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27-02-05 Koalitionvertrag 2023

Gemeenteraad 25 september 2023, gemeente VeendamBij agendapunt: Ingekomen stukken week 2747.032 woorden

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Havenwelten

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Die Koalition wird: • die Einrichtungen der Havenwelten weiterentwickeln. Dazu werden im Klimahaus die Ausstellung zum Klimaschutz, zur Energiewende und zu den Zukunftsperspektiven auf der vorliegenden Planung umzusetzen. Wir wollen ein Konzept für ein Klimabildungszentrum entwickeln, in dessen Zentrum die Fortbildung von Lehrer*innen im Bereich des Klimaschutzes steht. Dabei stellen wir eine Abstimmung mit dem Bildungsressort und weiteren Akteur*innen der Klimabildung sicher. Wo erforderlich, wollen wir gemeinsam mit der Stadt Bremerhaven vorhandene Kajen- und Freianlagen baulich sichern und attraktiv gestalten.

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Fischereihafen

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Die Koalition wird: • im Fischereihafen die erneuerbaren Energien ausbauen. Dazu werden wir die erforderlichen Anpassungen am Stromnetz des Fischereihafens vornehmen. Die erfolgreiche Forschungsarbeit des Fraunhofer IWES unterstützen wir durch die direkte Anbindung an das 110-KV-Netz. Wir wollen das Energiesystem im Fischereihafen so entwickeln, dass die dortigen Industrieunternehmen sicher, wirtschaftlich und CO₂-neutral versorgt werden können.

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Der Landesfischereihafen ist ein zentraler Ort und Entwicklungspol für die gewerbliche Wirtschaft in der Seestadt. Insbesondere die dort beheimatete Lebensmittelwirtschaft kann ihre Wettbewerbsfähigkeit nur erhalten, wenn weiterhin Innovationen im Produkt- und Verfahrensbereich erfolgen. Zukünftig soll die Halle X zu einem Zentrum ausgebaut werden, das insbesondere über Gründernetzwerke wichtige Impulse für die Lebensmittelwirtschaft setzt.

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Die Koalition wird: • die energetische und bauliche Sanierung des Gebäudebestandes im Fischereihafen zur Erreichung der Klimaschutzziele voranbringen. Hierzu werden wir im Rahmen einer Bestandsaufnahme Prioritäten entwickeln, mit denen das Ziel einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen und zugleich ein hoher CO₂-Minderungseffekt erreicht werden kann.

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Gleichstellung

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Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit Die Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein zentrales Ziel der Bremer Landesregierung. Im Land Bremen wurde bereits viel erreicht und trotzdem sind Frauen noch immer unterrepräsentiert in Parlamenten und Führungsebenen, sie erhalten weniger Lohn für gleichwertige Arbeit, sie sind als alleinerziehende oder alte Frauen besonders von Armut betroffen, sie werden häufiger Opfer von Sexismus und Gewalt und leisten immer noch einen Großteil der unbezahlten Sorge- und Pflegearbeit. Die Berücksichtigung von geschlechterspezifischen Bedürfnissen findet sich daher in allen Politikfeldern wieder. Schwerpunktmäßig wird sich die Koalition auf die Fortsetzung der bisher erfolgreich aufgelegten Landesaktionspläne zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden, die Stärkung der politischen Teilhabe und die Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Entgeltgleichheitsstrategie konzentrieren.

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Sichtbarkeit in Politik und Gesellschaft fördern Um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Politik und gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen zu gewährleisten, wollen wir die strukturellen Voraussetzungen verbessern.

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Die Koalition wird: • weiterhin an dem Ziel eines Paritätsgesetzes für die Bremische Bürgerschaft festhalten. Vielfalt im Parlament führt zu besseren politischen Entscheidungen, hierfür braucht es entsprechende Regularien. • einen Gleichstellungscheck bei allen Gesetzesvorhaben einführen. Bisher muss in der Begründung von Gesetzesvorhaben im Land Bremen keine genderspezifische Prüfung des Gesetzes aufgenommen werden. Um diese Lücke zu schließen, bedarf es eines Gleichstellungschecks bei allen Bremischen Gesetzgebungsverfahren und obligatorische Schulungen im Umgang damit für die Verwaltung. • das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ggf. noch vor der Evaluation weiterentwickeln. Dabei gehen wir auf die Belange der Frauenbeauftragten in Anlehnung an die Auswertung des Senators für Finanzen von 2020 ein, die noch nicht entsprechend aufgenommen worden sind. Auf Basis der beschlossenen Evaluation des LGG durch queerkompetente Gutachter*innen werden wir die entsprechenden Schritte zur Einbeziehung weiterer benachteiligter Geschlechtsidentitäten definieren. Zudem soll die Vorschrift zur Gremienbesetzung mit dem Ziel angepasst werden, einer paritätischen Besetzung von Gremien näher zu kommen und eine Berichtspflicht einzuführen.

• die bestehenden „Regelungen des Senats zur Gleichstellung von Frau und Mann in Mehrheitsgesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen“ anpassen, um die Vorgaben des neuen Landesgleichstellungsgesetzes auch in den Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbesitz Bremens angemessen zu berücksichtigen. • sich auf Bundesebene konsequent für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft einsetzen. • die Anwendung des Gender Mainstreamings durch qualitative Maßnahmen verbessern und das Gender Budgeting flächendeckend einführen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Menschen aller Geschlechter bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen und auch bei der Ressourcenverteilung Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Hier werden wir transparenter machen, wo die Haushaltsmittel ihre Wirkung entfalten und welchen gesellschaftlichen Gruppen sie besonders zugutekommen. Die erfolgreiche Anwendung des Gender Budgetings beim Bremen-Fonds wird daher der Maßstab für alle Ressorthaushalte und politischen Entscheidungen, insbesondere auch bei der Planung von Investitionen und Förderprogrammen. • den Bremer Frauenausschuss mit einer Basisinfrastruktur ausstatten, um die fortlaufende Arbeit der Vernetzung von allen Bremer Fraueninitiativen, - und einrichtungen abzusichern. Der Bremer

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Frauenausschuss als ältester Zusammenschluss in Deutschland dieser Art leistet eine wesentliche Austauscharbeit, um als Sprachrohr für alle darin vertretenden Mitglieder in die Bremer Politik zu fungieren. • die Sichtbarkeit von Frauen und Arbeiterinnen- und Frauenbewegung in Bremen mit einem festen Standort für das Bremer Frauenmuseum erhöhen. Frauen haben in den vergangenen Jahrzenten Politik und Gesellschaft unseres Bundeslandes geprägt, nicht selten unter Inkaufnahme hoher persönlicher Opfer. Zu wenige von ihnen sind bekannt oder werden angemessen gewürdigt. Darüber hinaus dient dieser neue Ort der bremischen Kulturlandschaft und stärkt den Tourismus. • wir wollen die Medienkompetenz und Sichtbarkeit von Frauen weiter stärken und Antifeminismus im Netz entgegentreten. Das Online-Portal www.frauenseiten.bremen.de bietet seit zwanzig Jahren eine digitale Plattform für Frauen* in Bremen für die Entwicklung eigener Inhalte. Das Portal mit seiner Freiwilligenredaktion im Alter von 15 bis 73 Jahren erreicht eine wachsende Community und bereichert die Bremer Weblandschaft, indem es feministische und queerpolitische Debatten und Lebenswirklichkeiten spiegelt. Die Freiwilligenredaktion wollen wir langfristig finanziell absichern und nach Möglichkeit ausbauen.

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Alleinerziehende / Ein-Eltern-Familien In unserem Bundesland leben rund 17.000 Ein-Eltern-Familien mit Kindern unter 18 Jahren, von denen viele von Familien- und damit Kinderarmut betroffen sind. Der „Aktionsplan Alleinerziehende“ bietet einen wichtigen Rahmen zur Umsetzung von Modell- und Schwerpunktprojekten, aber auch zur besseren Verzahnung der Ressortmaßnahmen.

