27-02-06 VL 23 0211 2 ANL 230601 Mobilitaetsplan OL 2030 VerkA
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 Stand: 1. Juni 2023 Anlage zur Beschlussvorlage: 23/0211/2
Amt für Klimaschutz und Mobilität
STADT OLDENBU RG i.O.
Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
Bearbeitung Stadt Oldenburg, Amt für Klimaschutz und Mobilität
Dr. Norbert Korallus, Amtsleitung Carola Pietsch, Fachdienstleitung Mobilität Anna Braam Damaris Böhm Sebastian Bührmann Karsten Everth Maximilian Geist Kerstin Goroncy Frederike Pleus Andrea Spielker Kontakt Stadt Oldenburg Amt für Klimaschutz und Mobilität Fachdienst Mobilität 26105 Oldenburg E-Mail: mobil@stadt-oldenburg.de
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Bearbeitung der Teilkonzepte im Auftrag der Stadt Oldenburg Teilkonzept Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten
PGV-Alrutz GbR Adelheidstraße 9b 30171 Hannover www.pgv-alrutz.de E-Mail: info@pgv-alrutz.de Niels Brünink Detlev Gündel Elke Willhaus Alexandra Böttcher Teilkonzept Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr
büro stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG Mittelstraße 55 40721 Hilden www.buero-stadtverkehr.de E-Mail: info@buero-stadtverkehr.de Karsten Strack Thomas Schimanski Teilkonzept Machbarkeitsstudie Wallring: Durchgängige ÖPNV-Spur
BERNARD Gruppe ZT GmbH Nordlichtstraße 17 13405 Berlin www.bernard-gruppe.com E-Mail: info@bernard-gruppe.com Leon Baur M.Sc. Oliver Borsellino M.Sc. Malte Gutheil M.Sc. Dipl.-Ing. Jörg Stowasser 3
Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Teilkonzept Ladeinfrastruktur E-Mobilität
Mobilitätsberatung EcoLibro GmbH mit dem Unterauftragnehmer CBH Rechtsanwälte EcoLibro GmbH Lindlaustraße 2c 53842 Troisdorf www.ecolibro.de E-Mail: info@ecolibro.de
CBH Rechtsanwälte Bismarckstraße 11-13 50672 Köln www.cbh.de E-Mail: koeln@cbh.de
Volker Gillessen, Bereichsleiter Elektromobilität Dr. Steffen Pötsch, Projektmanager Elektromobilität Dr. Jan Deuster, Rechtsanwalt und Partner, CBH Teilkonzept Mobilitätsstationen
Mobilitätsberatung EcoLibro GmbH mit den Unterauftragnehmern CBH Rechtsanwälte und ahoidesign EcoLibro GmbH Lindlaustraße 2c 53842 Troisdorf www.ecolibro.de E-Mail: info@ecolibro.de
CBH Rechtsanwälte Bismarckstraße 11-13 50672 Köln www.cbh.de E-Mail: koeln@cbh.de
ahoidesign Alte Grube 1 34576 Homberg (Efze) www.ahoidesign.de E-Mail: info@ahoidesign.de
Michael Schramek, Seniorberater, EcoLibro GmbH Robin Knechtel, Projektmanager, EcoLibro GmbH Jonas Gröning, Analyst, EcoLibro GmbH Dr. Jan Deuster, Rechtsanwalt und Partner, CBH Jonas Seemann, ahoidesign, Grafikdesign
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Teilkonzept Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R)
ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH Leipziger Straße 120 01127 Dresden www.isup.de E-Mail: isup@isup.de Dr.-Ing. Rainer Schubert Dr. Gisela Herrnsdorf
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Liebe Oldenburgerinnen und Oldenburger, die Entwicklung unserer Stadt hat in den vergangenen Jahren eine enorme Dynamik erfahren, die sich auch in der nahen Zukunft fortsetzen wird. Neue Herausforderungen, und hier vor allem die vom Rat der Stadt 2021 beschlossene Klimaneutralität bis 2035, erfordern ein konsequentes Handeln auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Stadtverwaltung. Gleichzeitig werden wir nur gemeinsam den Weg zur Klimaneutralität erfolgreich beschreiten können, hier sind Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gefragt. Einer der Bereiche mit höchster Relevanz und Dynamik ist der Mobilitäts- und Verkehrssektor. Mit dem vorliegenden Mobilitätsplan Oldenburg 2030 legen wir ein ambitioniertes, aber gleichzeitig realistisches und umsetzungsorientiertes Planwerk mit zunächst sechs Teilkonzepten vor. Planungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn die Bürgerinnen und Bürger am Prozess beteiligt werden und ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen einbringen können. Der Planungsprozess wurde und wird daher kontinuierlich von der Projektbegleitgruppe zum Mobilitätsplan Oldenburg 2030 begleitet, die Vertreterinnen und Vertreter ganz verschiedener Interessen mit Rat und Verwaltung zusammenbringt.
Zudem fanden verschiedene öffentliche Foren zum Mobilitätsplan Oldenburg 2030 für die allgemeine Öffentlichkeit statt, die sich ebenfalls mit ihren Ideen einbrachte. Die Projektbegleitgruppe wurde in die Formulierung von Zielsetzungen und Maßnahmen direkt einbezogen. Für die gemeinsame und intensive Arbeit am Planwerk möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken! Der Input durch Projektbegleitgruppe und Öffentlichkeit trägt zur hohen Qualität der Ergebnisse maßgeblich bei. Was ist nun das Ziel des Plans? In Hinblick auf das Klimaneutralitätsziel der Stadt müssen Mobilität und Verkehr umgestaltet werden. Mit gezielten Projekten soll ein wesentlicher Beitrag dieses Sektors zum Klimaschutz und gleichzeitig zu einer auch zukünftig lebenswerten und attraktiven Stadt geleistet werden. Dies soll durch eine ausgewogene Mischung aus neuen Angeboten, durch Umgestaltung bestehender Strukturen und nicht zuletzt über eine angemessene Regulierung erreicht werden. Dieser Umstrukturierungsprozess, der uns alle betrifft, ist mit der Erstellung dieses Plans nicht abgeschlossen. Wir werden bei der Umsetzung der hier formulierten Projekte, aber auch grundsätzlich weiterhin im Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Vereinen und Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam daran arbeiten, gute Lösungen für unsere Stadt zu finden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Prozess aktiv begleiten!
Jürgen Krogmann Oberbürgermeister
Foto: Hauke-Christian Dittrich
Ihr
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
Vorwort Warum ein Mobilitätsplan Oldenburg 2030? In den vergangenen Jahren waren die Mobilität und der Verkehr einem hohen Entwicklungs- und Veränderungsdruck ausgesetzt. Die Ziele und wesentliche Maßnahmen in diesem Bereich regelte in Oldenburg bislang der Strategieplan Mobilität und Verkehr (smv 2025)1, der 2014 nach Durchführen eines intensiven Beteiligungsprozesses vom Rat der Stadt beschlossen und 2018 fortgeschrieben wurde. Der Plan enthält 100 konkrete Maßnahmen, die inzwischen weitgehend realisiert oder in der laufenden Umsetzung sind: Die Einrichtung der Radroute Süd und radverkehrsabhängiger Ampelschaltungen, der Ausbau des Carsharing und barrierefreie Umbau der Mobilitätszentrale am Lappan, die Umwandlung der mittleren Wallstraße zur Fußgängerzone oder die Einrichtung von Tempo 30 in der Auguststraße sind hier nur einige Beispiele. Spätestens mit dem intensiven Prozess zum Klimaschutz zwischen den Aktiven der Fridays-for-Future-Bewegung, dem Rat und der Verwaltung vor allem in den Jahren 2019 und 2020 wurde deutlich, dass der Strategieplan Mobilität und Verkehr Oldenburg 2025 (smv2025) den neuen und wachsenden Herausforderungen zukünftig nicht mehr gerecht wird. Mit Ratsbeschluss vom 22.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ein neues Planwerk zu erstellen, den Mobilitätsplan Oldenburg 2030.
