzip auch Kooperationen zwischen Berufsschulen und Betrieben stärken. Hierzu streben wir die Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen im unmittelbaren Umkreis der Schulen an. • die berufsbildenden Schulen in der Umsetzung des Leitbildes Vision 2035 unterstützen und die eigenverantwortliche Steuerung der berufsbildenden Schulen stärken.

• die Belange der Berufsschulen stark berücksichtigen, diesen Bereich ressortseitig organisatorisch stärken und vor dem Hintergrund des Aus- und Weiterbildungscampus, zu dem auch bestimmte Bereiche der Berufsschule gehören werden, eine engere Anbindung an die Wirtschaft herstellen. Außerdem wollen wir die eigenverantwortliche Steuerung der berufsbildenden Schulen stärken. Zur besseren Verzahnung von Schule und beruflicher Praxis in der Ausbildung wird das Arbeitsressort als ständiger Gast in den Fachausschuss „Berufliche Bildung und Weiterbildung“ der Deputation für Kinder und Bildung aufgenommen. • die Arbeit der Jugendberufsagentur durch eine neue gemeinsame Koordination optimieren und durch eine neutrale Stelle an der Universität Bremen evaluieren. • gleichzeitig die Präsenz in den Schulen und in den Quartieren mit entsprechenden Ressourcen verstärken, um vor Ort mehr Jugendliche zu erreichen. Dafür werden Schüler*innen, die bei der Berufsorientierung besonders viel Unterstützung benötigen frühzeitig Berufsbegleiter*innen zur Seite gestellt. Wir wollen einen stärkeren Fokus auf Schulabgänger*innen, um einen Übergang in Betriebe und nicht ins Übergangssystem zu forcieren. • die Zusammenarbeit der Partner*innen der JBA mit den Ausbildungsverbünden und anderen zentralen Akteuren (wie z.B.

dem „Zentrum für Schule und Beruf“ beim DRK Bremen zur Unterstützung von Maßnahmen von Land und der Kommunen Bremen und Bremerhaven weiterentwickeln. • für die Attraktivierung von Ausbildungen die Berufsschüler*innen darin unterstützen, die Möglichkeiten von Erasmus+ noch besser zu nutzen.

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Personal Ausreichend gut qualifiziertes Fachpersonal ist ein wichtiger Baustein all unserer Bemühungen in der Bildungspolitik. Gleichzeitig stellt der Fachkräftemangel eine riesige Herausforderung für die kommenden vier Jahre dar. Wir wollen die Fachkräftegewinnung in den kommenden Jahren intensivieren und das Personal im Bildungsbereich durch erhöhte Ausbildungsanreize und -kapazitäten, Quer- und Seiteneinstiegsmöglichkeiten sowie bessere Anwerbungen von pädagogischem Personal entlasten.

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Die Koalition wird: • die Zuweisungsrichtlinie für Lehrkräfte weiterentwickeln und darin stufenweise die Vollversorgung bei 110 Prozent (Vertretungsreserve), die angemessene Ausstattung von Sonderpädagog*innen und zusätzliche Leitungszeit für Schulleitungen verankern. • Schulleitungen darüber hinaus durch zusätzliche Verwaltungskräfte, IT-Assistenzen und Unterstützung bei Bau- und Sanierungsvorhaben entlasten. • die Funktionsstellenstruktur überarbeiten und eine eigene Rechts- und Dienstverordnung für Schulleitungen schaffen. • den Bildungseinrichtungen mit hohem Sozialindikator die Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen lassen, die sie verdienen und das bei der Personalsteuerung berücksichtigen. • die Erhöhung der Diversität in Kollegien anstreben, um Schüler*innen die Begegnung mit vielfältigen Bezugspersonen zu ermöglichen. Dafür braucht es Förderprogramme, die ausgeweitet bzw. geschaffen werden müssen. Zudem müssen die Zugangshürden zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums in Zusammenarbeit mit der Universität abgesenkt werden. • verstärkt Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) auch in Schulen ermöglichen.

• anhand des kontinuierlich fortgeführten „Kurz- und mittelfristigen Personalversorgungskonzept Schule für das Land Bremen“ überprüfen, ob das Angebot an Studien- und Referendariatsplätzen ausgeweitet werden muss und entsprechend handeln. • eine einfachere und schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse umsetzen und Möglichkeiten eröffnen, ausländische Lehrkräfte bei Bedarf berufsbegleitend nachzuqualifizieren. Die Zugangsvoraussetzungen für Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation werden weiter erleichtert. • das erfolgreich gestartete Quereinstiegsprogramm „Back to School“ kontinuierlich fortsetzen und weiterentwickeln. • gemeinsam mit den Hochschulen im Land Bremen ein Konzept für einen dualen Lehramtsstudiengang entwickeln und diesen schnellstmöglich einführen. • die Personalversorgung in der aktuell an manchen Schulen prekäre Personalsituation zentraler steuern und, wo nötig, Abordnungen und Versetzungen zum Personalausgleich nutzen. Oberstes Ziel ist es, so viele Lehrkräfte wie möglich für Bremen zu gewinnen. • die Vergütung im Referendariat erhöhen und Maßnahmen entwickeln, um es für Referendar*innen attraktiver zu machen, nach dem Referendariat in Bremen zu bleiben.