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Die Koalition wird: • die entsprechenden Beratungs- und Begegnungsangebote finanziell absichern, kontinuierlich auswerten und bestehende Lücken schließen bzw. Angebote ausbauen. Wesentliche Ziele sind dabei die Verstetigung der Projekte und die Herstellung von Transparenz: Alle Ein-Eltern-Familien müssen wissen, an wen sie sich in ihrem Stadtteil wenden können. • das Angebot von Kinderbetreuungsplätzen und alternativen Betreuungsangeboten, auch in Rand- und Ferienbetreuungszeiten, massiv erhöhen. Denn der Zugang zur Kinderbetreuung ist und bleibt für Ein-Eltern-Familien zentral. • zugewanderten Alleinerziehenden besondere Aufmerksamkeit widmen. Die bestehenden Angebote werden wir besser vernetzen und Angebotslücken schließen. • Ein Modellprojekt „Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen durch Gut- scheine“ für Alleinerziehende prüfen. Damit sollen vor allem Ein-Eltern-Familien die nötige Entlastung und Unterstützung im Alltag erfahren, die sie kurz- oder mittelfristig benötigen. Zudem soll das Projekt die Beschäftigung im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen fördern. Das Projekt soll als Modellvorhaben aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. • Alleinerziehende sind in besonderem Maße von Armut betroffen.

Um der drohenden Armutsspirale für Alleinerziehende frühzeitig zu begegnen, werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Alleinerziehenden den Zugang in Ausbildung, Weiterbildung und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, und die bestehenden Projekte nach Möglichkeiten verstetigen.

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Gewaltprävention und Schutz von Frauen und Kindern (Istanbul-Konvention) Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention haben wir im Land Bremen einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen, trans* und inter* Personen geschaffen. In den nächsten Jahren werden wir den Aktionsplan, auch in Kooperation mit dem neu geschaffenen Betroffenenbeirat, weiter umsetzen und stetig evaluieren.

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Die Koalition wird: • die Maßnahmen des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ausfinanzieren

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und konsequent umsetzen. intensiv dabei unterstützen, Wege aus der Gewalt zu finden – mit guten vernetzten Hilfesystemen für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie mit mehr professioneller Täter*innenarbeit. Wir werden die Zusammenarbeit von Einrichtungen wie KiTas, Schulen, Jugendamt, Polizei und Kinderarztpraxen verbessern, um Gewaltopfern schnellere Hilfe zukommen lassen zu können. die Frauenhäuser und Kinderschutzeinrichtungen nachhaltig finanziell absichern, 24/7-Schutzplätze einrichten und Schutzwohnungen für junge LGBTIQ*-Personen, insbesondere für junge inter* und trans* Personen, die in ihrem Umfeld und ihren Familien Gewalt erfahren, einrichten. sich im Kontakt zu unseren Wohnungsbaugesellschaften aktiv dafür einsetzen, dass gewaltbetroffene Frauen und Kinder bevorzugten Zugang zu Wohnungen bekommen, wenn sie das Frauenhaus verlassen möchten. die nach der Instanbul-Konvention notwendigen Family-Places schaffen, denn pro 10.000 Einwohner*innen ist einer vorzuhalten. ein kontinuierliches Monitoring queerfeindlicher Gewalt etablieren, um mit Daten aus dem Hilfe- und Unterstützungssystem explizit die Vorfälle zu ermitteln, die nicht bei der Polizei angezeigt werden. die Beratungsstelle „Marie“ für Prostituierte in Bremerhaven und das Beratungsangebot in Bremen sichern.

Wir stellen sicher, dass in Bremerhaven die Beratungsstelle „Marie“ für Prostituierte, die aktuell über Gelder eines Bundesmodellprojektes finanziert wird, weiterhin bestehen bleibt und werden diese deshalb auskömmlich finanzieren. Wartezeiten bei Beratungsstellen bei Gewaltbetroffenen und -ausübenden reduzieren, indem wir diese auskömmlich ausbauen. Geschlechtsspezifische Beratungsangebote für Betroffene von digitaler Gewalt im Land Bremen ausbauen und Polizei sowie Bildungseinrichtungen über verbindliche Aus- und Fortbildungsprogramme sensibilisieren sowie für die Justiz Schulungen zum Thema digitale Gewalt auflegen. in einem strukturierten Dialog mit der Universität darauf hinwirken, dass Student*innen der Rechtswissenschaften auch Studienangebote zur Verhütung und Aufdeckung geschlechtsbezogener Gewalt und zu den Bedürfnissen und Rechten von Opfern, sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung erhalten. sich gemäß Art. 31 Abs. 1 der Istanbul-Konvention dafür einsetzen, dass bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht von Kindern gewälttätige Vorfälle im Schutzbereich der Istanbul-Konvention berücksichtigt werden. Hierfür werden Familienrichter*innen regelmäßig über entsprechende Fortbildungsangebote zur Istanbul-Konvention informiert.

sich dafür einsetzen, dass die bestehenden Rechtsansprüche auf kostenfreie Rechtsberatung und psychosoziale Prozessbegleitung und die im weiteren bestehenden Hilfsangebote den von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen spätestens bei einer Anzeige umfassend bekannt gemacht und bestehende Angebote überprüft und möglicherweise ausgebaut werden. nach dem Thüringer Modell eine Flatrate für Videodolmetschung einführen, mit der wir einen vergleichsweise günstigen und bedarfsdeckenden Zugang für Videodolmetschung für den gesamten öffentlichen Dienst, Beratungsstellen sowie das Gesundheits-, Bildungs- und Hilfesystem schaffen. mehr barrierefreie Unterkünfte und Anlaufstellen für Frauen und Mädchen mit Behinderung schaffen. Frauen und Mädchen mit Behinderung gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe und sind einem besonderen Risiko für Gewalterfahrungen ausgesetzt. für Frauen, die sich in der Wohnungslosigkeit befinden und/oder Suchtmittel konsumieren, geeignete Schutzunterkünfte und Unterstützungsangebote schaffen, bei denen es einen Schwerpunkt auf die geschlechtsspezifische Gewalt gibt, die sie erlebt haben oder noch immer erleben. sich für einen besseren Zugang für betroffene Mädchen und Frauen zu anderen Therapieansätzen als bisher, wie etwa der Kunsttherapie, einsetzen, um Traumata nach sexualisierter Gewalt zu bewältigen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich auch die Krankenkassen einer Finanzierung öffnen. dafür Sorge tragen, dass bei Aufklärung und Aburteilung von Straftaten gegen das Leben die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, die Behinderung, das Alter oder

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die sexuelle Identität des Opfers keine Rolle spielen darf. Festzustellen ist aber, dass Frauen oft in Zusammenhang mit toxischen Beziehungen zu Männern zu Tode gebracht werden. Prävention in diesem Bereich hat für uns Priorität. Neben den erforderlichen Gewaltschutzmaßnahmen bedarf es aber auch eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels, den die Koalition flankierend unterstützen will. • bei den Pressestellen der Polizei und der Justiz dafür werben, dass entsprechende Taten nicht mehr verharmlosend als „Familientragödie“ bezeichnet werden sollen. • die Durchführung der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft in einschlägige Ermittlungsakten zu Forschungszwecken vereinfachen. • die Staatsanwaltschaft veranlassen, den Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft und die Öffentlichkeit jährlich über die ermittelten Femizide zu informieren.

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Queeres Leben in Bremen Wir wollen perspektivisch die Belange queerer Menschen in allen Lebensbereichen berücksichtigen, daher finden sich entsprechende politische Vorhaben in allen Fachkapiteln wieder. Um das zu erreichen, werden wir den Landesaktionsplan gegen Queerfeindlichkeit ressortübergreifend umsetzen. In den Umsetzungsprozess werden wir den Queerpolitischen Beirat des Landes Bremen einbinden.