Dieser soll über gezielte Projekte möglichst kurzfristig wirkungsvolle Veränderungen initiieren und damit neu gesetzte Ziele, vor allem die kurze Zeit später, im April 2021 beschlossene lokale Klimaneutralität 2035, effektiv unterstützen und erforderliche Veränderungsprozesse einleiten. Zeitlicher Horizont ist 2030, so dass die im Plan formulierten Projekte kurzfristig umzusetzen sind, um das Wirkungspotenzial schnell erschließen und damit die erforderliche „Verkehrswende“ einleiten zu können.
Abbildung 1: Abgefahren! Eine infografische Novelle zur Verkehrswende Quelle: © Agora Verkehrswende und Ellery Studio (2019) 1 Weblink: www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/verkehr/strategieplan-mobilitaet-und-ver-
kehr.html
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Den komplexen und gleichzeitig kurzfristig zu begegnenden Herausforderungen stehen auf kommunaler Seite eher begrenzte Handlungsinstrumente gegenüber. Das Ziel einer erforderlichen Verhaltensänderung in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl kann einerseits mit der Schaffung attraktiver Angebote und andererseits mit Regulierung verfolgt werden. Hier ist ein ausgewogenes Verhältnis zu gestalten, das einerseits die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sicherstellt, Erreichbarkeiten gewährleistet und andererseits die stadtentwicklungs- und umweltpolitischen Zielsetzungen unterstützt. Oldenburg setzt mit dem vorliegenden Plan gezielt den Fokus auf ausgewählte Schlüsselprojekte, die in Form von Teilkonzepten bearbeitet werden. Dabei werden Schlüsselthemen beider Säulen der Verkehrswende, sowohl mobilitäts- als auch energiebezogene Projekte, berücksichtigt. Der erste Teil des Plans (2021-2022) beinhaltet die sechs Teilkonzepte •
Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten
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Parkraummanagement – Ruhender Kraftfahrzeug-Verkehr (Kfz-Verkehr)
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Machbarkeitsstudie Wallring: Durchgängige ÖPNV-Spur
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Mobilitätsstationen
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Ladeinfrastruktur E-Mobilität
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Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R)
Den Rahmen bildet der vorliegende Plan, der die einzelnen Teilkonzepte mit den jeweiligen Maßnahmen erläutert und die Synergien darlegt. In den kommenden Jahren werden weitere Teilkonzepte den Mobilitätsplan Oldenburg 2030 ergänzen. Parallel dazu soll die Realisierung der in den Teilkonzepten formulierten Projekte kurzfristig und konsequent angegangen werden. Der Mobilitätsplan wird aus dem Programm „Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten (439)“ im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert (Förderkennzeichen 13622862).
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
Inhalt Vorwort ...................................................................................................................... 7 1 Ziel und Strategie................................................................................................. 10 2 Vorgehen .............................................................................................................. 12 3 Ausgangslage ...................................................................................................... 15 4 Teilkonzepte mit Maßnahmen ............................................................................. 17 4.1 Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten................................. 18 4.2 Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr ........................................................................ 28 4.3 Machbarkeitsstudie Wallring: Durchgängige ÖPNV-Spur ........................................................... 36 4.4 Mobilitätsstationen ..................................................................................................................... 46 4.5 Ladeinfrastruktur E-Mobilität ...................................................................................................... 59 4.6 Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R) Konzept ..................................................................... 69
5 Wirkungen des Mobilitätsplans Oldenburg 2030 .............................................. 80 5.1 Zusammenspiel der Teilkonzepte................................................................................................ 80 5.2 Verbindung zu Maßnahmen im Klimaschutzplan Oldenburg 2035 ............................................ 88 5.3 Wirkungsanalyse ......................................................................................................................... 91
6 Ausblick................................................................................................................ 99 7 Resümee............................................................................................................. 101 Abbildungen .......................................................................................................... 102 Abkürzungen ......................................................................................................... 104 Quellen .................................................................................................................. 105
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
1 Ziel und Strategie Die Stadt Oldenburg verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden. Zur Erreichung der Klimaneutralität sind erhebliche Reduktionen der Emissionen in allen Sektoren erforderlich. Insbesondere die Bereiche Energie, Gebäude, Mobilität und Verkehr haben hier einen erheblichen Beitrag zu leisten. Zur Zielerreichung wurde bis Ende 2022 der „Klimaschutzplan Oldenburg 2035“ erarbeitet, der die realistischen CO2-Minderungspotentiale nach Sektoren aufführt, beispielsweise Strom, Verkehr, Wärme und Energie sowie Ernährung. Der Klimaschutzplan ist fokussiert auf die kommunalen Handlungsmöglichkeiten und auf die größtmögliche Klimaschutzwirkung. Ein besonderer Wert wird darauf gelegt, einen ambitionierten, aber auch realisierbaren Weg für Oldenburg aufzuzeigen. Für den Bereich der Mobilität enthält der Klimaschutzplan zahlreiche Maßnahmen. Mit dem vorliegenden Mobilitätsplan Oldenburg 2030 besteht eine hiermit abgestimmte, vertiefende und umsetzungsbezogene Grundlage für die kurzfristige Umsetzung wirkungsvoller Einzelmaßnahmen (siehe auch Kapitel 5.2). Der Mobilitätsplan unterstützt die übergeordneten Zielsetzungen der Stadtentwicklung und der Klimaneutralität 2035 mit den Unterzielen der
Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf den Umweltverbund2, Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Sharingangebote, Unterstützung inter- und multimodaler Verkehrsmittelnutzung, Sicherstellung der Erreichbarkeiten sowie der Erhöhung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit.
Dabei werden, neben dem Klimaschutzplan 2035, weitere bestehende städtische Entwicklungspläne mit unmittelbaren Bezügen als Grundlage genutzt. Der Strategieplan Mobilität und Verkehr Oldenburg 2025 (smv2025) stellt die bisherige Basis der städtischen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung mit dem Ziel eines nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Verkehrs dar. Der smv2025 wurde 2014 vom Rat der Stadt verabschiedet und 2018 mit Ratsbeschluss fortgeschrieben. Der Fokus des Plans liegt auf der Verlagerung von Verkehren zu Gunsten des Umweltverbunds. Folgende Ziele und Querschnittsthemen sind weiterhin für den Mobilitätsplan Oldenburg 2030 und seine Teilkonzepte gültig:
Stadt- und Verkehrsentwicklung im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ Höchste Wohn- und Aufenthaltsqualität in einer attraktiven Stadt Verringerung der verkehrsbedingten Luftschadstoff- und Lärmbelastungen sowie der Flächeninanspruchnahme
2 Unter dem Begriff „Umweltverbund“ wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel ver-
standen. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmenden zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Vergleiche www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/21907/
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
Sicherung der Teilhabe und Mobilität bei steigenden Kosten und stagnierenden finanziellen Möglichkeiten Stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse der wachsenden Gruppe der Älteren und der Menschen mit funktionalen Einschränkungen Verbesserung der Verkehrssicherheit als verkehrsmittelübergreifende Aufgabe Größtmögliche Mobilität in der Stadt und optimale Erreichbarkeit der Region
Das Stadtentwicklungsprogramm Oldenburg 2025 (step2025) enthält weitere Aussagen zu einer stadtverträglichen Mobilität und Verkehrsgestaltung. Das step2025 soll kurzfristig fortgeschrieben werden (Arbeitstitel: Integriertes Stadtentwicklungskonzept - ISEK 2050/2035). Die Innenstadtstrategie Oldenburg (2020) enthält u.a. Ziele zum Themenbereich Mobilität mit einem Zeithorizont von fünf Jahren. Dabei geht es um die Zugangsmöglichkeiten in die Innenstadt und Wege in der Innenstadt. Der Green-City-Plan Oldenburg (GCP) zielt mit unterschiedlichen, kurzfristigen Maßnahmenvorschlägen auf eine effektive Reduzierung der kraftfahrzeugverkehrsbedingten Emissionsbelastung ab, fokussiert auf die Situation im Jahr 2018. Das Konzept E-Mobiles Oldenburg (emo) widmet sich schwerpunktmäßig der Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks und des lokalen straßengebundenen ÖPNV. Als ein Baustein der konsequenten Weiterentwicklung zu einer Stadt für alle wurde der Leitfaden Oldenburg barrierefrei (2018) entwickelt.3 Im Rahmen des vorliegenden Mobilitätsplan Oldenburg 2030 wurden zunächst sechs Teilkonzepte bearbeitet, die Bezüge zu den genannten Plänen haben und deren Zielsetzungen unterstützen. Die Teilkonzepte des Mobilitätsplans werden im folgenden Kapitel 2 kurz vorgestellt und in Kapitel 4 jeweils detailliert dargestellt.
