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27-02-05 Koalitionvertrag 2023

Gemeenteraad 25 september 2023, gemeente VeendamBij agendapunt: Ingekomen stukken week 2747.032 woorden

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Zusätzliche dezentrale Angebote in den Stadtteilen – beispielsweise der Stadtbibliothek in Blumenthal und in Kattenturm – werden im Rahmen eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) auf Realisierbarkeit geprüft. Bei Veränderung der Rechtslage werden wir die Frage der Sonntagsöffnung von Bibliotheken im Land Bremen neu bewerten. • die Angebote der Volkshochschule über den notwendigen Inflationsausgleich hinaus für die Zukunft absichern. Die VHS bietet einer sehr großen Zahl von Besucher*innen regelmäßig ein dichtes, attraktives Angebot der Kulturellen Bildung in der Innenstadt und in weiteren über die Stadtteile verteilten Standorten. • die Outreach-Projekte, mit denen die Museen Besucher*innen vor allem in den Stadtteilen ansprechen, die bislang nicht zu den typischen Museumbesucher*innen zählen, fortsetzen, ausgeweiten und entsprechend finanziell hinterlegen. Als weitere Maßnahme zur Öffnung der Museen wollen wir beispielsweise regelmäßigen eintrittsfreien Tagen ermöglichen. • das Bürger- und Sozialzentrum Huchting (BuS Huchting) neben sozialen Aufgaben auch als kulturelle Einrichtung fortentwickeln und entsprechend fit machen. Dies setzt eine zusätzliche Unterstützung voraus, die ermöglicht werden soll.

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Kulturelle und kulturwirtschaftliche Stadtentwicklung

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Angebote in der City Stärker in den Blick nehmen wollen wir die Netzwerkarbeit mit anderen Fachressorts, um die Entwicklung sowohl der Innenstadt als auch der Stadtteile zu unterstützen. Kultur kann Motor einer attraktiven Stadtentwicklung im weiteren Sinne sein und für den Wirtschaftsstandort Bremen sowohl im Zentrum als auch in den Quartieren eine positive Wirkung entfalten. Dies gilt für die Spiegelung einer diversen Gesellschaft sowie für die Förderung einer jungen und kreativen Szene. Kulturnutzungen haben in der Stadtentwicklung jedoch häufig keinen einfachen Stand, insbesondere wenn es Nutzungen mit Lärmemissionen sind. Oft sind sie finanziell nicht in der Lage, im Mietniveau städtischer Lagen mitzuhalten. Gleichzeitig birgt der Publikumsverkehr Konfliktpotential. Im Sinne der Charta von Leipzig legen wir ein besonderes Augenmerk auf kulturelle Stadtentwicklung in einer verdichteten Stadt, mit Kulturangeboten für alle Bremer*innen.

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Die Koalition wird: • die Weiterentwicklung und die Verbesserung der Sichtbarkeit der Literaturszene in Bremen als Schwerpunkt verfolgen. Hierfür streben wir den Titel einer „UNESCO - City of Literature“ an und wollen das Stadtmusikanten- und Literaturhaus als einen zentralen Ort im Herzen der Innenstadt etablieren. Wir wollen ein „Zentrum für Exilliteratur“ schaffen und in diesem Zusammenhang ein Stipendienprogramm für Autor*innen in Not einrichten. • den Güterbahnhof als wichtigen und zentral gelegenen Ort der Bremer Subkultur und freien Szene dauerhaft erhalten. Da die bauliche Substanz derzeit keine ganzjährige Nutzung zulässt, wollen wir energetisch sanieren und Räumlichkeiten ertüchtigen. Außerdem werden wir den Güterbahnhof organisatorisch stärken. • den Verein „Zentrum für Kollektivkultur“ bei seiner Ansiedlung auf dem ehemaligen Kaffee-Hag-Gelände unterstützen und das Projekt im Falle der Bewährung nach der dreijährigen Testphase verstetigen. • gemeinsam mit dem Zucker e.V. einen ressortübergreifenden Prozess aufsetzen, der klärt, ob und wie die Umsetzung des Projekts multifunktionales Kulturzentrum Zucker an der Hans-Böckler-Straße gelingen kann. • mit der Paula-Modersohn-Becker-Stiftung ein Kompetenzzentrum Paula-Modersohn-Becker in der Böttcherstraße schaffen und damit die dort beherbergte städtische Sammlung als Kulturstandort stärken.