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Die Koalition wird: • in einem gemeinsamen Prozess mit Vertreter*innen der LGBTIQ*-Community den Landesaktionsplan neu auflegen. • Landesmittel für Maßnahmen aus dem Landesaktionsplan und weitere queere Projekte, im Haushalt vorsehen. • den Queerpolitischen Beirat des Landes Bremen fortführen und verstetigen, die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder an den Landesteilhabebeirat angleichen und prüfen, wie die Einbeziehung des Queerpolitischen Beirats verbindlicher gestaltet werden kann. • in engem Austausch mit dem Queerpolitischen Beirat prüfen, wie die Queerpolitischen Belange ressortübergreifend berücksichtigt werden können. • in jedem Ressort eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Landesaktionsplans benennen.

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In der letzten Legislaturperiode haben wir die Beratungslandschaft im gesamten Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, die für queere Bremer*innen von hoher Bedeutung sind, auf sicherere Füße gestellt und nach Bremen-Nord und Bremerhaven erweitert. Der Bedarf ist jedoch weiterhin größer als das Angebot.

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Die Koalition wird: • die Förderung der Beratungsstellen für queere Menschen und Belange in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven sicherstellen und dem gestiegenen Bedarf entsprechend ausbauen. • die Einrichtung eines Beratungsangebots für Regenbogenfamilien prüfen. • sich für die Realisierung eines queeren, soziokulturellen Treffpunkts in Bremerhaven einsetzen.

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Queere Rechte auf Bundesebene

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Die Koalition wird sich auf Bundesebene einsetzen: • für die Schaffung eines modernen Abstammungsrechts, um queeren Familien, inklusive der vielen Zwei-Mütter-Familien und ihren Kindern, gerecht zu werden. • für die Abschaffung der Benachteiligung lesbischer und queerer Familien bei der finanziellen Unterstützung der Kinderwunschbehandlung. • das Grundgesetz im Artikel 3 zu ergänzen um den „Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Identität“. • das Transsexuellengesetz abzuschaffen und es durch ein modernes, wirksames und gerechtes

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Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen, in dem auch das Verfahren nach §45b PStG integriert wird. • einen Entschädigungsfonds für die Opfer fremdbestimmter Operationen und medizinischer Zwangsmaßnahmen in der inter* und trans*-Community einzurichten. • queere Menschen schützen und deshalb keine Abschiebungen in Länder, in denen queeren Menschen Gefahr droht, vornehmen.

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Klimaschutz und Umweltschutz

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Klimaschutz Die Klimakrise bedroht unsere Lebensgrundlagen und die Zukunft unserer Städte Bremen und Bremerhaven. Deshalb müssen und werden wir alle erforderlichen Schritte tun, um bis 2038 Klimaneutralität zu erreichen und die Treibhausgasemissionen entsprechend der Vorgaben des Bremischen Klimaschutzund Energiegesetzes bis 2027 um 49 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Lasten der Transformation werden wir sozial gerecht verteilen und die Chancen für die Modernisierung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Kraft unserer beiden Städte nutzen, denn Klimaschutz gelingt nur durch aktive Strukturpolitik. Im Ergebnis einer solchen Klimaschutzpolitik werden die Sicherung und Schaffung guter Arbeit und die Steigerung der Attraktivität unserer beiden Städte stehen.

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Die Koalition wird: • den Aktionsplan Klimaschutz bis 2038 vollständig umsetzen. Der Aktionsplan ist im Lichte neuer Entwicklungen und Erkenntnisse regelmäßig fortzuschreiben, wobei Maßnahmen durch andere, mindestens genauso wirksame Maßnahmen ersetzt werden können. Dabei werden wir uns in erster Linie an den CO2-Minderungs- und Klimaschutzwirkungen orientieren. • bis 2027 stehen im Rahmen der Fastlane 2,5 Milliarden Euro für Investitionen in die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, die Verkehrs- und Wärmewende sowie die Klima-Transformation der Wirtschaft zur Verfügung bereitstellen. Personelle und konsumtive Ausgaben sind im Rahmen der regulären Haushalte zu decken. • bei allen klimapolitischen Beschlüssen die sozialen Auswirkungen insbesondere für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen sowie die Auswirkungen für die Geschlechter in den Blick nehmen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen. • die klimapolitische Förderstruktur Bremens sozial gestaffelt besonders auf Menschen mit geringen und mittleren Einkommen ausrichten. • Planungs- und Umsetzungsbeschleunigung durch einen bremischen Infrastruktur- und Klimaschutzkonsens ermöglichen, damit die erforderlichen Klimaschutzziele und vor allem der Klimaneutralität bis 2038 erreicht werden können.

Hierfür wird der Senat Gespräche mit dem Ziel führen, dass sich die zivilgesellschaftlichen Verbände und Organisationen im Lande Bremen dem prioritären Ziel verpflichten, Maßnahmen des Klimaschutzes, des konsequenten Ausbaus erneuerbarer Energien und ihrer Infrastrukturen sowie der sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft und der privaten Haushalte aktiv zu unterstützen. • die nötigen konsumtiven und personellen Finanzbedarfe für die Umsetzung von Fastlane-Maßnahmen ermitteln. • einen Klimacheck entwickeln und einführen, um die Klimawirkung von Verwaltungsvorlagen zu bemessen, wobei für größere Projekte an geeigneter Stelle während der Planung auch eine CO₂-Bilanz und die damit verbundenen Schadenskosten ermittelt werden sollen. • die Klimaschutzagentur energiekonsens stärken und die laufenden Projekte in die Grundförderung überführen, den Sockelbetrag erhöhen und die Erweiterung um weitere Klimaschutzaspekte prüfen.

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• das Klimastadtbüro Bremerhaven unterstützen und stärken. • die Förderung „Klimaschutz im Quartier“ verstetigen und ausweiten, um mehr Quartiere zu erreichen. • entsprechend der Klimaschutzberatung an den Pilotstandorten Gröpelingen und Blumenthal in weiteren benachteiligten Quartieren ähnliche Angebote schaffen. • Leitlinien für die klimafreundliche und nachhaltige Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen erarbeiten. • Zuwendungsempfänger in die Umsetzung des Klimaschutzes einbeziehen und dafür so weit wie möglich entsprechende Anreize schaffen oder Verpflichtungen formulieren. • Fachkräftegewinnung, Ausbildung und Weiterbildung in Handwerk, Industrie und Energiewirtschaft aktiv unterstützen. • eine öffentlichkeitswirksame Kampagne (ähnlich der Corona-Impfkampagne) zur Sensibilisierung und Aufklärung über die notwendigen klimapolitischen Maßnahmen entwickeln und zielgruppengerechte und aktivierende Beteiligungsformate schaffen.

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Wärmewende Wärme macht allein rund die Hälfte des deutschen Energieverbrauchs von Privathaushalten aus. Um in Bremen Klimaneutralität zu erreichen, ist es daher unabdingbar, die Erzeugung der Wärme auf erneuerbare Energien umzustellen.