Der Mobilitätsplan 2030 ist ein dynamischer Prozess und ein Plan, der jederzeit und nach Bedarf um weitere aktuelle Themen erweitert wird. Weitere Teilkonzepte folgen zunächst in 2023 mit den Themen „Umgestaltung von Verkehrsflächen /Damm“, „SPNV-Haltepunkte im Stadtgebiet“ und der Durchführung einer Verkehrserhebung (System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV)).
3 Siehe auch Quellenverzeichnis am Ende des Dokuments.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
2 Vorgehen Die sechs Teilkonzepte wurden jeweils durch beauftragte externe Fachbüros in enger Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung bearbeitet. Themenabhängig reicht die Bandbreite der Teilkonzepte von der Machbarkeitsstudie als Grundlage für Entscheidungen und weitergehende Planungen (Wallring) bis zur konkreten Standortanalyse (Ladeinfrastruktur und P&R und B&R). Für den Prozess der Planerstellung wurde ein aufwändiges Begleitverfahren mit Unterstützung eines externen Fachbüros durchgeführt. Ziel des Beteiligungsverfahren war es, durch eine frühzeitige, breite Kommunikation und unmittelbare Einbeziehung von Kommunalpolitik, Verwaltung, Vereinen und Institutionen sowie der Öffentlichkeit den Entstehungs- und Entscheidungsprozess transparent zu gestalten, dabei Anregungen aufzunehmen und somit eine größtmögliche Akzeptanz der Ergebnisse zu erreichen. Die Erstellung der einzelnen Teilkonzepte wurde jeweils durch regelmäßig tagende projektbezogene Arbeitsgruppen begleitet, denen Vertreterinnen und Vertreter der Planungsbüros und der Fachämter angehörten. Im Rahmen einer zentralen Projektbegleitgruppe (PBG) waren Vertreterinnen und Vertreter aus Ratsfraktionen, Vereinen, Verbänden und Institutionen (z.B.
IHK, ADAC, ADFC, VCD, Behindertenbeirat) sowie der Wissenschaft (Jade Hochschule) im Planungszeitraum 2022 in insgesamt neun Sitzungsterminen in die Planerstellung unmittelbar einbezogen. Die Sitzungen wurden jeweils extern moderiert. Die Auftaktsitzung fand am 24. Februar 2022 statt. In den Sitzungen wurden unter anderem die einzelnen Teilkonzepte durch die beauftragten Planungsbüros vorgestellt und erörtert. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen zweier öffentlicher Foren und einer Jugendmobilitätskonferenz beteiligt. Eine Auftaktveranstaltung im Frühjahr 2022 diente der Information über Ziele und Inhalte des Mobilitätsplans, eine weitere Veranstaltung im Sommer 2022 der Vorstellung des bis dahin erreichten Planungsstands. Eine weitere, dritte öffentliche Veranstaltung zum Ergebnis des Mobilitätsplans ist für das erste Quartal 2023 geplant. Über die Beteiligungsplattform Gemeinsam Oldenburg (https://gemeinsam.oldenburg.de/) wurden zudem drei Online-Umfragen zu den Themen Mobilitätsverhalten und Fahrradstraßen als Input zu den Teilkonzepten durchgeführt. Aktuelle Informationen zur Entwicklung des Mobilitätsplans wurden durch Newsletter, die städtische Website (www.oldenburg.de) und soziale Netzwerke kommuniziert.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Übersicht Sitzungstermine im Begleitverfahren
24.02.2022 1. PBG-Sitzung Einführung, Prozess und Teilkonzepte
25.03.2022 1. Öffentliches Forum „Marktplatz der Teilkonzepte“, Information und Austausch
31.03.2022 2. PBG-Sitzung Reflexion des öffentlichen Auftakts, Stand Teilkonzepte
28.04.2022 3. PBG-Sitzung Teilkonzept Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R)
24.05.2022 4. PBG-Sitzung Teilkonzept Ladeinfrastruktur E-Mobilität und Teilkonzept Mobilitätsstationen
03.06.2022 Jugendmobilitätskonferenz „Zukunftsfähige Mobilität – wie bewegen wir uns in Oldenburg im Jahr 2030?“
24.06.2022 2. Öffentliches Sommerforum auf dem Schlossplatz Information und Austausch, Mobilität zum Ausprobieren und fachbezogene Rundtouren, Bauzaunausstellung zu den Teilkonzepten
30.06.2022 5. PBG-Sitzung Teilkonzept Radverkehr
25.08.2022 6. PBG-Sitzung Teilkonzept Machbarkeitsstudie Zentrale ÖPNV-Spur Wallring und Teilkonzept Parkraummanagement
29.09.2022 7. PBG-Sitzung Teilkonzept Parkraummanagement und Teilkonzept Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten
27.10.2022 8. PBG-Sitzung Teilkonzept Bedarfsanalyse Ladeinfrastruktur E-Mobilität und Teilkonzept Mobilitätsstationen, Gesamtschau der sechs Teilkonzepte
24.11.2022 9. PBG-Sitzung Gesamtschau der sechs Teilkonzepte, Synergien, Weiteres Vorgehen
Die Dokumentationen der öffentlichen Foren werden auf den städtischen Internetseiten (www.oldenburg.de) und in sozialen Netzwerken öffentlich zur Verfügung gestellt.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Übersicht Teilkonzepte Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten Konzept für Fahrradzonen, Fahrradstraßen und ein Premiumnetz für den Radverkehr mit Anbindung an die Nachbargemeinden (Radrouten). Ziel: Verbesserung der Infrastruktur als Grundlage für einen steigenden Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr. Bearbeitendes Planungsbüro: PGV-Alrutz GbR Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr Konzept mit organisatorischen, verkehrsrechtlichen und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen für den ruhenden Kfz-Verkehr. Ziel: Reduzierung der Zahl der Dauerparker, des Parkdrucks und des Parksuchverkehrs im Innenstadtbereich und den citynahen Wohngebieten. Bearbeitendes Planungsbüro: büro stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG Machbarkeitsstudie Wallring: Durchgängige ÖPNV-Spur Konzept für einen umgestalteten Wallring mit einer durchgängigen ÖPNV-Spur und Verbesserungen für den Radverkehr. Ziel: Prüfung einer durchgängigen ÖPNV-Spur und deren Auswirkung auf den motorisierten Individualverkehr sowie Ermittlung von Potenzialen zur Flächenumnutzung bislang vom Kfz-Verkehr genutzter Bereiche zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs. Bearbeitendes Planungsbüro: BERNARD Gruppe ZT GmbH Mobilitätsstationen Konzept für ein stadtweites Netz von Mobilitätsstationen.