Das Kompetenzzentrum für die international bekannte Künstlerin Paula Modersohn-Becker ist ein Alleinstellungsmerkmal im touristischen Herzen Bremens und wird positiv zur Innenstadtentwicklung beitragen. • das Projekt „Focke goes City“ fortsetzen und weiter unterstützen. Es hat sich sehr bewährt, es führt zu einem regen Interesse bei Tourist*innen und Bremer*innen in der Innenstadt. • die Glocke dabei unterstützen, sich programmatisch in die Stadtgesellschaft zu öffnen und auf diese Weise mehr und diversere Menschen zu erreichen. Die Profilierung der Glocke als hervorragendem Zentrum der Musik soll durch ein Intendanten-Modell gestärkt werden. Besonders in der Zuwendung hin zu einer jüngeren Zielgruppe erkennen wir die zentralen Bedarfe. • an der Clubförderung für kulturell besonders herausragende Programmreihen festhalten und zur Vergabe eine Jury aus Akteur*innen der Clubszene einsetzen. Für uns sind Clubs Kulturorte. • die vielen unterschiedlichen Spielstätten der Bremer Musiklandschaft in ihrer Breite und Diversität durch das Bremer Bühnen Budget stärken. So ermuntern und unterstützen wir kleine und mittlere Orte der Musik Konzerte von Musiker*innen und Auftritte von künstlerischen DJs zu veranstalten. • den Theaterberg möglichst zeitnah und über möglichst weite Teile des Jahres kulturell-gastronomisch nutzen.

Kosten und Nutzen einer dauerhaften Bespielung des Theaterbergs in den Wallanlagen prüfen und - bei positivem Ergebnis - die finanziellen Mittel hierfür ggf. bereitstellen. Dieser hat als neuer Spielort in der Innenstadt Akzeptanz sowohl von Kulturakteuren wie Publikum erfahren.

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Für eine dauerhafte Bespielung durch verschiedene Akteure (bspw. Theater und Orchester sowie Festivals) bedarf es jedoch des Aufbaus einer Infrastruktur, von der aus allerdings Impulse für eine weitere kulturelle Belebung der Innenstadt ausgehen können.

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Angebote in den Stadtteilen Kultur muss wohnortnah erlebbar sein, um im Leben der Menschen eine größere Rolle zu spielen. Besonders für kulturelle Angebote und ehrenamtliches Engagement unter der Woche sind Entfernungen ein entscheidendes Kriterium. Dabei kommt den Räumen und Orten für Kultur in den Quartieren eine zentrale Bedeutung zu. Kulturakteure sollen in die Lage versetzt werden, ein bezahlbares kulturelles Programm für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, dazu braucht es Angebote an Ateliers, Proben-, Aufführungsräume und Stadtteilprojekte, für Kinder, Jugendliche, junge Menschen und für die immer diverser werdende Gesellschaft in den Stadtteilen.

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Die Koalition wird: • die bekannten und attraktiven kulturellen Festivals in der Innenstadt und den Stadtteilen, wie beispielsweise das Musikfest, die Breminale, LaStrada, SummerSounds, Live in Bremen, Tanz Bremen, Globale, wie auch die anderen Literatur- und Filmfestivals erhalten und sie finanziell unterstützen, damit sie auch für die Zukunft gut aufgestellt sind. • das von der Bürgerschaft und dem Senat beschlossene Programm zur Ausweisung von Freiflächen für Graffiti-Kunst und zugleich zur Bekämpfung illegaler Schmierereien an den Kunstwerken im öffentlichen Raum umsetzen und finanziell sowie personell hinterlegen. In diesem Kontext wollen wir mit einem Festival für urbane Fassadenkunst und Installationen im öffentlichen Raum Bremen und Bremerhaven dauerhaft ansprechender gestalten und urbane Kunst offen präsentieren. In Kooperation mit öffentlichen und privaten Eigentümern sollen Flächen und Orte dafür zur Verfügung gestellt werden. • in Zusammenarbeit mit Veranstalter*innen und weiteren Akteur*innen weiter daran arbeiten, jegliche Art von Diskriminierung und Sexismus zurückzudrängen. Deshalb prüfen wir auch, dies bei der Genehmigung von Sicherheitskonzepten von Großveranstaltungen verbindlich zu machen. • Initiativen aus der Szene bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten sowie finanziell unterstützen, um dem Mangel an Proberäumen für Bands zu begegnen.

• klären, ob und wie sich Schulgebäude für kulturelle Aktivitäten eignen in den Zeiten, in denen sie sonst ungenutzt wären.

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Kulturelle Stadtentwicklung

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Die Koalition wird: • ein Kulturkataster erstellen, das Kulturorte sichtbar machen soll, insbesondere für die Stadtplanung und bebauungsrechtliche Prozesse, damit sie mitgedacht werden können, anstatt verdrängt zu werden. Kulturelle Nutzungen sind oft von Verdrängung bedroht und insofern besonders schutzbedürftig in der Stadtentwicklung. Mit dem Kulturkataster und mit der Fortführung des Kulturflächenentwicklungsprogramms werden wir in Kooperation mit anderen Ressorts, Kulturorte und kulturelle Nutzungen, inklusive Clubs, schützen. Die Daten des Katasters wollen wir in ein umfassendes vernetztes onlinebasiertes Kulturportal mit Veranstaltungskalender, Einrichtungspräsentation und Kartentool zur besseren regionalen und überregionalen Sichtbarkeit der gesamten Kulturszene einfließen lassen. Wir halten fest am Agent-of-Change-Prinzip und werden es wirkungsvoll in den Verfahren der Stadtentwicklung etablieren. • einen Kulturflächenpachtzins für bebaute und nicht-bebaute Flächen einführen, ähnlich denen für Sportnutzungen und Kleingärten. Dadurch wird eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, Zwischennutzungen rechtssicher und ohne eine erhebliche Steigerung ihrer Miete, in dauerhafte Nutzungen zu