• mit Gewerkschaften und Verantwortlichen im Land Bremen, in anderen Bundesländern und auf Bundesebene in einen Dialog treten, um zu einer zeitgemäßen Definition von Lehrkräftearbeitszeit zu kommen. Diese sollte die vielfältigen Aufgaben und Anforderungen an Lehrkräfte angemessen berücksichtigen.

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Neubau und Sanierung Steigende Schüler*innenzahlen, die Umsetzung des Ganztagsausbaus und die weitere Verbesserung der Bedingungen für die Inklusion erfordern große Anstrengungen beim Neubau und der Sanierung von Schulen. Bremen hat in den letzten Jahren deutlich mehr in den Bau von Schulen und Kindertagesstätten investiert. Dieses Engagement wollen wir fortsetzen und die Planungen weiter verbessern, um benötigte Kapazitäten frühzeitig bereitzustellen.

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Die Koalition wird: • frühzeitig und ausreichend Platz für Schulbauten bei der Weiterentwicklung von Baugebieten reservieren. • die Bauabteilungen in der Bildungsbehörde und bei Immobilien Bremen so ausstatten, dass sie die geplanten Bauvorhaben auch stemmen können. • wo immer es in der Stadtgemeinde Bremen möglich ist, unsere stadteigenen Baugesellschaften GEWOBA und die BREBAU in die Pflicht nehmen und ihre Möglichkeiten und Expertise nutzen. • die dazu notwendigen finanziellen Mittel für Schul- und Sporthallenneubauten und -umbauten zur Verfügung stellen.

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Digitale Souveränität Wir benötigen ein wachsendes Bewusstsein für die kulturellen und sozialen Implikationen der digitalen Transformation; ein solches Verständnis von „Leben (und vor allem Lernen) in der digitalen Kultur“ steckt im Begriff „Digitalität“. Eine prägende Variable in dieser heranreifenden digitalen Gesellschaft ist die digitale Souveränität.

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„Digitale Souveränität“ beschreibt die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen (Schüler*innen sowie Lehrkräften) und Institutionen (Schulen Schulträger, Bildungsbehörde), ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können. Wir wollen junge Menschen deshalb in den Schulen gut darauf vorbereiten. Ohne digitale Souveränität ist es heute schwierig, sich ausreichend zu informieren, zu beteiligen und wie gewünscht am Leben teilzuhaben. Angesichts immer komplexerer Anforderungen unserer Informations- und Mediengesellschaft sind ein kritischer und sicherer Umgang mit Medien, die Kenntnis über ihre Mechanismen und das Verständnis über ihre Wirkungsweise zu Schlüsselkompetenzen geworden. Digitale Souveränität ist angesichts des digitalen Wandels unverzichtbar, gerade im Hinblick auf so wichtige Bereiche wie Jugendmedienschutz, Bekämpfung von Onlineund Mediensucht sowie die Rechte von Bürger*innen und Verbraucher*innen.

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Digitalisierung und Digitalität gehen zudem mit vielfältigen Veränderungen der kommunikativen Praxis in Schule und Unterricht einher und prägen diese durch neue Routinen. Bremen hat eine bundesweit einmalige digitale Ausstattung geschaffen, die großes Potential für den Lernerfolg unserer Schüler*innen bietet. Wir wollen Schüler*innen für die Beschäftigung mit informatischen Inhalten wie Informationstechnik, Programmierung und Algorithmen begeistern.

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Die Koalition wird: • die digitale Ausstattung, insbesondere die dauerhafte Ausstattung aller Schüler*innen sowie aller an Schule Beschäftigten mit mobilen Endgeräten, finanziell und organisatorisch absichern. • die Lehr- und Lernmittelzuweisungen der Schulen neu aufstellen, damit diese neben analogen auch digitale Lehrwerke beinhalten. Neben landesweit bereitgestellten Softwarelizenzen ermöglichen wir auch die Anschaffung passgenauer digitaler Werkzeuge. • IT-Support durch Assistenzen sicherstellen, um Lehrkräfte von übergangsweise übernommenen Tätigkeiten wie Software-Updates zu entlasten. • die Verzahnung der verschiedenen digitalen und analogen Möglichkeiten durch die gezielte und schulinterne Fort- und Weiterbildung für Lehrer*innen und zusätzliche Ressourcen voranbringen. • die Mittel eines DigitalPakts Schule 2.0 für eine digitale Bildungsinfrastruktur einsetzen, um unter anderem das bewährte Medium Schulbuch gewinnbringend in die digitale Welt zu transformieren. • Angebote zum theoretischen und praktischen Umgang mit informatischen Inhalten wie Informationstechnik, Programmierung und Algorithmen ausbauen. • Lehrkräfte durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote qualifizieren. • das flächendeckende WLAN für alle Schulen mit angemessener Bandbreite weiter modernisieren und ausweiten.

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