Ziel: Förderung inter- und multimodaler Verkehrsgestaltung, Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und –angebote. Bearbeitendes Planungsbüro: Mobilitätsberatung EcoLibro GmbH mit CBH Rechtsanwälte und ahoidesign Konzept Ladeinfrastruktur E-Mobilität Konzept für eine bedarfsorientierte Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Ziel: Ermittlung Ladebedarfe, Festlegung von Anzahl und Art der Ladepunkte, Ermittlung konkreter Standorte, rechtlicher Vergabebedingungen. Bearbeitendes Planungsbüro: EcoLibro GmbH mit CBH Rechtsanwälte Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R) Konzept zum Ausbau und zur Optimierung der Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R) Angebote. Ziel: Verknüpfung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) mit dem ÖPNV, Lenkung insbesondere des Pendlerverkehrs auf den ÖPNV, Entlastung der Innenstadt. Bearbeitendes Planungsbüro: ISUP GmbH
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
3 Ausgangslage Die Universitätsstadt Oldenburg ist mit ihren circa 170.000 Einwohnern nach Hannover und Braunschweig die drittgrößte Stadt Niedersachsens und sowohl wirtschaftliches als auch kulturelles Zentrum der nördlichen Weser-Ems-Region. Oldenburg ist im überregionalen Schienenverkehr über eine Ost-West-Strecke mit Bremen und Leer sowie über eine Nord-Süd-Strecke mit Wilhelmshaven und Osnabrück direkt verbunden. Im Schienenpersonenverkehr bestehen zahlreiche Fern- und Nahverkehrsangebote der Deutschen Bahn und der Nordwestbahn. Die wichtigsten Straßenverkehrsanbindungen sind die Bundesautobahnen (BAB) A28 Bremen-Niederlande und A29 Wilhelmshaven-Ahlhorner Dreieck mit dem Anschluss an die A1. Die wichtigsten regionalen Straßenverbindungen stellen die Bundesstraßen B211 nach Brake und zum Wesertunnel sowie B401 in Richtung Emsland Papenburg/Meppen dar. Das Stadtgebiet Oldenburgs ist geprägt durch einen kompakten kleinflächigen Innenstadtbereich und die großflächigen Wohngebiete, die überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhausbebauung geprägt sind. Im Norden, auf dem ehemaligen Gelände des militärischen Fliegerhorstes, entsteht derzeit ein neues Wohnviertel, in dem zum Teil autoarme und verdichtete, energieeffiziente Quartiere entwickelt werden.
Nicht nur in der Innenstadt, sondern vereinzelt auch außerhalb des Stadtzentrums finden sich große verkehrserzeugende Einrichtungen, wie die Universität und das Klinikum. Die Gewerbegebiete befinden sich überwiegend in Randlage, das größte Gewerbegebiet im Südosten der Stadt in unmittelbarer Nähe zu den Bundesautobahnen. Besondere Gewerbe- und Dienstleistungsgebiete wie das Quartier „Alte Fleiwa“ mit ITCampus und Technischem Rathaus sowie der Technologiepark Wechloy befinden sich in integrierter Randlage zur Innenstadt in der Entwicklung. Die Verkehrssituation im Stadtgebiet Oldenburgs wird zum einen durch die radialen Einfallstraßen geprägt, die aus Richtung Süden, Westen, Nordwesten und Nordosten kommend in das Stadtzentrum, und hier auf den Wallring, führen, und zum anderen durch den Ring der Stadtautobahn, der Anschlussstellen in allen Stadtteilen besitzt. Im Zentrum wird der historische Altstadtkern vom Wallring als Straßenring umschlossen, der in einigen Abschnitten zweispurig ausgebaut wurde. Ein weiterer großer Verkehrsknotenpunkt wird durch den etwas nördlich gelegenen Pferdemarkt gebildet, der in den 1960er Jahren zu einem Parkplatz und einem mehrspurigen Kreisverkehr umgebaut wurde. Das Verkehrsaufkommen der Stadt wird größtenteils auf den Hauptverkehrsstraßen gebündelt.
Das übrige bebaute Stadtgebiet ist mit Ausnahme der Gewerbegebiete flächendeckend als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen der Stadt wird überwiegend störungsfrei abgewickelt. Die Lichtsignalanlagen (LSA) sind so geschaltet, dass der ÖPNV grundsätzlich bevorrechtigt wird. Bei der Wahl der Verkehrsmittel zeichnet sich Oldenburg durch einen außergewöhnlich hohen Radverkehrsanteil aus, der bereits eine lange Tradition hat. Die letzte Erhebung, die 2009 durchgeführt wurde, hat ergeben, dass 42 Prozent aller Wege im 15
Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Binnenverkehr, also mit Start und Ziel innerhalb des Stadtgebiets, mit dem Rad zurückgelegt werden. Dabei finden sich Radfahrende in allen Alters- und Sozialgruppen. Das Radfahren ist ein Element der Oldenburger Identität und prägt das Verkehrsgeschehen und das Erscheinungsbild der Stadt mit. Die Radverkehrsinfrastruktur bedarf jedoch in vielen Teilen der Stadt einer Modernisierung, um ausreichend Kapazitäten für das hohe Radverkehrsaufkommen zur Verfügung zu stellen und überall den aktuellen Standards zu entsprechen. An wichtigen Knotenpunkten, die zum Beispiel im Bereich einiger innenstadtnaher Schulen liegen, werden an den Lichtsignalanlagen die Grünphasen des Radverkehrs verkehrsabhängig geschaltet und bei hohem Radverkehrsaufkommen verlängert. An bedeutenden Radwegeverbindungen, wie zum Beispiel vor der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Haarenufer und Auguststraße, erfolgt die Signalanforderung für den Radverkehr über in der Fahrbahn verlegte Sensoren. Es gibt derzeit vier Fahrradstraßen in Oldenburg, die alle im weiteren Bereich der Innenstadt liegen. In Folge des hohen Radverkehrsaufkommens bestehen zahlreiche große Abstellanlagen am Rand der Innenstadt sowie am Hauptbahnhof mit seinen beiden Fahrradstationen.
Ebenfalls typisch für Oldenburg ist der äußerst geringe Fußverkehrsanteil mit 9 Prozent am Gesamtverkehr und der ebenfalls sehr niedrige Anteil des ÖPNV mit 4,7 Prozent (Modal Split Erhebung aus 2009). Der Fußgängerverkehr ist überwiegend für kurze Wegestrecken und den kleinräumigen Innenstadtbereich relevant. Im Bereich der ausgedehnten, durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägten Wohnviertel sorgen entsprechend weite Distanzen für die Nutzung des Fahrrads oder des Pkw. Die Anzahl der mit dem Pkw zurückgelegten Wege ist daher mit 43,6 Prozent ebenfalls sehr hoch. Darüber hinaus sorgen hohe Zahlen von Einpendelnden, aber auch Auspendelnden, die ihre Wege jeweils überwiegend mit dem privaten Pkw zurücklegen, für eine hohe Verkehrsbelastung im MIV.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
4 Teilkonzepte mit Maßnahmen Im Mobilitätsplan Oldenburg 2030 wurden im Jahr 2022 zunächst sechs Teilkonzepte von beauftragten Fachbüros (in Klammern) erarbeitet: 4.1
Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten (PGV-Alrutz GbR)
4.2
Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr (Büro stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG)
4.3
Machbarkeitsstudie Wallring: Durchgängige ÖPNV-Spur (Bernard Gruppe ZT GmbH)
4.4
Mobilitätsstationen (EcoLibro GmbH mit CBH Rechtsanwälte und ahoidesign)
4.5
Ladeinfrastruktur E-Mobilität (EcoLibro GmbH mit CBH Rechtsanwälte)
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Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R) Konzept (ISUP GmbH)
Für die verschiedenen Teilkonzepte wurden jeweils umsetzungsorientierte Maßnahmenlisten entwickelt. Im Folgenden sind die Ergebnisse je Teilkonzept dargestellt, basierend auf den Kurzberichten der Gutachterbüros.4 Ihre volle Wirkung können die einzelnen Teilkonzepte nur im Zusammenspiel entfalten. Diese Schnittmengen und Synergien werden in Kapitel 5 erläutert. Der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 ist ein dynamisches Planwerk, das mit Vorliegen der folgenden Teilkonzepte noch nicht abgeschlossen ist. In den nächsten Jahren wird der Plan fortgeschrieben und um weitere Teilkonzepte ergänzt werden, um aktuellen Entwicklungen und den formulierten Zielsetzungen Rechnung zu tragen.
4 Die Langfassungen der Berichte können bei Bedarf bei der Stadt Oldenburg, Amt für Klimaschutz
und Mobilität, per E-Mail angefordert werden unter mobil@stadt-oldenburg.de
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
4.1 Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten Bearbeitendes Büro: PGV-Alrutz GbR
Ziele des Teilkonzeptes Radverkehr Der Radverkehr ist stadtbildprägend für Oldenburg. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass die Oldenburgerinnen und Oldenburger fast 43 Prozent aller Wege im Stadtgebiet mit dem Fahrrad zurücklegen (Quelle: Stadt Oldenburg 2010, Daten von 2009). Das ist weit mehr als in fast allen anderen deutschen Städten. Trotzdem hat die Stadt ein hohes Kfz-Verkehrsaufkommen und einen CO2-Ausstoß, der dem Erreichen der Klimaziele entgegensteht. Neben dem immer noch hohen Anteil an kurzen Wegen, die mit dem eigenen Auto zurückgelegt werden, trägt auch die enge Verflechtung zwischen der Stadt und den Umlandgemeinden zu dieser Situation bei. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der städtischen Verkehrsentwicklungsplanung, eine Verlagerung vom Kfz-Verkehr auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu erreichen. Dabei stehen Maßnahmen im Vordergrund, die in einem überschaubaren Zeitrahmen über realistische Umsetzungschancen verfügen. Im Rahmen des Teilkonzeptes Radverkehr wurden drei mögliche Säulen der zukünftigen Fahrradförderung in Oldenburg untersucht.