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überführen. ein gemeinsam genutztes, dauerhaftes, für mehrtägige Veranstaltungen nutzbares Festivalgelände einrichten und hierzu verschiedene Möglichkeiten prüfen, u.a. das Gelände der ehemaligen JVA im Blockland. dort wo kulturelle Zwischennutzungen erfolgreich sind, auch weiterhin daran arbeiten sie zu verstetigen. Dort wo Zwischennutzungen enden, unterstützen wir die Projekte bei der Suche nach neuen Standorten. Kulturelle Zwischennutzungen haben sich als Instrument der Stadtentwicklung und zur Schaffung temporärer kultureller Räume bewährt. die Zwischenzeitzentrale (ZZZ) stärken, so dass sie baurechtlich vorlageberechtigt ist. die bereits erarbeiteten Maßnahmen des Programms „Bremen jung und kreativ“ umsetzen. Durch Zurverfügungstellung von Flächen sowie deren bauliche und emissionsschutzrechtliche Ertüchtigung soll die Kulturszene bei ihren Veranstaltungen unterstützt werden. Einen besonderen Bedarf sehen wir bei Flächen, die auch für nächtliche Musikveranstaltungen geeignet sind. eine sog. „Materialversammlung“ als Materialpool nach dem Vorbild der Hanseatischen Materialverwaltung in Hamburg entwickeln und dauerhaft zum synergetischen Nutzen aller etablieren; ebenso eine gemeinsam nutzbare Werkstatt für die Kulturszene, in der neben der Produktion von Bühnenbildern und Dekoration auch Workshops stattfinden können.

den bewährten offenen Austausch im Rahmen der „Denkzellen“ fortführen. in 2024 den bereits beschlossenen Schallschutzfonds umsetzen, um in einer verdichteten Stadt Konflikte zwischen Wohnbebauung und Kulturnutzungen zu verhindern. sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Clubs als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ in die Baunutzungsverordnung aufgenommen werden und dafür, dass Kulturnutzungen zukünftig, wie auch Sporteinrichtungen, nicht nur im Ausnahmefall, sondern im Regelfall in Gewerbegebieten zulässig sind. Wir unterstützen die Einführung einer Experimentierklausel Lärmschutz, orientieren uns dabei am Vorschlag der Bauminister*innenkonferenz und werden das Instrument anwenden. Außerdem befürworten wir eine Novellierung der TA-Lärm und werden uns gemeinsam mit anderen Ländern auf Bundesebene dafür einsetzen, damit „Kulturlärm“ genauso privilegiert wird wie Sportlärm. gemeinsam mit der Beirätekonferenz erörtern, wie aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung in den Beiratsgebieten geeignete Flächen für Freiluftpartys zur Verfügung gestellt werden können und somit die Ballung auf einzelne Stadtteile vermieden werden kann. Um Schallkonflikten vorzubeugen oder sie zu lösen, werden wir den Veranstaltenden ausleihbare Pegelmessgeräte mit Protokoll-Funktion zur Verfügung stellen. Die Stadt profitiert erheblich vom ehrenamtlichen kulturellen Engagement der Freiluftparty-Szene.

Jedoch stehen immer weniger Flächen zur Verfügung, mit immer höheren Auflagen.

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Erinnerungskultur und Antidiskriminierung Kultur antizipiert und reflektiert auch immer gesellschaftspolitische Prozesse. Diese finden im aktuellen Kontext nachhaltiger und emanzipatorischer Produktionsprozesse statt. Eine zentrale Herausforderung ist im Sinne einer verantwortungsvollen Erinnerungsarbeit der Umgang mit den Themen Rassismus, Antisemitismus und Kolonialismus. Die Befassung dieser Themen wird immer auch in fachöffentlichen Foren stattfinden und u.a. dort mit der Kulturszene reflektiert werden.

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Die Koalition wird: • die Kunst im öffentlichen Raum stärken und durch weitere Mittel unterstützen. Die Kunst im öffentlichen Raum verknüpft sich immer mehr mit aktuellen Themen der Erinnerungskultur. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass sich zunehmend diverse Initiativen, engagierte Menschen und die interessierte Stadtbevölkerung intensiv mit neuralgischen Orten in Bremen auseinandersetzt, die im weitesten Sinne mit komplexen Themen wie Kolonialismus, NS-Unrecht, Kriegs- und Gewaltverbrechen zu tun haben. Die kritische Auseinandersetzung mit diesen Orten führt häufig auch dazu, diese Orte künstlerisch neu gerahmt, gestaltet und kommentiert sehen zu wollen.