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Die Koalition wird: • bis spätestens 2025 einen kommunalen Wärmeplan für die Stadt Bremen vorlegen und Bremerhaven dabei unterstützen und bei der Erstellung die entsprechenden Akteur*innen einbeziehen. Der Wärmeplan wird Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung der CO2-Emissionen der Wärmeversorgung enthalten. • schon vor Fertigstellung der Wärmeplanung bis Sommer 2024 die zukünftige räumliche Abgrenzung von Fernwärme- und Nahwärmegebieten sowie solchen mit dezentraler Wärmeversorgung veröffentlichen. • ebenfalls noch vor Fertigstellung und Beschlussfassung des Wärmeplanes den weiteren Ausbau von Fern- und Nahwärme in den Quartieren durch die entsprechenden Akteure ermöglichen. Eine weitestmögliche Gestattung von erforderlichen Installationen für warme und kalte Nahwärme im öffentlichen Raum ist anzustreben. • zur rechtlichen Umsetzung der Wärmeplanungen für Bremen und Bremerhaven ein Landeswärmegesetz beschließen. • den staatlichen Einfluss in diesem Bereich strategisch ausbauen, um die anstehenden zentralen Aufgaben der sozial-ökologischen Transformation der Wärmewende und der zukunftsfähigen Aufstellung der Stromnetze bewältigen zu können. • quartiersbezogene Konzepte für und die Errichtung von Nahwärme- und Anergienetzen fördern und dabei bezahlbare Preise und freie Zugänglichkeit sicherstellen; dazu zeitnah Modellprojekte unterstützen.

• sozial gestaltete Fördermöglichkeiten für individuelle Lösungen wie Wärmepumpen und Solarthermie ausbauen. • sich auf Bundesebene für eine Standardisierung klimaneutraler Haustechnik einsetzen. • im Rahmen der Wärmeplanung die Nutzung von Solarthermie-Freiflächen, Saisonwärmespeichern, Wärmepumpen in der Weser sowie Abwärme aus Industrieprozessen prüfen und fördern und dafür ggf. notwendige Flächen identifizieren und absichern.

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Energetische Baustandards & Sanierung Knapp ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entstammt dem Gebäudesektor. Um diese Emissionen deutlich zu senken, muss die Sanierungsquote und -tiefe stark erhöht werden.

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Die Koalition wird: • die Sanierungsquote insbesondere von Gebäuden mit schlechter Energiebilanz (worst performing buildings) durch gezielte Förderung stark erhöhen und ein Förderprogramm für die energetische Gebäudesanierung auflegen, das die vorrangig zu nutzenden Programme des Bundes sinnvoll ergänzt. • gemeinsam mit öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften Pilotprojekte zum seriellen Sanieren planen und mithilfe von Bundesförderung umsetzen. • die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Mietwohnungen an die Bedingung der Warmmietenneutralität und der Fortführung der Sozialbindung knüpfen. • mit der Bremer Aufbaubank spezielle Förderprogramme durch geförderte Kredite (gegen Grundbucheintrag) für ältere und/oder einkommensschwache Gebäudebesitzer*innen entwickeln, die bei Bedarf ein Aussetzung von Tilgungen ermöglichen. • die Modular- und Holzbauweise und den verstärkten Einsatz von recycelten und recycelbaren Baumaterialien unterstützen. • das Klima-Bau-Zentrum als zentralen Beratungsort weiter ausbauen, das Thema Baustoffe stärken und Maßnahmen zum Schutz z. B. von Vögeln und Fledermäusen bei energetischer Sanierung als Beratungsgegenstand aufnehmen sowie einen weiteren Standort in Bremerhaven einrichten. • aufsuchende Beratung für Wohngebäude und Firmen verstärken.

• die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude stark beschleunigen, um bis 2035 alle Gebäude klimaneutral mit Wärme zu versorgen und Gebäude auf den höchstmöglichen Standard (bis hin zu Effizienzhaus 40) zu sanieren.

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Strom Ein wichtiger Faktor der Klimawende ist Strom: für grüne Stahlproduktion, Wärmepumpen, E-Mobilität und vieles andere. Dieser Strom muss aber klimaneutral aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Dafür bedarf es eines ambitionierten Ausbaus der Solar- und Windenergie sowie von Stromspeichern und -trassen.

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Die Koalition wird: • darauf hinwirken, dass das Stromnetz den Anforderungen der Energiewende mit zunehmender Elektromobilität und dem Gasaussteig im Gewerbe sowie Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen gerecht wird. • die Planung und den Ausbau von kleinteiligen, quartiersbezogenen und partizipativen Energienetzen, z.B. Mieterstrommodellen und Genossenschaften fördern. • bei Sanierung und Neubau öffentlicher Gebäude generell Solar vorsehen und die Zahl der jährlich belegten Dächer deutlich erhöhen. • neue Vorrangflächen für den Solarausbau identifizieren, wobei bereits versiegelte Flächen und Brachflächen Vorrang vor landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen haben • sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Agri-Photovoltaikanlagen auch auf Grünland erlaubt werden, und ein Modellprojekt für Bremen anstoßen. • öffentliche Parkplätze, dort wo es möglich ist, mit Solar ausstatten und eine Solarpflicht unter Berücksichtigung bereits bestehender Begrünungspflichten auch für neue private Parkplätze ab 25 Stellplätzen einführen und Möglichkeiten für entsprechende Regelungen und/oder Förderungen für den Bestand prüfen. • die kommunalen Wohnungsgesellschaften zu Vorbildern bei der Solarenergie machen und dafür u.a. Mieterstromangebote deutlich ausweiten. • im Rahmen des Stromsparchecks eine Förderung für Balkonsolaranlagen für Transferleistungsbezieher*innen einführen.

• sich dafür einsetzen, überflüssige bürokratische Hürden gegen den Ausbau von Balkonsolaranlag,en abzuschaffen, etwa den Zwang zu einer gesonderten Steckdose • auf Bundesebene auf eine weitere Vereinfachung von Mieterstromprojekten und wirtschaftliche Voll-

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einspeisetarife im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinwirken. Maßnahmen für die Stärkung von Offshore-Wind unterstützen. neue Vorrangflächen für Windenergieanlagen festlegen, hierbei auch landwirtschaftliche Flächen und Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete prüfen und Windenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben. Beratungsangebote für Gewerbetreibende für Windkraft an ihren Standorten ausbauen. alle Windenergiestandorte erhalten und alte Windenergieanlagen konsequent gegen neue Anlagen austauschen (Repowering). vollumfängliche Unterstützung der notwendigen Wasserstoffinfrastruktur im Rahmen der IPCEI-Projekte und für die Transformation des Stahlwerks leisten. zügig die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung aller notwendigen Stromversorgungsnetze, insbesondere der 110-KV-Leitung und des Umspannwerks, schaffen. Bremerhaven beim Kompetenzzentrum Wasserstoff unterstützen.

1983 1984 1985 1986 1987 1988

Klimaanpassung Mit der fortschreitenden Klimakrise wird auch die Anpassung unserer Städte Bremen und Bremerhaven an die Folgen dieser Krise immer wichtiger. Dazu gehören Starkregenereignisse und Hochwasser genauso wie Hitze und Dürre. Wir wollen Bremen zu einer „Schwammstadt“ machen, die auch bei Starkregenereignissen Wasser aufnehmen und zurückhalten und in trockenen Phasen wieder abgeben kann.

1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Die Koalition wird: • die Klimaanpassungsstrategie für das Land und die Stadtgemeinde Bremen fortschreiben. • daraus handlungsbezogene Umsetzungsstrategien für die Stadtteile mit besonderem Fokus auf sozial benachteiligte Stadtteile entwickeln und umsetzen. • das Prinzip der Schwammstadt zu einem der Leitbilder der künftigen Stadtplanung machen, um Regenwasser in der Stadt zurückzuhalten, versickern und verdunsten zu lassen; dafür, wo möglich, mehr Grün, Retentionsräume und Versickerungsflächen schaffen • einen Entsiegelungsplan nach Vorbild Berlins einführen, dabei ein Ver- und Entsiegelungskataster anlegen, neues Straßenbegleitgrün anlegen, Parkplätze entsiegeln und Rasengitter anlegen. • in Stadtteilen mit wenig öffentlichem Grün zur Neuanlage von Grünflächen vorrangig berücksichtigen, welche Flächen entsiegelt werden können. • die Neuversiegelung von Flächen durch den vorrangigen Neubau auf Bestandsflächen und der Strategie der doppelten Innenentwicklung möglichst vermeiden. • Deiche und Sperrwerke mit höchster Priorität und höchsten Sicherheitsstandards auf die Klimakrise vorbereiten und dafür u. a. das Sperrwerk in der Geestemündung erneuern und die Planungen zur Stadtstrecke zügig umsetzen.