Mit dem Baustein „Fahrradzonen“ wurden neue Ansätze der kommunalen Radverkehrsförderung aufgegriffen und näher untersucht, ob sie für Oldenburg sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. Ziel war es, mögliche Einsatzbereiche für Fahrradzonen im Stadtgebiet zu ermitteln und diese hinsichtlich ihrer Eignung und Wirkung zu bewerten. Mit dem Baustein „Fahrradstraßen“ wurden eine in Oldenburg bereits bekannte Radverkehrsführung hinsichtlich eines möglichen deutlich ausgeweiteten Einsatzbereiches geprüft. Ziel war es, diese gerade bei hohem Radverkehrsaufkommen hinsichtlich Qualität und Sicherheit gut geeignete Führungsform stärker im Radverkehrsnetz zu etablieren. Neben der Ermittlung geeigneter Straßenzüge war auch die Entwicklung einer einheitlichen Ausgestaltung und Kennzeichnung von Fahrradstraßen ein wichtiger Baustein im Teilkonzept. Ziel ist der hohe Widererkennungswert bei allen Verkehrsteilnehmenden. Der dritte Baustein des Teilkonzeptes umfasst ein Premiumnetz von Radrouten. Diese Routen sollen aufgrund ihres besonders hohen Ausbaustandards, der im Wesentlichen dem von Radvorrangrouten entspricht, eine gute und sichere Alternative zum Auto bieten. Die Verbindungen reichen bis in das Umland und können somit auch Berufspendlerinnen und Berufspendler zum Umstieg auf das Fahrrad motivieren.
Oldenburg weist immerhin täglich 43.280 Einpendler und 23.780 Auspendler auf (Stichtag 30.06.2020). Mit Blick auf die kontinuierliche Zunahme der E-Mobilität und die Verbreitung von Pedelecs sind Pendeldistanzen von bis zu 20 Kilometern heute durchaus als radaffin zu bewerten. Aus diesem Grund wurden Anbindungen bis zu Distanzen von 15 Kilometern Luftlinie vom Stadtzentrum in die Untersuchung einbezogen. Da diese Radrouten in ihrem Verlauf so gewählt wurden, dass sie auch innerhalb 18
Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) des Stadtgebietes eine hohe Erschließungsfunktion besitzen, haben sie gleichzeitig einen hohen Nutzen für die einheimische Bevölkerung. Im Rahmen des Teilprojektes wurden die Trassenverläufe ermittelt, die angestrebten Ausbaustandards abgestimmt und die Trassen hinsichtlich des erforderlichen Handlungsbedarfs bewertet. Analyse Teilkonzept Radverkehr Da schon heute sehr viel Radverkehr in Oldenburg stattfindet, stellt die Aktivierung weiterer Potenziale eine besondere Herausforderung dar. Gleichzeitig ist die angestrebte deutliche Verlagerung der Auto-Nutzung auf das Fahrrad ein wichtiger Baustein zur Erreichung der gesetzten Klimaziele. Hier richtet sich der Fokus der Konzeptentwicklung unter anderem auf die weiteren Distanzen. Durch die zunehmende Verbreitung der Pedelecs können neue Potenziale für die Radnutzung gewonnen werden. Zur Gewinnung dieses Potenzials sollen gut ausgebaute Trassen, die schnell und sicher befahren werden können, einen wichtigen Beitrag leisten. Sie müssen im Ausbau als Qualitätsrouten deutlich über den heutigen Radverkehrsführungen liegen, um eine echte Alternative zur Autonutzung darzustellen. Im Ergebnis wurden acht Trassen entwickelt, die alle Umlandkommunen anbinden.
Die Verbindungen in Richtung Hude, Hatten sowie Wardenburg schließen zudem an Verbindungen an, die derzeit im Rahmen eines übergeordneten Projektes der Metropolregion entwickelt werden.5 Oldenburgs Straßenräume bieten oft nur wenig Spielraum für die angestrebten Radwegausbauten, die auch große Radverkehrsmengen komfortabel führen können. Grundsätzlich vermieden werden soll der Ausbau der Radverkehrsführung zu Lasten der Gehwege. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen war es erforderlich, neben der klassischen Radwegführung an Hauptverkehrsstraßen auch Führungen im Straßennebennetz zu prüfen, um attraktive Radrouten zu schaffen. Eine wichtige und gute Führungsform im Straßennebennetz stellen dabei die Fahrradstraßen dar. Aufbauend auf den Erfahrungen der bereits eingerichteten, aber im Erscheinungsbild noch recht unterschiedlichen Fahrradstraßen Haarenufer, Teilbereich Huntestraße sowie der Fahrradstraßenachse Haareneschstraße und Katharinenstraße erfolgte auf Basis der rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen der Regelwerke die Weiterentwicklung hinsichtlich eines einheitlichen Ausbaustandards mit hohem Wiedererkennungswert. Zudem wurden im gesamten Stadtgebiet unter Berücksichtigung der relevanten rechtlichen Vorgaben Straßen hinsichtlich ihrer Eignung zur Ausweisung als Fahrradstraße geprüft.
Die Fahrradzonen sind eher unter dem Gesichtspunkt der Aufwertung von Wohnquartieren hin zu fahrradfreundlichen Quartieren zu sehen. Sie sollen insbesondere zu einem weiteren Ausbau des fahrradfreundlichen Klimas beitragen. Hier ist ihr besonderer Mehrwert gegenüber Tempo-30-Zonen zu sehen. Ihr Einsatz ist dann zu
5 RMS21 – Regionale Machbarkeitsstudie zur besseren Erreichbarkeit der Zentren Bremen, Delmen-
horst und Oldenburg in der Metropolregion Nordwest
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) empfehlen, wenn es keine linearen Achsen im Quartier gibt, die den Radverkehr bündeln, sondern eine flächige Quartierserschließung mit radverkehrlicher Relevanz im Vordergrund steht.