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• die an der Reitbrake in akribischer archäologischer Untersuchung geborgenen menschlichen Überreste der dort bestatteten, in Bremen zu Tode gekommenen Zwangsarbeitenden und Kriegsgefangenen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, heute vor allem Russische Föderation und Ukraine, würdevoll und mit Zustimmung der genannten Nationen in Osterholz wiederbestatten. Zugleich wollen wir dort in geeigneter Form aller Opfer des Vernichtungskriegs im Osten gedenken. Außerdem wollen wir in räumlicher Nähe der Reitbrake in Oslebshausen an die nationalsozialistischen Verbrechen im Bremer Westen und die zu Tode gekommenen Zwangsarbeitenden und Kriegsgefangene erinnern. Zur konzeptionellen Gestaltung des Gedenkens bzw. der Erinnerung werden wir Expert*innen heranziehen und uns mit den Vertreter*innen der Ukraine und Russland abstimmen. • queere Geschichte sichtbar machen, indem gemeinsam mit der LGBTIQ*-Community ein Prozess für einen queeren Erinnerungsort in Bremen gestartet wird, um im öffentlichen Raum ein unübersehbares und dauerhaftes Zeichen des Gedenkens und gegen die bis heute fortbestehende Diskriminierung und Ausgrenzung queerer Menschen zu setzen. • Spuren kolonialer Herrschaft in Bremen sichtbar machen und kontextualisieren. Um die Umbenennung von Straßennamen für Stadtteilbeiräte zu erleichtern, müssen entstehende Kosten durch die öffentliche Hand übernommen werden.

Für die Vereinfachung des Verfahrens werden wir eine ressortübergreifende Strategie erstellen. • die Mittel für die Schwarze Kinderbibliothek verstetigen und mit den notwendigen Mitteln hinterlegen, um das in Deutschland einmalige, national und international viel beachtete Vorhaben weiterführen zu können.

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Digitalisierung Die Digitalisierung schreitet voran, sie soll auch im Bereich der Kultur weiter unterstützt und verbessert werden. Die einzelnen Maßnahmen sollen gestuft und nach Priorität geordnet umgesetzt werden. Beispielhaft zu nennen sind die Digitalisierungsbedarfe im Bereich des Kulturellen Erbes, Kooperationen mit Niedersachsen, die Online-Stellung von Sammlungen, die Schaffung eines vernetzten Kulturportals sowie die Implementierung einer effizienten digitalen Antragstellung für die Kulturförderung im Sinne des Online-Zugangsgesetzes unter Nutzung bereits vorhandener „Einer-für-Alle-Dienste (EfA)“ aus der Länderzusammenarbeit.

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Medien

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Rundfunk,- Presse- und Meinungsfreiheit sind zentral, um eine aktive und gegenüber ihren Gegnern widerständige Demokratie zu erhalten. Der föderal verfasste öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet neben den privaten Anbietern als Säule der dualen Medienordnung ebenso wie die Presse hierfür unerlässliche Angebote. In diesem Kontext spielt Radio Bremen für die Versorgung der Bürger*innen im Land Bremen wie auch mit seinen bundesweit ausgestrahlten Angeboten innerhalb der ARD eine starke Rolle. Wir stehen zur Eigenständigkeit Radio Bremens und werden die zukunftsfeste Entwicklung seiner trimedialen Angebote verteidigen. Eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung aus Beiträgen ist essenziell, um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen.

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Mit der Beitragsfinanzierung sind aber auch Verpflichtungen verbunden. Die öffentlich-rechtliche Medienlandschaft muss sich unter verändernden Rahmenbedingungen immer wieder ihren Nutzer*innen gegenüber öffnen und beweisen – insbesondere durch ein dem Auftrag entsprechendes öffentlich-rechtliches Angebotsprofil und eine möglichst breite, ausgewogene und zeitgemäße, den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten der Menschen entsprechende Themen- und Angebotsvielfalt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann unabhängiger von Quoten und kommerziellem Druck zur Meinungsbildung, Information, Unterhaltung, Kultur- und Medienvielfalt beitragen und muss sicherstellen, keine Kopie der werbe-

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und Abonnent*innen-finanzierten privaten Angebote im Netz, Hörfunk und Fernsehen zu bieten.

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Aus der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen erwächst auch Legitimationsdruck nach außen sowie eine soziale Verantwortung nach innen. Zum Erhalt und zur Steigerung der Beitragsakzeptanz ist neben einem guten Programm auch wirtschaftliches Handeln nötig. Hierzu tragen neben effektiven Verwaltungsstrukturen auch angemessene Gehaltsstrukturen im außer- und übertariflichen Bereich bei, die das Personalkostenbudget stabilisieren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rundfunkanstalten für gute Arbeitsbedingungen und Löhne und Möglichkeiten zur Teilzeitführung bei allen Beschäftigten stehen.

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Die Beitragsermittlung soll weiterhin unabhängig durch die dafür zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geschehen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Bürgergeldes für die Empfänger*innen der Rundfunkbeitrag zusätzlich voll einbezogen wird. Die durch den 4. Medienänderungsstaatsvertrag geschaffenen Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten der Gremien sollen von diesen konsequent genutzt werden.