• dabei neben dem Erhalt von acht Platanen an Orten, an denen das Ufer breit genug ist, durch eine Ersatzpflanzung von bereits großen Bäumen und weiterer Begrünung sicherstellen, dass das Neustädter Weserufer auch nach der Deicherhöhung grün und attraktiv bleibt. • sicherstellen, dass der Hochwasserschutz nicht durch Neubau in Hochwasserschutzgebieten gefährdet wird. • einen Hitzeaktionsplan für das Land und die Stadtgemeinde Bremen vorlegen, der behördliche Hitzewarnungen, Verhaltensregeln auf öffentlichen Anzeigetafeln, die Organisation von Nachbarschaftshilfe sowie die gezielte Ansprache von Pflege- und Senior*inneneinrichtungen und Kliniken beinhaltet. • Hitzeschutz im Rahmen von Sicherheitskonzepten bei Großveranstaltungen im Sommer verpflichtend machen und die Einhaltung von Arbeitssicherheitsregeln besonders bei körperlicher Arbeit stärker kontrollieren. • hierbei insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass Menschen in Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit Schutz vor Hitze finden, und hierfür im Sommer klimatisierte Räume zur Verfügung stellen. • die Kaltluftschneisen, die im Landschaftsprogramm genannt werden, von Bebauung freihalten.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

45

2020 2021 2022 2023

• in Bremen 20 weitere öffentliche Trinkwasserbrunnen realisieren, in Bremerhaven 10. • Fassadenbegrünung stärken, indem sie für fensterlose Gebäude verpflichtend wird und die Förderung solcher Projekte erhöht wird. • prüfen, welche Straßen zu Alleen erweitert werden können.

2024 2025 2026 2027 2028

Umweltschutz Umweltschutz ist Lebensqualität. Eine Stadt mit vielen gesunden Grünflächen, guter Luft und weniger Lärm ist eine lebenswerte Stadt. Das muss für alle Stadtteile und für alle Einkommensgruppen gelten. Umweltstandards müssen einheitlich gelten.

2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039

Die Koalition wird: • sich für eine umfangreiche Sanierung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen des stillgelegten Tanklagers Farge einsetzen. • das Landschaftsprogramm Teil Bremerhaven beschließen und das Landschaftsprogramm für die Stadtgemeinde Bremen fortschreiben. • Kompensationsstrategien für Stadtteile mit besonders hohen Umweltbelastungen wie Lärm, Feinstaub und wenig Grün unter Beteiligung örtlicher Akteur*innen entwickeln. • öffentliche professionelle Feuerwerke und Lasershows organisieren sowie die Feuerwerksverbotszonen ausweiten. • sich auf Bundesebene für einen Grenzwert für den Reifenabrieb einsetzen.

2040 2041 2042 2043 2044 2045

Biodiversität Neben der Klimakrise bedroht das Artensterben unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Wir setzen Schwerpunkte bei der Umsetzung unserer Biodiversitätsstrategie, der Weiterentwicklung öffentlichen Grüns, dem Baumerhalt und der Neupflanzung von Bäumen. Wir achten auf Stadtteilgerechtigkeit dieser Maßnahmen.

2046 2047 2048 2049 2050 2051 2052 2053 2054 2055 2056 2057

Die Koalition wird: • eine Biodiversitätsstrategie und ein Insektenschutzprogramm erstellen und umsetzen und die Koordination des Biodiversitätsmanagements stärken. • das Landesblühflächenprogramm aufstocken und zu einem Landes-Biodiversitätsprogramm erweitern. • in Bremen Maßnahmen für eine konsequente Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden und Insektiziden entwickeln und sich auf Bundesebene für ein Verbot einsetzen. • „Natur auf Zeit” fördern und ermöglichen. • die Forschung zu Entsiegelung und insektenfreundlicher Begrünung stärken. • die Fassaden- und Dachbegrünung bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Gebäuden mit insektenfreundlichen Pflanzen stärker fördern.

2058 2059 2060 2061 2062 2063 2064

Gewässer Der Schutz unserer Gewässer und maritimer Lebensräume sehen wir als gemeinsame, langfristige Aufgabe und elementaren Bestandteil des Umwelt- und Klimaschutzes. Wir wollen das ökologische Gleichgewicht unserer Fließgewässer, Seen und Meere bewahren und wiederherstellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung gewährleisten und auch alle anderen Ökosystemleistungen stehender und fließender Gewässer erhalten.

2065 2066 2067 2068 2069

Die Koalition wird: • die europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen und einen Beitrag dazu leisten, die Gewässer schnellstmöglich in einen guten Zustand zu versetzen. • dafür u. a. die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft minimieren.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

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2070 2071 2072 2073 2074 2075 2076 2077 2078 2079 2080 2081

• zum besseren Schutz vor Nähr- und Schadstoffeinträgen im Dialog mit Landwirtschaft und Umweltverbänden Gewässerrandstreifen verbreitern. • Fließgewässer schrittweise renaturieren und ökologisch aufwerten. • die Schönebecker Aue weiter revitalisieren und das dortige Modellprojekt zur Abwasserreinigung auswerten, um es auf andere Bereiche zu übertragen. • Ochtum, Wümme und Geeste mit Landesmitteln naturverträglich weiter zugänglich machen • gemeinsam mit der Stadtgemeinde Bremerhaven nach Lösungen für die hohen Grundwasserstände in Wulsdorf suchen. • sich auf Bundesebene und in der EU dafür einsetzen, Meere und ihre Bewohner zu schützen und dafür Mülleinträge zu reduzieren, Fischereimethoden und -quoten nachhaltig auszurichten und Unterwasserlärm aus der Schifffahrt zu verringern. • im Bund und bei der Europäischen Union auf ein Moratorium für den Tiefseebergbau hinwirken.

2082 2083 2084 2085

Lärm Lärmschutz ist Gesundheitsschutz und steigert die Lebensqualität. Deswegen werden wir die Menschen in unserer Stadt vorrangig in den sensiblen Nachtstunden noch besser vor Lärm schützen.

2086 2087 2088 2089 2090 2091 2092 2093 2094

Die Koalition wird: • den Lärmschutz an Bundesstraßen, Autobahnen und den Güterschienennetzen verbessern. • sich bis dahin dafür einsetzen, dass auf den Autobahnabschnitten im Land Bremen, die durch Wohngebiete führen und keinen Lärmschutz haben, ein nächtliches Tempolimit von 80 km/h gilt. • den Lärmaktionsplan überprüfen, wie mehr verbindliche Handlungsmöglichkeiten geschaffen werden können, um Lärm allgemein und in den besonders betroffenen Wohnlagen nachhaltig zu reduzieren. • sich dafür einsetzen, dass am Bremer Flughafen die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr in der Regel eingehalten wird und weitere Maßnahmen zur Erreichung eines leiseren Flugverkehrs prüfen.

2095 2096 2097 2098 2099

Baumschutz, Stadtgrün und Kleingärten Bremen ist eine Stadt mit viel öffentlichen Grün und einer intensiv gelebten Kleingartentradition. Wir werden diesen Bestand so weit wie möglich qualitativ erhalten. Für die notwendige Klimaanpassung und die Verbesserung der Biodiversität ist eine quantitative Ausweitung des öffentlichen Grüns bedeutsam.