Abbildung 2: Plan Wunschkorridore der Radrouten Quelle: PGV-Alrutz 2022
Der Analyseschritt war bereits Gegenstand des Beteiligungsverfahrens. Hier wurden Varianten der Trassenverläufe der Radrouten ebenso diskutiert wie die zukünftige Ausgestaltung der Fahrradstraßen. Darüber hinaus wurden die Qualitätsstandards der Radrouten im Rahmen der Beteiligung gewichtet, um bei der Festlegung der zu favorisierenden Trassen eine Entscheidungshilfe zu haben. Auch wurden Örtlichkeiten hinsichtlich ihrer Eignung als Fahrradzonen gemeinsam mit Interessierten betrachtet und von Seiten der Bevölkerung im Rahmen einer Online-Umfrage umfangreiche Vorschläge unterbreitet, welche Straßen in Oldenburg als Fahrradstraßen wünschenswert wären.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Empfohlene Maßnahmen Teilkonzept Radverkehr Premiumnetz Radrouten Mit der Konzeptentwicklung für ein Premiumnetz Radverkehr in Oldenburg wurden acht Trassen ermittelt, die eine attraktive Anbindung des Umlandes an die Stadt sowie eine bessere Verknüpfung der Stadtrandbereiche mit der Innenstadt ermöglichen. Sie sollen maßgeblich dazu beitragen, Verlagerungspotenziale vom Kfz hin zum Fahrrad zu generieren. Als Ausbaustandard wurde vereinbart:
guter befahrbarer Belag (möglichst Asphalt, rutschfrei) Trennung von Fuß- und Radverkehr bei Mischverkehrsführungen die eingeschränkte Zulassung des Kfz-Verkehrs prüfen (beispielsweise durch die Ausweisung Anlieger frei) in Tempo-30-Zonen möglichst Ausweisung als Fahrradstraße im Regelfall Separierung vom Kfz-Verkehr an Hauptverkehrsstraßen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr Sicherstellung der ganzjährigen Befahrbarkeit gegeben (Unterhaltung der Wege im Sinne von Grünschnitt oder Räumdienst im Herbst und Winter) möglichst durchgehende Beleuchtung
Hinsichtlich der Ausbaubreiten sind für straßenbegleitenden Radwege folgende Breiten anzustreben:
Einrichtungsradweg 2,50 Meter (in Ausnahmefällen 2,00 Meter) Zweirichtungsradweg 3,00 Meter
Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob die direkte Führung an den Hauptverkehrsstraßen die bessere Führungsvariante darstellt oder aber die Führung durch das Straßennebennetz. Hier fand abschließend die Verständigung darauf statt, dass für jede Route individuell zu schauen ist, wo die favorisierte Trasse verlaufen soll, und wo die besten Chancen gesehen werden die angestrebten Qualitätsstandards umzusetzen. Diese Umlegung der Wunschkorridore in das konkrete Straßen- und Wegenetz erfolgte dabei auch unter dem Gesichtspunkt der Realisierung, da dieser Aspekt im Rahmen der Beteiligung mit hoher Relevanz gesehen wurde. Abbildung 3 zeigt den Verlauf und die angestrebten Führungsformen der Radrouten in einer Übersichtsdarstellung. In der Langfassung des Berichts ist der Verlauf der Routen detailliert nach Abschnitten beschrieben.
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Führungsformen Premiumnetz
Abbildung 3: Plan angestrebter Führungsformen der Radrouten Quelle: PGV-Alrutz 2022
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Die acht radial geplanten Radrouten können nicht alle zeitnah umgesetzt werden. Hier ist ein mittelfristiges Programm erforderlich, das die Umsetzung sukzessive verfolgt. Vorzusehen ist, dass nicht lose Teilstücke in die Umsetzung gehen werden, sondern möglichst relevante Routenabschnitte, die auch für sich schon eine entsprechende Nachfrage erfahren. Für die vorgeschlagene Verbindung Richtung Fliegerhorst, Metjendorf und Wiefelstede heißt das beispielsweise, dass die Verbindung vom Pferdemarkt bis zum Melkbrink möglichst kurzfristig umgesetzt werden soll, auch die Führung ab Babenend in Richtung Fliegerhorst kann als zweiter relevanter Abschnitt vergleichsweise schnell in die Umsetzung gehen, wohingegen im Zuge Rauhehorst Baumaßnahmen notwendig werden, die eine längere Umsetzungszeit erfordern. Vorgeschlagen wird, dass die Abschnitte mit hoher Erschließungs- und Verbindungsfunktion, also die Routenabschnitte, die z.B. innenstadtnah oder durch dicht besiedelte Wohngebiete verlaufen, möglichst in eine frühere Umsetzungsphase gehen, so dass bis 2030 relevante Abschnitte aller Routen realisiert sind. Die geplanten Fahrradstraßen innerhalb der Radrouten können dabei eine vorgezogene Prüfung erfahren. Dementsprechend wurde der Quellenweg bereits im November 2022 als Fahrradstraße umgesetzt.
Ergänzend zu den Radialverbindungen soll zukünftig der Wallring eine wichtige Verteilerfunktion für den Radverkehr im innerstädtischen Bereich übernehmen. Eine zeitliche Umsetzung hängt unmittelbar mit den Planungen zur veränderten Verkehrsführung im Zuge des Wallrings (eigenes Teilprojekt) zusammen.
Fahrradstraßen Die Fahrradstraßen werden eine wichtige Führungsform im Zuge der Radrouten, haben, aber auch darüber hinaus ihre Bedeutung im nachgeordneten Radverkehrsnetz. Rund 280 Straßen wurden im Rahmen der Beteiligung als mögliche Fahrradstraßen benannt. Diese sind alle dokumentiert und können in den kommenden Jahren sukzessive auf ihre Eignung hin geprüft werden. Im Rahmen des Teilkonzeptes wurden folgende Straßen genauer betrachtet und werden für die Ausweisung als Fahrradstraße vorgeschlagen.
Achse Drögen Hasen Weg - Hartenscher Damm - Quellenweg Achse Fliegerhorst mit Würzburger Straße – Saarstraße – Sedanstraße – Wardenburgstraße sowie Babenend – Mittelweg Achse Hochheider Weg – Bogenstraße bzw. Bürgerstraße - Lindenstraße Achse Herrmannstraße - Herrmann-Ehlers-Straße mit späterem Anschluss an Achterdiek Achse Schulstraße – Herrenweg – Dahlmannsweg – Ostweg – Sandweg Sieben Bösen – Holtmannsweg Achse Herbartstraße – Bismarckstraße – Roggemannstraße – Am Schlossgarten – Schleusenstraße – Kanalstraße – Huntestraße Etzhorner Weg im Zuge der Radroute Richtung Wahnbek - Rastede Damm Ehnernstraße Lindenallee 23
Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
Neusüdender Weg
Für folgende ebenfalls vorgeschlagene Straßen sind weitere Prüfungen hinsichtlich möglicher Eingriffe in die Verkehrslenkung erforderlich:
Schützenweg Auguststraße Ziegelhofstraße
Die erforderliche gesamtverkehrliche Betrachtung dieser Straßen konnte im Rahmen des Teilprojektes nicht abschließend geklärt werden. Es ist eine Prüfung erforderlich, ob beispielsweise eine Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz möglich ist, ob eine Verträglichkeit mit dem Busverkehr gesehen wird bzw. ggf. eine Anpassung der Buslinienführung möglich ist. Andere vorgeschlagene Straßen wie die Nadorster Straße oder die Alexanderstraße können aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung nicht als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Die erforderlichen Ausbaubreiten in den als Fahrradstraßen vorgeschlagenen Straßen können teilweise nur durch eine Neuordnung des ruhenden Verkehres ermöglicht werden. Hier greift das Teilkonzept Radverkehr eng in die Zusammenarbeit mit dem Teilkonzept zum ruhenden Verkehr. Generell wurde hier die Möglichkeit gesehen, bei Bedarf durch den Radverkehr auch lenkend in den ruhenden Verkehr eingreifen zu können. Sollte eine größere Zahl an Stellplätzen im Straßenraum in einzelnen Straßen entfallen, so sind dennoch die Auswirkungen auf die umliegenden Straßenräume zu prüfen. Für die Ausbaustandards wurden zwei Ausbaustufen vorgesehen. In der Stufe 1 sollen folgende Standards erfüllt sein:
Die Ausweisung erfolgt als Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Der Radverkehr wird vorfahrtberechtigt über das Nebenstraßennetz geführt, an den Hauptverkehrsstraßen muss weiterhin die Vorfahrt gewährt werden. Im gesamten Verlauf wird die Fahrradstraße mit einer roten Fahrbahnrandmarkierung gekennzeichnet. Sollte kein Bord vorhanden sein, erfolgt zusätzlich eine weiße Fahrbahnrandmarkierung. Der ruhende Verkehr wird geordnet und Parkstände sind markiert. Senkrechtund Schrägparkstände sollen ausgeschlossen werden. Die Fahrgasse soll grundsätzlich (da wo es die Straßenbreite zulässt) mindestens 4,00 Meter breit und möglichst frei von ruhendem Verkehr sein. In Ausnahmefällen kann die Fahrgassenbreite abschnittsweise auch darunter liegen. Bei eingeschränkter Fahrgassenbreite werden Parkstände regelmäßig unterbrochen, um Begegnungsstellen zu schaffen. Zum ruhenden Verkehr wird grundsätzlich ein Sicherheitstrennstreifen markiert. Zu Beginn einer Fahrradstraße wird, wo der Platz dies erlaubt, beidseitig das Schild „Fahrradstraße“ aufgestellt („Torcharakter“) und das Verkehrszeichen “Fahrradstraße“ markiert. 24
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Im Streckenverlauf werden an den Einmündungen Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen markiert. In den einmündenden Zufahrten werden Wartelinien zur Verdeutlichung des Vorrangs der Fahrradstraße aufgebracht. Einmündungsbereiche, die bisher rot markiert oder rot gepflastert waren, um die ursprüngliche Rechts-vor-Links-Regelung in der Tempo-30-Zone zu verdeutlichen, werden zurückgebaut und nach Möglichkeit mit grauem Asphalt umgestaltet. Bei der Einrichtung jeder Fahrradstraße soll der Bedarf an Querungsmöglichkeiten für Sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Personen geprüft werden und ggf. eine sichere Querung geschaffen werden.