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Um Radio Bremen weiterhin zukunftsfähig zu halten, werden wir das Radio-Bremen-Gesetz (RBG) weiterentwickeln. Dabei werden wir die Transparenz- und Compliance-Regeln auf ihre Wirksamkeit überprüfen und Vorschläge erneuern, durch welche Maßnahmen die Gremien in ihren Kontrollfunktionen und der Dialog mit dem Publikum gestärkt, der Aspekt der Nachhaltigkeit im RBG verankert, die Gleichstellung behinderter Menschen verbessert sowie Aspekte der interkulturellen Kompetenz und Geschlechtergerechtigkeit fortentwickelt werden können.

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Regionaler und lokaler Journalismus ist für das demokratische Gemeinwesen unabdingbar. Dies gilt für Print- ebenso wie für digitale Medienangebote. Das Angebot an Zeitungen in Bremen und Bremerhaven ist in unserem Bundesland wie auch in der Region ein wesentlicher Beitrag zur medialen Teilhabe und unerlässlich für einen Journalismus, der lokal kompetent verankert ist und berufliche Perspektiven für Medienschaffende und Nachwuchskräfte bietet. Zum Erhalt der Vielfalt setzen wir uns auf Bundesebene für eine Presseförderung ein, die die Verlage bei der digitalen Transformation unterstützt.

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Wir wollen die Beteiligten am Medienkompetenz-Netzwerk weiter fördern und Aufgaben der Medienbildung von der Kita bis ins hohe Alter in den Ressorts verankern. Bürger*innenmedien im Land Bremen sind wichtig, sie sollen mit Einrichtungen und Projekten der Kultur, Jugendarbeit, Schulen, Hochschulen, des Sports, der Filmszene und des Journalismus erfolgreich kooperieren und auf der Höhe der Zeit produzieren können. Im Rahmen einer anstehenden Novellierung des Landesmediengesetzes wollen wir prüfen, inwieweit die gesetzten Rahmenbedingungen ausreichend oder welche Modernisierungen sinnvoll sind.

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Wir unterstützen Regulierungen, die für mehr Transparenz, Vielfaltssicherung, Diskriminierungsfreiheit, Bekämpfung von Desinformation, Cybergewalt und Hate Speech sorgen sowie die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte im Internet verbessern. Netzneutralität ist ein Anliegen, dem wir uns medien- und netzpolitisch weiter verpflichtet sehen.

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Bei der europäischen Medienregulierung (EMFA) setzt sich Bremen insbesondere für eine Lösung ein, die die Besonderheiten der staatsfernen Organisation und Aufsicht auf Ebene der Länder und die Vielfalt regionaler und lokaler Berichterstattung sichert.

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Die Koalition wird: • den Erhalt und die trimedialen Entwicklungsmöglichkeiten von Radio Bremen sichern. Radio Bremen ist als Landesrundfunkanstalt der ARD für uns mit seinen Angeboten zentral. Wir stehen zum beitragsfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und seinem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil,

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das keine Kopie werbe- und abofinanzierter Angebote sein darf. das Radio-Bremen-Gesetz novellieren, damit Radio Bremen sich auch weiterhin zukunftsfest aufstellen und an die veränderten Rahmenbedingungen, Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen kann. prüfen, inwieweit Anpassungen des Landesmediengesetzes notwendig sind, weil sich auch die Aufgaben der Landesmedienanstalt – etwa aus Regulierungsvorgaben der EU – und die Angebote des Bürger*innenrundfunks weiterentwickeln. sich auf Bundesebene zum Erhalt der lokalen und regionalen Pressevielfalt für eine Presseförderung einsetzen, die die Verlage bei der digitalen Transformation unterstützt. die Medien- und Informationskompetenz der Auszubildenden im öffentlichen Dienst fördern. Wir wollen dazu ein konkretes Projekt anstoßen, um bei unserem Nachwuchs im öffentlichen Dienst das Interesse an politischen, wirtschaftlichen und lokalen Themen weiter zu fördern.

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Kirchen und Religionsgemeinschaften

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Die Freiheiten des Glaubens und der Religionsausübung sowie die Freiheit, nicht zu glauben, sind wichtige Grundsteine unserer pluralen und demokratischen Gesellschaft. Religions- und weltanschauliche Vielfalt mit einem aktiven Gemeindeleben ist ein bedeutender Bestandteil der gesellschaftlichen Wirklichkeit im Land Bremen.

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Wir werden die ungehinderte Ausübung der Religion und die Sicherheit der Gemeinden und Gläubigen konsequent gewährleisten. Wir stellen uns gegen jede Form von Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus oder andere Formen von Diskriminierung.

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Kirchen und Religionsgemeinschaften, christliche, muslimische, jüdische und andere, sowie Weltanschauungsgemeinschaften sind wichtige Akteure der Zivilgesellschaft, mit denen wir zum Teil vertragliche Vereinbarungen über unsere Zusammenarbeit geschlossen haben. Dieses gute und bewährte Verhältnis werden wir im gegenseitigen Austausch weiterentwickeln und pflegen.