2100 2101 2102 2103 2104 2105 2106 2107 2108 2109 2110 2111 2112 2113 2114 2115 2116 2117 2118 2119

Die Koalition wird: • den Umweltbetrieb Bremen mit Blick auf Organisationsstruktur, Aufgaben, Reduktion der Fremdvergabe, Personal und Finanzmittel so aufstellen, dass er den Aufgaben einer klimaangepassten und ökologischen Grünflächenplanung, -pflege und -sauberkeit gerecht werden kann. • einen übergeordneten Grünflächenplan erstellen, um vorhandene Grünflächen und Parks im Sinne von Klimaanpassung und Biodiversität aufzuwerten sowie weiterzuentwickeln und durch Schaffung von Grün-Verbindungen wirksamer zu vernetzen. • grüne Infrastrukturen wie Grünanlagen, Grünstreifen, Bäume und Kleingärten erhalten und ausweiten, den Anbau essbarer Früchte fördern und Blühstreifen anlegen. • kurzfristig in Abstimmung mit dem Landesverband der Gartenfreunde einen Kleingartenentwicklungsplan vorlegen, der die Basis einer nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in Bremen garantiert und dessen Umsetzung sicherstellen. • Kleingärten grundsätzlich als Grün erhalten. Wir werden eine Umnutzung nur dann vornehmen, wenn dies ökologisch und verkehrlich vertretbar ist, kein Veto des Vereins eingelegt wird und an anderer Stelle entsprechende Kompensationsflächen geschaffen werden.

• darauf achten, dass die soziale Gerechtigkeit bei der innerstädtischen Verteilung des Stadtgrüns und der Zugang zu kühlenden Grünflächen zu einem zentralen Kriterium für die stadtgrüne Planung werden und dafür notwendige Mindestgrünanteile für Quartiere festlegen. • das Handlungskonzept Stadtbäume konsequent umsetzen und eine Baumschutzverordnung schaffen,

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

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2120 2121 2122

•

2123 2124 2125

• •

2126 2127

•

die sich an fortschrittlichen Regelungen anderer deutscher Großstädte orientiert und den Schutz der Bäume - ab einem Umfang von 80 cm und insbesondere bei Tiefbauarbeiten - stärkt. alle zu ersetzenden Bäume nachpflanzen und darüber hinaus deutlich mehr neue Bäume pflanzen, u.a. in neuen Klimawäldern bei Baumnachpflanzungen auf klimaangepasste und heimische Arten achten. dort, wo aufgrund baulicher Gegebenheiten keine Baumpflanzungen möglich sind, die Bepflanzung mit heimischen Sträuchern prüfen. Naturdenkmale wieder unter besonderen Schutz stellen.

2128 2129 2130 2131 2132

Trinkwasser und Abwasser Die Erzeugung und der sparsame Umgang mit Trinkwasser ist die Zukunftsaufgabe, der wir uns viel mehr widmen müssen. In der nächsten Legislaturperiode muss eine Entscheidung bezüglich Trink- und Abwasser gefällt werden.

2133 2134 2135 2136 2137 2138 2139 2140 2141 2142 2143 2144

Die Koalition wird: • Wasserkreisläufe innerhalb Bremens etablieren und eine strategische Wasserplanung durchführen, um neue Einsparpotenziale zu finden. • daran arbeiten, einen höheren Anteil des benötigten Trinkwassers von eigenen Flächen zu beziehen. • eine Kampagne zum Wassersparen durchführen. • Grauwasseranlagen etablieren, dazu u. a. Modellvorhaben bei großen Sportstätten entwickeln. • mögliche Kostensteigerungen in der Stadtentwässerung, die auf den mit hanseWasser Bremen vertraglich vereinbarten Entgeltregelungen beruhen, mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumenten überprüfen. Unverhältnismäßige Gebührensteigerungen sind zu verhindern. • eine weitere Erhöhung des Speichervolumens im Kanalnetz und den Rückhaltebecken prüfen, um möglichst wenig Abwasser unbehandelt in die Flüsse zu spülen.

2145 2146 2147 2148 2149

Abfall und Ressourcenschutz Abfallvermeidung ist das oberste Gebot des Ressourcenschutzes. Die stoffliche Verwertung des anfallenden Mülls werden wir noch wirksamer organisieren und bei der öffentlichen Beschaffung verbesserte Standards setzen.

2150 2151 2152 2153 2154 2155 2156 2157 2158 2159 2160 2161 2162 2163

Die Koalition wird: • die Bremer Stadtreinigung auffordern, für die getrennte Sammlung von Bioabfällen auch in Großwohnanlagen ein Konzept zu entwickeln, um die Biotonne flächendeckend verpflichtend einzuführen. • die Zero-Waste-Strategie umsetzen, Reparaturdienstleistungen stärken und das Mehrweggebot für Veranstaltungen umsetzen. • für Bremen regelmäßig eine detaillierte und umfassende Bilanz über die Zusammensetzung des Abfalls herausgeben. • Verursacher von Umweltdelikten konsequent verfolgen und dafür die benötigten Personalien zur Verfügung stellen. • sich für eine Stärkung des Ressourcenschutzes durch eine Förderung der stofflichen Verwertung von Abfällen und der Kreislaufwirtschaft einsetzen. • veränderte Beschaffungsvorgaben zur stärkeren Verankerung von Umweltstandards, Energieeffizienzkriterien und Abfallvermeidung in der öffentlichen Beschaffung realisieren.

2164 2165 2166 2167 2168

Kreislaufwirtschaft Mit der Umsetzung der beschlossenen Zero-Waste-Strategie und der Aufstellung eines dazugehörigen Aktionsplans leisten wir im Land Bremen einen wichtigen Beitrag zur Müllvermeidung und Ressourcenschonung.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

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2169 2170 2171 2172 2173 2174 2175 2176 2177 2178 2179

Die Koalition wird: • bis Frühjahr 2024 ein Mehrweggebot bei öffentlichen Veranstaltungen umsetzen. • die Etablierung eines einheitlichen, flächendeckenden Mehrwegsystems in Bremen und Bremerhaven vorantreiben sowie flankierend die Einführung eine Lenkungssteuer auf Einwegverpackungen für die Stadtgemeinde Bremen prüfen. • eine einheitliche Online-Plattform „Zirkuläres Wirtschaften im Land Bremen“ einrichten. • die Einrichtung eines oder mehrerer Ressourcenzentren als Ergänzung zu den stadtteilbezogenen Angeboten prüfen. • den „Bremer Ressourceneffizienztisch Bauwesen“ fortführen. • gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (difu) eine gesamtstädtische Praxis-Strategie hin zu einer „Kreislaufwirtschaftsstadt“ entwickeln.

2180 2181 2182 2183

Naturschutz Unsere Naturschutzgebiete werden wir erhalten und schrittweise ausbauen. Das ist für Biodiversitätserhalt, Klimaanpassung und Lebensqualität in unseren Städten essentiell.

2184 2185 2186 2187 2188 2189 2190 2191 2192 2193 2194 2195 2196

Die Koalition wird: • den weitgehend geschlossenen „Grüngürtel“, der die städtische Siedlungszone in Bremen umgibt, weiterhin schützen. • für Bremen und Bremerhaven jeweils bis 2030 einen umfangreichen Biotopverbund planen. • neue Schutzgebiete in der Rohrniederung und im Fehrmoor/In den Plättern in Bremerhaven sowie in der Ochtumniederung und der Weseraue in Bremen ausweisen. • den Unterhaltungsfonds Naturschutz so ausstatten, dass Bremen den Kompensationsverpflichtungen dauerhaft nachkommt. • keine neuen, den Boden versiegelnden Straßen und Wege in Bremer Moorgebieten genehmigen. • für das erfolgreiche kooperative Schutzgebietsmanagement mit Ansprechpersonen in den Gebieten eine dauerhafte effektive Organisationsstruktur entwickeln. • auf ein pestizidfreies Bremen und Bremerhaven hinarbeiten.