Stufe 2 erfüllt zudem folgende Anforderungen:
Bei eingeschränkt nutzbaren Fahrgassenbreiten wird der ruhende Verkehr nicht punktuell, sondern linienhaft unterbunden. Bei unverhältnismäßig hoher Nutzung durch Kfz, die sich nicht aus dem Anliegerverkehr heraus erklären, werden Modalfilter, gegenläufige Einbahnstraßen oder andere geeignete Maßnahmen eingesetzt.
Fahrradzonen Insgesamt wurden sechs Quartiere hinsichtlich ihrer Eignung als mögliche Fahrradzonen untersucht. Fünf davon waren innenstadtnah, ein Quartier in Bloherfelde. Als am besten geeignet hat sich das Ziegelhofviertel nördlich des Pferdemarktes herausgestellt, welches westlich von der Würzburger Straße, im Osten von der Alexanderstraße und im Norden von der Elsässer Straße begrenzt wird. Im Zusammenhang mit den flankierenden Maßnahmen, die für die veränderte Verkehrsführung am Wallring erforderlich werden, könnte auch die Einrichtung einer Fahrradzone im Dobbenviertel Relevanz erlangen.
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Abbildung 4: Plan geprüfter Fahrradzonen Quelle: PGV-Alrutz 2022
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Resümee Teilkonzept Radverkehr Gelingt es der Stadt Oldenburg, die hochwertigen Radrouten in den kommenden Jahren zu realisieren, so können Verlagerungen vom Auto hin zur Fahrradnutzung ermöglicht werden. Große Herausforderungen werden insbesondere dort gesehen, wo der Ausbau nur durch Eingriffe in den ruhenden oder fließenden Kfz-Verkehr möglich ist. Sollten hier im Zuge der Realisierung zu viele Kompromisse gesucht und gefunden werden, besteht das Risiko, dass die Verbindungen an Attraktivität verlieren und damit für heute noch überzeugte Autonutzer keine echte Alternative darstellen und dementsprechend der Umstieg nicht gelingt. Mit den Fahrradstraßen kann eine vergleichsweise kostengünstige Führungsform die Radverkehrsführung spürbar verbessern. Die große Chance für Oldenburg wird hier insbesondere darin gesehen, dass ein hohes Radverkehrsaufkommen noch gut und sicher geführt werden kann. Kapazitätsengpässe wie sie bei straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen zu erwarten sind, sind absehbar nicht zu erwarten. Die Fahrradzonen dienen insbesondere dazu das Fahrradklima zu verbessern und für den Radverkehr zu werben, hierin liegt der Mehrwert für den Radverkehr gegenüber Tempo-30-Zonen begründet. Unmittelbaren Einfluss auf die Radnutzung lassen sich anders als bei Fahrradstraßen und Radrouten weniger erwarten.
Als Modellprojekt werden sie aber als wertvolle Bereicherung der Radverkehrsförderung gesehen. Um die beschlossene Klimaneutralität 2035 erreichen zu können, ist die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf das Fahrrad ein zentraler Baustein (siehe auch Kapitel 5.3). Auch im Bereich einer sicheren Radverkehrsführung für die Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler sind alle drei Elemente der Radverkehrsführung von Bedeutung, fördern sie doch die selbstständige Mobilität der Kinder und Jugendlichen.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
4.2 Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr Bearbeitendes Büro: büro stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG Vorbemerkung zum Kapitel Parkraummanagement Noch vor Verabschiedung des Mobilitätsplans Oldenburg 2030 wurde durch den Rat der Stadt Oldenburg am 27. Februar 2023 eine Änderung der Parkgebühren beschlossen. Am 20. März 2023 wurden durch den Rat entsprechend eine Änderung der Verordnung über Parkgebühren sowie eine Änderung der Gebühren für Bewohnerparkausweise und eine Ausweitung des Anwohnerparkens beschlossen. Nähere Informationen hierzu sind im Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg verfügbar.6 Die bereits beschlossenen Änderungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Mobilitätsplans und werden daher in diesem Kapitel nicht behandelt. Die ursprünglichen Vorschläge des Gutachterbüros zu den Themen Parkgebühren und Bewohnerparken können in der Langfassung des Gutachtens zum Parkraummanagement nachgelesen werden.7 Diese Vorschläge wurden durch die oben genannten Beschlüsse im Rat der Stadt Oldenburg hinfällig. Die Themen Parkgebühren und Bewohnerparken werden in allgemeiner Form im Kapitel 5 „Wirkungen des Mobilitätsplans“ aufgegriffen, da sie im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wichtige Stellschrauben städtischer Mobilität sind. Die bereits durch den Rat beschlossenen Änderungen zum Parkraummanagement bilden hierbei einen zu berücksichtigenden Rahmen.
Die folgenden Inhalte zum Parkraumkonzept bilden nichtsdestotrotz eine konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Themas ruhender Verkehr und weitere Maßnahmen in diesem Themenfeld. Sie beruhen auf den Gutachterempfehlungen und sind Bestandteil des Mobilitätsplans Oldenburg 2030. Ziele Teilkonzept Parkraummanagement Das Thema Parkraummanagement wird im vorliegenden Teilkonzept als Gestaltungswerkzeug für eine nachhaltige und urbane Mobilität verstanden. Es umfasst die räumliche und zeitliche Steuerung von Angebot und Nachfrage nach innerstädtischem Parkraum. Auf innerstädtische Flächen bestehen vielfältige Nutzungsansprüche von verschiedenen Akteuren. In den vergangenen Jahren wurde dabei dem ruhenden Verkehr, also insbesondere
6 Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg:
Beschlüsse im Rat der Stadt Oldenburg am 27. Februar und 20. März 2023, Weblinks: SessionNet | TOP Ö 12.5: Änderung der Parkgebühren (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion vom 30.01.2023)<br />- Beschlussantrag mit Bericht der Verwaltung (oldenburg.de) und SessionNet | Änderung der Verordnung der Stadt Oldenburg (Oldb) über Parkgebühren Beschlüsse im Rat der Stadt Oldenburg am 20. März und 24. April 2023, Weblinks: SessionNet | Änderung der Gebühren für Bewohnerparkausweise (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion vom 30.01.2023) (oldenburg.de) und SessionNet | Änderung der Verordnung der Stadt Oldenburg (Oldb) über Parkgebühren (Bewohnerparken) Beschluss im Rat der Stadt Oldenburg am 20. März 2023, Weblink: SessionNet | Ausweitung des Anwohnerparkens (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion vom 30.01.2023) (oldenburg.de) 7 Die Langfassung des Berichts kann bei Bedarf per E-Mail angefordert werden unter mobil@stadt-oldenburg.de
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) parkenden Pkws, viel Platz eingeräumt. Heutzutage wird der Umfang der Nutzung von innerstädtischen Flächen, durch parkende Fahrzeuge zunehmend in Frage gestellt und es gibt Bestrebungen, diesen Raum höherwertigen urbanen Nutzungen zuzuführen. Durch ein effektives Parkraummanagement sollen die Flächen, die durch den ruhenden Verkehr genutzt werden, langfristig deutlich verringert werden. Dabei sind drei wichtige Aspekte zu beachten. Der erste Aspekt ist das Ziel des Umweltund Klimaschutzes. Dazu ist eine Vermeidung von Fahrten des MIV oder die Verlagerung solcher Fahrten auf den Umweltverbund sowie die Vermeidung von Parksuchverkehren ein zielführender Ansatz. Der zweite Aspekt betrifft die Sicherstellung der Erreichbarkeit von innerstädtischen Zielen für alle Bevölkerungsgruppen. Dazu gehören insbesondere die Berücksichtigung der Interessen von Mobilitätseingeschränkten, denen eine Nutzung des Umweltverbundes nicht immer möglich ist. Das dritte Ziel ist eine attraktive Gestaltung der Innenstadt mit der Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität. Gerade hier stehen zentrale Stellplätze im Straßenraum oftmals in Nutzungskonkurrenz zu Freiflächen, Aufenthalts- und Spielflächen und Außengastronomie.