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Die Koalitionspartner sind sich angesichts unserer historischen Verantwortung darüber einig, dass zur Sicherung des jüdischen Lebens in Bremen die Jüdischen Gemeinden im Lande Bremen auch zukünftig der besonderen Unterstützung bedürfen. Wir werden die vielfältigen jüdischen Initiativen im Land Bremen unterstützen und die Einrichtung eines/r Antisemitismus-Beauftragten prüfen.

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Die Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts werden wir, sofern ein Antrag vorliegt, mit den entsprechenden Verfahren zügig prüfen. Für die inzwischen knappen Flächen für muslimische Bestattungen werden wir mit den Vertragspartnern Lösungen erarbeiten.

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Bau, Wohnen, Stadtentwicklung

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Leitbilder und Ziele der Stadtentwicklung Kurze Wege machen das Leben leichter, die Großstadt attraktiver, schonen das Klima und die Infrastruktur. Das ist daher Leitbild unserer Stadtentwicklungspolitik. Indem wir es in den relevanten Fachplanungen verankern, kommen wir Stück für Stück dem langfristigen Ziel näher, dass alle Menschen in Bremen die täglich benötigte soziale Infrastruktur fußläufig von ihrem Wohnort erreichen können. Zudem richten wir die Bau- und Stadtplanung an den Anforderungen der Klimaanpassung aus und machen das Prinzip der Schwammstadt zu unserem Leitbild. Unser Ziel ist die soziale, klimaschonende Stadt mit bezahlbarem Wohnraum, hoher Lebensqualität und genug Freiraum für Bürger*innen aller Generationen.

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Die Koalition wird: • die Erreichbarkeit aller relevanten kommunalen sozialen Infrastrukturen wie Einzelhandels-, ÖPNV-, Bildungsstandort-, Kultur-, Spiel-, Sport- und Grünflächenplanung binnen 10 bis 15 Fußminuten zum Maßstab ihrer Planungen machen und auch in der Wohnungsbaukonzeption berücksichtigen. • die Stadtplanung und Bauprojekte in Bremen nach gendersensiblen, klimaschützenden und sozialen Faktoren ausrichten und spezielle Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen unserer Gesellschaft bewusst mitdenken. Dazu entwickeln wir für Bremen Kriterien feministischer Stadtplanung. • in der Stadtplanung und Stadtentwicklung die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigen. Besonders den öffentlichen Raum wollen wir besser für sie nutzbar machen. Dazu gehört das Schaffen von zusätzlichen attraktiven öffentlichen Aufenthaltsorten, Bewegungsangeboten und Freiräumen, draußen wie drinnen, ohne Konsumpflicht, aber mit der Möglichkeit, auch mal laut sein zu können. Dies beinhaltet auch KiTa-Gelände und Schulhöfe außerhalb der Öffnungszeiten zum Spielen zu öffnen und zusätzlich zum Ausbau von Spielplätzen das Errichten von kleinen Spielgelegenheiten im öffentlichen Raum voranzutreiben.

• das Prinzip der Schwammstadt sowie weitere Klimaanpassungsbelange bei städtebaulichen Planungen, der Bauleitplanung, städtebaulichen Konzepten und Wettbewerbsverfahren frühzeitig und systematisch berücksichtigen und den bestehenden „Klimaanpassungscheck“ anwenden. • Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe der Stadtentwicklung behandeln und in bestehenden Planungsinstrumenten – wie beispielsweise dem Flächennutzungsplan – stärken. • im Sinne der funktionalen Mischung für brachgefallene Flächen auf eine ausgewogene Konversion setzen, die einen Anteil gewerblicher Flächen bewahrt, um Arbeitsplätze in den Quartieren zu halten. Zudem wollen wir weitere Entwicklungsprojekte nach dem Konzept der „Produktiven Stadt“, wie beispielsweise im Tabakquartier, unterstützen und umsetzen. • das Ziel verfolgen, langfristig die Hälfte des Mietwohnungsbestands in gemeinwohlorientierte Hand zu legen. Dafür werden wir Wohnungsbestände durch die kommunalen Wohnungsgesellschaften ankaufen, die Neubautätigkeit der kommunalen Wohnungsgesellschaften steigern, Baugenossenschaften fördern und länger bestehende Genossenschaften beim Wiedereinstieg in die Neubautätigkeit unterstützen. Zu diesem Zweck vereinbaren wir mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Zielgrößen für ihren Wohnungsbestand.

• das Ziel verfolgen, in allen Stadtteilen für ein ausreichendes Angebot an Sozialwohnungen und kommunalen Wohnungen zu sorgen. Dafür erfassen wir für die einzelnen Stadt- und Ortsteile den jeweiligen Bestand und setzen Ziele, an denen wir uns langfristig orientieren und die wir mit geeigneten Instrumenten unterlegen.