2197 2198 2199 2200 2201 2202

Tierschutz Der Schutz von Tieren, sowohl Haustieren als auch Nutztieren, sollte eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit sein. Tiere haben selbst nicht die Möglichkeit, sich zu schützen und ihre Rechte einzufordern. Umso wichtiger ist es, dass der Staat und die Gesellschaft Verantwortung übernehmen und das Tierschutzgesetz streng kontrolliert und umgesetzt wird.

2203 2204 2205 2206 2207 2208 2209 2210 2211 2212 2213 2214 2215 2216 2217 2218

Die Koalition wird: • das Tierschutz-Verbandsklagerecht um Tierversuche erweitern und überregionalen Tierschutzorganisationen, die eine satzungsgemäße Teilorganisation im Land Bremen haben, die Möglichkeit zur Verbandsklage geben. • für eine bedarfsgerechte Finanzierung des Bremer Tierheims sorgen. • Kastrationsaktionen wildlebender Katzen unterstützen. • einen Sachkundenachweis für Hundehalter*innen vergleichbar mit Niedersachsen einführen, bei dem von all denjenigen eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen ist, die sich einen Hund anschaffen und nicht bereits oder anderweitig als sachkundig gelten, wobei die praktische Prüfung mit dem eigenen Hund erfolgt. • weitere Hunde-Freilaufflächen schaffen. • eine Chip- & Registrierpflicht für Hunde und Katzen einführen. • dezentrale Taubenschläge realisieren, um Taubenpopulationen zu begrenzen und ihnen einen sicheren Rückzugsort und Versorgung zu gewähren, in deren Umfeld ein Taubenfütterungsverbot erlassen.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

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2219 2220 2221 2222 2223 2224 2225 2226

• den Aufbau einer Wildtierauffangstation ermöglichen, in der Tiere versorgt werden können, bis sie zurück in die freie Wildbahn können. • das Jagdgesetz im Sinne des Tierschutzes in einem Dialogprozess mit Jäger*innenschaft, Tier- und Naturschutzverbänden und weiteren Akteur*innen novellieren. • das Bremische Fischereigesetz so anpassen, dass zum Angeln stets eine Fischereiprüfung nötig ist. • auf Bundesebene für ein strengeres Tierschutzrecht eintreten, u. a. für ein Wildtierverbot in Zirkussen und auf Veranstaltungen, für strengere Regelungen für Tierversuche, strengere Haltungs- und Transortbedingungen sowie ein Verbot von Exotenbörsen und Internethandel von Tieren.

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Landwirtschaft Wir setzen uns für eine Landwirtschaft ein, die im Einklang mit der Natur und den planetaren Grenzen arbeitet, Landwirt*innen ein auskömmliches Wirtschaften ermöglicht und uns mit hochwertigen Lebensmitteln versorgt. Landwirtschaft trägt in Bremen neben der Produktion von Lebensmitteln zum Naturund Artenschutz und zum Erhalt der Kulturlandschaft bei, dies gilt es weiter konsequent zu unterstützen, beispielsweise durch den Schutz der Bremischen Moorflächen.

2234 2235 2236 2237 2238 2239 2240 2241 2242 2243 2244 2245 2246 2247 2248 2249 2250 2251 2252 2253 2254 2255 2256 2257 2258 2259 2260 2261 2262 2263 2264 2265 2266 2267 2268

Die Koalition wird: • gemeinsam mit Akteur*innen aus Landwirtschaft, Umweltverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen weiter am Entwicklungskonzept Landwirtschaft 2035 für eine zukunftsfähige, wertgeschätzte und resiliente Landwirtschaft und dessen Umsetzung arbeiten. • dabei auch weiterhin den erfolgreichen kooperativen Bremer Weg der Zusammenarbeit mit den Bremer Landwirt*innen verfolgen. • die regionale Erzeugung und Vermarktung stärken. • schulische und kinder- und jugendpädagogische Angebote des Stadt-Land-Austausches unterstützen, um das Verständnis für Natur und Landwirtschaft und die Herkunft der Lebensmittel zu fördern. • die Weideprämie für eine konsequente naturschutzfreundliche Weidehaltung fortführen und um eine Hirtenprämie für den alleinigen Zweck Landschaftspflege sowie Arten- und Naturschutz ergänzen. • die ökologische Landwirtschaft weiter fördern, um gemeinsam mit den bremischen Landwirt*innen bis 2035 den Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe auf 50 Prozent zu erhöhen. • die Bremische Landwirtschaft auf dem Weg hin zu einer möglichst grünlandbasierten, regionalen Fütterung der Rinder und die Reduktion von Soja aus Übersee unterstützen.

• Initiativen für eine mobile Schlachtung anstelle von langen Tiertransporten zum Schlachthof unterstützen und prüfen, ob der Weideschuss als weniger stressvolle Form des Tötens in Bremen auch für saisonale Weidehaltung etabliert werden kann. • darauf hinwirken, gemeinsam mit Niedersachsen den (biologischen) Anbau von Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten in und um das Land Bremen zu fördern, um die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln unabhängiger von Lieferketten zu gestalten. • ein Moorschutzprogramm, das Flächen für die Wiedervernässung identifiziert, gemeinsam mit den Landwirt*innen und mit Hilfe von Bundesförderung auflegen und umsetzen, wobei Möglichkeiten für eine weitere wirtschaftliche Nutzung der Flächen unterstützt werden sollen. • dafür auch die thermische Verwertung von nicht als Futter geeignetem Grünlandaufwuchs mit Einspeisung in Fernwärmenetze unterstützen. • sich in Bund und EU für eine stärkere Umwidmung von Direktzahlungen der Gemeinsemen Agrarpolitik (GAP) zugunsten der Honorierung von Klima- und Umweltleistungen („Gemeinwohlprämie“) einsetzen. • sich im Bund und der EU für einen Ausstieg aus der exportorientierten Agrarpolitik und eine schärfere Regulierung des Imports von Agrarprodukten für die Tiernahrungsindustrie einsetzen.

• sich im Bund und der EU für eine stärkere Kopplung von Subventionen an die Einhaltung von Tierschutzrechten, die Abschaffung schädlicher Subventionen und eine stärkere Beschränkung der Konzernmacht einzelner Schlachthof-, Molkerei- und Handelskonzerne einsetzen.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

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2269 2270 2271 2272 2273

Ernährung Wir wollen erreichen, dass alle Menschen in Bremen sich gesund ernähren und dabei die natürlichen Lebensgrundlagen schützen können. Dazu gehört neben Wissen über vollwertige, nachhaltige Ernährung auch eine Ernährungsumgebung, die dies ermöglicht. Dafür braucht es vor allem eine gute Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Hochschulen, Kitas, Krankenhäusern und Behördenkantinen.

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Die Koalition wird: • die Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung auf nachhaltig produzierte Lebensmittel wie im „Aktionsplan 2025 Gesunde Ernährung“ festgehalten weiter umsetzen, mit dem Ziel, 2027 in allen öffentlichen Mensen und Kantinen 100 Prozent biologische Lebensmittel anzubieten, dabei verstärkt saisonale und regionale Lebensmittel einsetzen. • die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) kurzfristig wie von der Enquete-Kommission empfohlen in allen Mensen und Kantinen anwenden und die Umsetzung konsequent überprüfen und vorantreiben. • dabei sicherstellen, dass es dort stets bezahlbare, vollwertige vegane Alternativen gibt. • das Kompetenzzentrum für nachhaltige Ernährung fortführen. • wieder eine Vernetzungsstelle Schulverpflegung schaffen. • das Projekt BioStadt verstetigen und bedarfsgerecht ausstatten. • dafür sorgen, dass bei öffentlichen Veranstaltungen und Märkten das Essensangebot erweitert wird, um den geänderten Essgewohnheiten in der Bevölkerung Rechnung zu tragen und diese Veranstaltungen auch zukünftig attraktiv zu halten. Dazu sollen alle Essenstände auch jeweils eine gleichwertige vegetarische und vegane Alternative anbieten. Den Anteil der rein vegetarischen und rein veganen Stände wollen wir erhöhen.