Das vorliegende Konzept berücksichtigt alle drei Ziele und versucht durch ein zielgerichtetes Parkraummanagement, gerade in Verbindung mit den anderen Teilkonzepten (siehe Kapitel 5), langfristige umfassende Veränderungen zu erreichen. Dazu werden kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen vorgeschlagen, die die Interessen der verschiedenen Interessengruppen berücksichtigen. Interessengruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an ein Parkraummanagement stellen die Bewohner der Innenstadt, die Unternehmen mit ihren Beschäftigten, sowie die Besucher der Innenstadt dar. Grundlegende Zielstellung des Teilkonzepts ist es, das Parkraummanagement der Stadt Oldenburg im Sinne einer nachhaltigen und abgestimmten Stadt-, Verkehrs- und Umweltplanung weiter zu entwickeln und steuernd einzusetzen.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Analyse Teilkonzept Parkraummanagement Einführung Zu Beginn der Bearbeitung wurde eine Analyse des Untersuchungsraumes vorgenommen. Dazu wurden unter anderem die bestehenden Stellplätze im Straßenraum und die größeren und öffentlich zugänglichen Parkplätze und Parkhäuser vor Ort besichtigt, die Anzahl der Stellplätze erfasst, sowie die Form der Bewirtschaftung erfasst. Zudem erfolgte die Erfassung der Gebiets- und Nutzungsstruktur, der wichtigsten innerstädtischen Ziele sowie eine Zuordnung von Stellplätzen zu diesen. Über mehrere Wochen im Herbst 2021 wurde anschließend die Auslastung der im Untersuchungsgebiet zur Verfügung stehenden straßenraumbegleitenden Stellplätze in den verschiedenen innerstädtischen Bereichen in einem Zeitintervall von zwei Stunden erhoben. Die Auslastung der innerstädtischen Parkhäuser wurde gemäß Daten der Verkehrsinformation der Stadt Oldenburg ausgewertet.
Ergebnisse Bestandsanalyse Die Auswertungen der Bestandserfassungen haben ergeben, dass die vorhandene Anzahl von Stellplätzen auf den größeren Parkplätzen und in den Parkhäusern für die derzeitige Nachfrage an Stellplätzen ausreichend ist und an vielen Orten noch Kapazitätsreserven bestehen. Darüber hinaus sind selbst zu Zeiten der höchsten Nachfrage ausreichend Stellplätze vorhanden. Hohe Auslastungen sind in den Parkhäusern Waffenplatz und Heiligengeist-Höfe ermittelt worden. Gleichzeitig waren aber auch dort zu Zeiten der höchsten Auslastungen um 12:00 Uhr mittags dennoch 14 Prozent bzw. 10 Prozent der vorhandenen Stellplätze nicht belegt. Die Nachfrage nach Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum hingegen verändert sich über den Tagesverlauf sehr dynamisch in den einzelnen Teilbereichen und für die verschiedenen Nutzergruppen des Untersuchungsgebiets. Gründe dafür sind unter anderem die Nähe zur Innenstadt für Besucherinnen und Besucher, die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der dort vorhandenen Betriebe und Firmen oder auch die Lage von Freizeitzielen, die vorrangig in den Abendstunden aufgesucht werden. Die Auswertungen der Stellplatznachfrage in den verschiedenen Straßenräumen haben ebenfalls ergeben, dass einzelne Bereiche mit einem oder mehreren Straßenabschnitten zeitweise eine sehr starke Stellplatznachfrage erfahren haben.
In diesen Zeiten waren jedoch in den unmittelbar angrenzenden Straßenabschnitten freie Stellplätze vorhanden, die ein alternatives Stellplatzangebot in annehmbarer fußläufiger Entfernung darstellten. Detaillierte Auswertungen sind in der Langfassung des Berichtes enthalten. Auch bei den Behindertenstellplätzen konnten keine Überlastungen festgestellt werden.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023)
Abbildung 5: Bestandserfassung Teilkonzept Parkraummanagement Oldenburg Quelle: büro stadtVerkehr 2022
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung Um die Öffentlichkeit bei der Erarbeitung der Maßnahmen einzubinden, konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Sommerforums die Inhalte des Teilkonzepts kennenlernen und eigene Anregungen einbringen. Zudem bestand auf fachlicher Ebene innerhalb der PBG die Möglichkeit der Beteiligung. Dabei wurden vor allem die Frage einer sinnvollen, zielgerichteten und sozialen Bepreisung des Parkens intensiv diskutiert. Vertiefend wurde debattiert, in welchem Umfang Parkraum innerstädtisch überhaupt angeboten werden sollte. Des Weiteren ging es um die Fragestellung, wie durch den Entfall von innerstädtischem Parkraum Maßnahmen für die Förderung der Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, also des Radverkehrs, des Fußverkehrs und des ÖPNVs, verstärkt umgesetzt werden können.
Entwicklung eines Leitbildes Vor der Festlegung und Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen wurde mit der Verwaltung und mit der PBG in vielen Gesprächen ein Leitbild erarbeitet, an dem sich zukünftig alle Maßnahmen des Teilkonzeptes ausrichten sollen. Das Leitbild besteht aus den fünf folgenden Bausteinen:
Anpassung des Angebotes an Stellplätzen für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr auf ein ausgewogenes und städtebaulich verträgliches Verhältnis unter Berücksichtigung der Ziele der Stadt Oldenburg Entfall von Stellplätzen, wenn Maßnahmen für den Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) und/oder die Verbesserung der Verkehrssicherheit dies erfordern und ermöglichen Digitalisierung insbesondere auch im Rahmen der Verkehrslenkung und des Parkraummanagements nutzen Aufwertung des öffentlichen Straßenraums im Bestand durch Verlagerung des Parkens aus dem Straßenraum in Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze (für Anwohner, Beschäftigte und Besucher) Bei der Planung von neuen Wohn- und Arbeitsquartieren möglichst wenig Flächenverbrauch durch den Kraftfahrzeugverkehr mit Hilfe der Verlagerung des Parkens aus dem Straßenraum auf Privatgrundstücke und in Quartierssammelgaragen anstreben. Dabei sollen nach Möglichkeit keine neuen Flächen versiegelt werden.
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Mobilitätsplan Oldenburg 2030 (Stand: 1. Juni 2023) Empfohlene Maßnahmen Teilkonzept Parkraummanagement Auf Grundlage des entwickelten Leitbilds und der durchgeführten Bestandsanalyse hat büro stadtVerkehr Maßnahmen entwickelt und ausgearbeitet, mit dessen Umsetzung der ruhende Verkehr in der Stadt Oldenburg zukunftsfähig gestaltet werden soll. Wie in den Vorbemerkungen zu diesem Kapitel erläutert, werden die Themen Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken im Mobilitätsplan mit Verweis auf die bereits erfolgten Ratsbeschlüsse nicht im Detail ausgeführt. Nachfolgend werden die Themen Quartiersparkplätze, Parkleitsystem und Schnittmengen mit anderen Konzepten behandelt. Quartiersparkplätze Quartiersparkplätze sollen Parkraum gebündelt hauptsächlich für Anwohner, aber auch für Besucher des Quartiers bieten. Ziel ist es, eine Verlagerung von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Raum in die Quartiersgaragen zu erreichen. Damit entsteht im Straßenraum mehr Platz für Fußgänger, Radfahrer und eine Straßenraumgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität. Ein großes Problem ist jedoch, dass große und quartiersnahe Flächen für die Errichtung benötigt werden. Diese sind in Oldenburg nicht im benötigten Umfang vorhanden und die Flächen für einen Neubau sind kaum vorhanden oder sind für andere städtebaulich hochwertigere Nutzungen vorgesehen.