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Quartiersentwicklung

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Die Koalition wird: • die erfolgreichen Programme zur Stärkung von Quartieren mit besonderen Herausforderungen,

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„Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) und „Lebendige Quartiere“, fortführen. die Programme „Ältere Menschen im Quartier“ und „Pflege im Quartier“ weiterführen. die Überseestadt in ihrer Wohnqualität stärken, indem wir am Franz-Pieper-Karree eine „Mitte Überseestadt“ mit Nahversorger, Spielflächen und Grünanlagen realisieren, den Großmarkt an seinen Rändern weiter arrondieren, die Überseewiese erhalten und um ein Nachbarschaftszentrum und Wohnen im mittleren Preissegment ergänzen. Wir werden ein Entwicklungskonzept zur Zukunft des Großmarkts unter Einbeziehung des FoodHub erarbeiten. Die Überseeinsel werden wir nach dem Leitbild der Produktiven Stadt als Wohn- und Arbeitsort mit einem attraktiven Umfeld für Familien entwickeln. die Erfolgsstory Tabakquartier fortsetzen, ein Konzept zur Verknüpfung mit dem Stadtteil-Zentrum Woltmershausen erstellen und eine Fuß- und Radbrücke in die Überseestadt planen. in Vegesack bei Realisierung der Neuen Strandlust den Erhalt von Gastronomie und öffentlicher Nutzung sicherstellen. Wir werden die Eigentümerin der Grohner Düne mit allen verfügbaren Mitteln in die Pflicht nehmen, für ein gutes Wohnumfeld zu sorgen, oder die Immobilien als Stadtgemeinde bzw. durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften selbst erwerben.

für Hemelingen, Huchting und Kattenturm jeweils ein attraktives Stadtteilzentrum entwickeln, dazu das Sonderinvestitionsprogramm (IEK) für Kattenturm umsetzen und je eines für Huchting und Hemelingen neu auflegen. die westliche und östliche Bahnhofsvorstadt zu zwei wohnlichen Quartieren Falkenquartier und Rembertiquartier entwickeln. Wir werden insbesondere die innerstädtische Fläche des Rembertikreisels zugunsten von Wohnen in städtischer Hand, großzügigen Grün- und Begegnungsflächen sowie attraktiven Fuß- und Radverbindungen ins Ostertor umbauen. im Kontext des Ringschlusses der A281 die Potentiale der Hochstraße prüfen und daraus einen innovativen und attraktiven Vorschlag zur Aufwertung der Bahnhofsvorstadt ableiten. Gröpelingen und Blumenthal aufgrund ihrer besonderen Leistungen für die Gesamtstadt („Ankunftsquartiere“) mit gezielten städtebaulichen Impulsen aufwerten. Wir werden zusätzlich zu Sanierungsgebiet und IEKs der BREBAU die Funktion einer Quartiersentwicklungsgesellschaft übertragen, die nach Vorbild der Tätigkeit der STÄWOG im Bremerhavener Goethe-Viertel mit ersten Pilotprojekten auch kleinere Immobilien in den Quartieren entwickelt und Schrottimmobilien beseitigt. Das im Bremerhavener Goethe-Viertel erfolgreich erprobte Landesprogramm „Bastelhäuser“ werden wir fortsetzen und auf Blumenthal und Gröpelingen ausweiten.

die Stadt Bremerhaven bei der Entwicklung des „Werftquartiers“ unterstützen. die Planung für das Neue Hulsberg Viertel an veränderte Anforderungen und Ansprüche anpassen. Die bestehenden Senatsbeschlüsse setzen wir um. Dafür werden wir die Produktliste und die Ausschreibungen anpassen und, wenn erforderlich, Satzung und Beauftragung der GEG entsprechend ändern.

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Wohnbauziele

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Die Koalition wird: • erneut Flächen für Wohnbauprojekte im Umfang von mindestens 10.000 Wohneinheiten ausweisen, für die die Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnungsbau noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden sollen. Das Vorgehen ist insofern analog zum Senatsbeschluss „Programm Wohnungsbauperspektiven 2020-23 plus“ vom 08.12.2020. Die in der Anlage des genannten Senatsbeschlusses aufgeführten Wohnungsbauflächen sind weiterhin politischer Konsens. Darüber hinaus überprüfen wir zur Erreichung des genannten Ziels vorrangig alle weiteren Wohnbauflächen im „Bericht zur Flächenbereitstellung ‚Wohnbauflächen in Bremen‘“ (2018 und 2021) sowie die von den Beiräten im Zuge der Erstellung des Stadtentwicklungsplan Wohnen (STEP Wohnen) gewünschten Wohnbauflächen. • auch in Zukunft für den weiteren Ausbau und eine gute Instandhaltung von Studierendenwohnheimen

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sorgen.

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Sozialwohnungen im Neubau und Bestand Wir benötigen zusätzliche Sozialwohnungen, deshalb halten wir an der durchschnittlichen 30%- Sozialquote bei Neubauten fest. Eine stadtteilgenaue oder projektbezogene Anpassung nach oben und nach unten je nach Sozialwohnungsbestand ist hierbei denkbar. Um die Ausbauziele für Sozialwohnungen und eine bessere Verteilung über die Stadtgebiete zu erreichen, werden wir das Ankaufprogramm für Sozialbindungen ausweiten und die Sozialquote in begehrten Lagen um ein mittleres Preissegment ergänzen. Wir werden die Voraussetzungen schaffen, um Wohnungsbestände zurückzukaufen oder anzukaufen. Bei der Wohnraumförderung wollen wir auch den Neubau von Objekten mit gemischten Preisniveaus unter bestimmten Voraussetzungen in die Förderung aufnehmen.