• Ernährungsbildung stärken und den Austausch zwischen Bildungseinrichtungen und gemeinschaftlichen Landwirtschaftsprojekten in der Region (z. B. Solidarische Landwirtschaft) fördern. • Hauswirtschaft und Gärtnern als Umweltbildung in Schulen fördern und Schul- und Kitagärten stärken und fördern. • das Programm „Essbare Stadt“ erweitern und Stadtgärten und „Urban farming“ unterstützen. • auf Bundesebene für das Ziel eines Verbotes von Werbung zuckerhaltiger, ungesunder Lebensmittel, die sich gezielt an Kinder richtet, eintreten. • die Lebensmittelüberwachung verstärken und die Kontrollergebnisse veröffentlichen.

2300 2301 2302 2303 2304 2305

Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung

2306 2307 2308 2309 2310 2311 2312 2313 2314 2315 2316 2317 2318

Ziele und Ansprüche Frühkindliche Bildung legt den Grundstein für ein gutes Aufwachsen und eine erfolgreiche Bildung. Sie gibt Kindern Raum, Kind zu sein, sich auszuprobieren, zu toben, zu lachen und sich gesund zu entwickeln. Gleichzeitig bietet sie den Kindern spielerisch vielfältige Lerngelegenheiten. So können die Förderung der deutschen Sprache und Mehrsprachigkeit, das Interesse an naturwissenschaftlichen Themen, soziales Lernen und Gleichberechtigung bereits in der KiTa eine große Rolle spielen, ohne dass die Kinder durch geschlechtliche, sozial-ökonomische oder rassistische Zuschreibungen in ihrer Entwicklung gehemmt werden. Sie haben damit die wichtige Aufgabe, die Bildungsgerechtigkeit unabhängig von der sozialen Herkunft von Anfang an herzustellen. Einrichtungen frühkindlicher Bildung, wie Kindertagesstätten, sind Bildungsstätten. Durch die große Zuwanderung von Kindern übernehmen die frühkindlichen Bildungseinrichtungen auch eine wichtige Integrationsaufgabe.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

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2319 2320 2321 2322 2323 2324 2325 2326 2327 2328 2329 2330 2331 2332 2333 2334 2335 2336 2337 2338 2339 2340 2341 2342 2343 2344 2345

Weil wir wissen, dass die Erwerbstätigkeit der Eltern den entscheidenden Unterschied bei den Zukunftschancen von Kindern macht, ist eine Flexibilisierung und Ausweitung von Betreuungszeiten wichtig. Bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote spielen gerade mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die entscheidende Rolle, um die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben. Und auch für die Verringerung des großen Fachkräftemangels ist unsere Gesellschaft auf die Verbesserung der Frauenerwerbsquote angewiesen. Der massive Ausbau von Betreuungsplätzen, für den wir in den vergangenen Jahren gesorgt haben, hat bessere Voraussetzungen für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen geschaffen und wird fortgesetzt. Auch der Ausbau des Betreuungsangebots in Randzeiten muss dabei weiter als Ziel verfolgt werden. Das Fehlen von Kindertagesbetreuungsangeboten geht insbesondere zu Lasten von Kindern in benachteiligten Lebenslagen. Diese Kinder haben ohnehin erhebliche (Bildungs-)Nachteile, die aufgrund des fehlenden oder sehr kurzen Kita-Besuchs vor der Einschulung erheblich vergrößert werden. Daher müssen wir unsere Anstrengungen beim Kita-Ausbau konsequent fortführen und uns dabei vor allem auf sozial und ökonomisch benachteiligte Stadtteile konzentrieren.

Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz uneingeschränkt zu erfüllen, kein Kind unversorgt zu lassen, sondern jedem Kind in Bremen kurzfristig einen möglichst wohnortnahen Kita-bzw. Krippen-Platz anbieten zu können, werden wir alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen und den Kita-Ausbau mit höchster Priorität vorantreiben. Zur Gewinnung der notwendigen Fachkräfte, setzen wir auf die weitere Ausweitung von PiA, den Erlass von Schulgeld, bezahlte Ausbildung, die Möglichkeit von Seiteneinstiegen und multiprofessionelle Teams. Begonnene Kurzfristmaßnahmen wie das Kita-Brückenjahr werden wir fortführen. Soweit trotz aller Ausbauanstrengungen noch Betreuungsplätze fehlen, werden wir Standards (Raumstandards, Qualifikationserfordernisse, Gruppengrößen etc.) verbindlich temporär befristet soweit flexibilisieren wie dies erforderlich ist, um alle unversorgten Kinder im Kita-System unterzubringen. Hierbei werden wir weiterhin Ungleiches ungleich behandeln und den unterschiedlichen sozialen Gegebenheiten von Stadtteilen und Einrichtungen Rechnung tragen. Temporäre Flexibilisierungsmaßnahmen werden flankiert durch geeignete Ausgleichsmechanismen und verstärkte Ausbildungs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen.

2346 2347 2348 2349

Das Kita-Brückenjahr ist hierbei ein wichtiger Baustein, um bisher unversorgte Kinder mit Sprachförderbedarf zu erreichen. Jedes Kind mit Sprachförderbedarf soll verpflichtend im letzten Jahr vor der Einschulung die Kita besuchen.

2350 2351 2352 2353 2354 2355 2356 2357 2358

Die Koalition wird: • dafür Sorge tragen, dass jedes Kind einen Kita-Platz bekommt. • sich zum Ziel des Kita-Ausbaus eine Komplettversorgung mit Spielräume für Um- und Zuzüge (d.h. 110 Prozent) für Über-Dreijährige und eine Versorgungsquote von mindestens 60 Prozent für UnterDreijährige in jedem Stadtteil in Bremen bis zum Ende der Legislaturperiode setzen. • für die mittelfristige Fachkräftesicherung weitere berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen auflegen und in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, die Attraktivierung von Ausbildung und Berufstätigkeit sowie in die Entlastung im und außerhalb des Gruppendienstes investieren.

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Alle folgenden Punkte müssen in Ausrichtung, Intensität und Umsetzungsgeschwindigkeit auf die Erreichung der Ziele in dieser Legislaturperiode ausgerichtet werden.

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Ausbau, Neubau und Sanierung Um das Ziel, jedem Kind in Bremen kurzfristig einen Kita-bzw. Krippen-Platz anzubieten, baulich schnell erreichen zu können, werden wir alle Möglichkeiten konsequent nutzen. Dazu gehört, Skaleneffekte etwa durch serielles Bauen zu nutzen, sämtliche Verfahren von Beschlussfassung über Genehmigung bis Vergabe zu vereinfachen und zu beschleunigen und bei Bedarf übergangsweise räumliche Standards zu senken.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

52

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Wir werden auf jede Möglichkeit zum beschleunigten Kita-Ausbau zurückgreifen.

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Die Koalition wird: • ein umfassendes und bedarfsgerechtes Bau- und Sanierungsprogramm für die Bestandsgebäude und Neubauten implementieren. Sanierungsbedürftige Einrichtungen in öffentlichem Eigentum werden wir instand setzen oder neu bauen. Wir werden in dieser Legislaturperiode damit beginnen, jedes Jahr eine solche Kindertageseinrichtung zu sanieren. • Neubauten - wo möglich und sinnvoll - mit Räumen für Eltern- und Familienarbeit sowie die Kooperation mit anderen Akteur*innen im Stadtteil ausstatten. • für Sanierung, Ausbau und Neubau von Kitas größere Pakete mit mehreren Projekten in die Ausschreibung bringen und dafür die finanziellen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. • modulares und serielles Bauen verstärkt umsetzen.

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