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Die Koalition wird: • das Ziel verfolgen, in allen Stadtteilen für ein ausreichendes Angebot an Sozialwohnungen und kommunalen Wohnungen zu sorgen. Dafür erfassen wir für die einzelnen Stadt- und Ortsteile den jeweiligen Bestand und setzen Ziele, an denen wir uns langfristig orientieren und die wir mit geeigneten Instrumenten unterlegen. • die 30-Prozent-Sozialquote bei Neubauten als Standardanforderung fortführen. • standortangepasst zusätzlich oder ersetzend eine Quote für preisgedämpften Wohnraum (“mittleres Preissegment”) festlegen. • das Instrument der sektoralen Bebauungspläne (Rahmenbebauungspläne) nutzen, um eine Sozialquote auch dort zu verankern, wo Um- und Neubau im Rahmen bestehender Bebauungspläne oder unter Nutzung von § 34a möglich ist. • einen Vorrang sozial orientierter Bestandshalter bei der Vergabe öffentlicher Wohnbauflächen einführen und bei der Schaffung von Baurecht als Empfehlung aufnehmen. • sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die Maßnahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes zu entfristen.

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Schwammstadt

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Die Koalition wird: • veranlassen, dass bei Neubauten der Erhalt des lokalen Wasserhaushalts und ausreichend Versickerungs- und Verdunstungsmöglichkeiten für Regenwasser vor Ort beachtet werden. Zudem werden bei Neu- und Umbauten Maßnahmen zur Kreislaufführung von Wasser gestärkt und die Nutzung von Betriebs- und Regenwasser gefördert. • verstärkt auf die multifunktionale Nutzung von Flächen setzen. Wir werden dafür „klimafitte“ Stadträume, Wasserplätze und Klimastraßen in den Quartieren umsetzen, die den Anforderungen der Klimaanpassung gerecht werden, gleichzeitig die Aufenthaltsqualität verbessern und Orte für Begegnung schaffen. Zudem werden Mindestgrünanteile für Quartiere bzw. Stadtteile entwickelt und entsprechende Zielgrößen für die Grünausstattung festgelegt. • im Sinne der doppelten Innenentwicklung die Neuversiegelung von Flächen im Außenbereich vermeiden und gleichzeitig auf die Entsiegelung von Flächen setzen. Wir prüfen hierzu die Entsiegelung von Flächen zu fördern, indem ein Entsiegelungsplan und -fonds eingeführt werden, in den neue Bauvorhabenträger*innen einzahlen, wenn sie neue Flächen versiegeln, und umgekehrt Entsiegelungen bei neuen Bauvorhaben daraus gefördert werden. Ebenso sollen Optionen zur Überbauung von Parkplätzen, Aufstockung von Häusern und Schließung von Baulücken ermittelt werden.

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Förderprogramme

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Die Koalition wird: • eine Anpassung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine vornehmen, sodass geförderte Wohnungen wieder für mehr Menschen auch oberhalb des Sozialleistungsbezugs beziehbar sind • die Modernisierungsförderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung grundlegend attraktivieren, sodass die kommende große Zahl energetischer Sanierungen mit einer steigenden Zahl an Sozialwohnungen einhergeht. Die Bedingungen der Förderung legen wir auf hohe Inanspruchnahme aus, energetische Anforderungen werden wir neben der Effizienz der Gebäudehülle an der Art der Wärme und wärmebezogenen Stromerzeugung sowie der Nachhaltigkeit der Baustoffe ausrichten. Wir werden Quartiers- und Flottenlösungen ermöglichen. • die Neubauförderung der sozialen Wohnraumförderung weiter attraktivieren. • den Bremer Eigenheimzuschuss finanziell absichern. Wir entscheiden gemeinsam nach der Novellierung des GEG, ob es darüber hinausgehender energetischer Anforderungen bedarf. Das Verhältnis von energetischen Anforderungen und Fördersumme muss den sozialen Charakter der Förderung wahren. Anstelle eines im Bund diskutierten Freibetrags von der Grunderwerbsteuer als Länderoption, die eine sozial blinde Förderung „mit der Gießkanne“ wäre, werden wir den Eigenheimzuschuss entsprechend ausweiten und auf eine landesweite Förderung umstellen.

• beim Eigenheimzuschuss auf die Eignung des Programms für Alleinerziehende achten. • ein Förderprogramm für Umbauten und Umzüge prüfen und eine Wohnungstauschbörse einrichten. Gesetzliche Unterstützung von Wohnungstausch sowie flexiblere Wohnformen und Grundrisse halten wir für geeignete Instrumente. Bremen wird sich auch auf Bundesebene dafür einsetzen, entsprechende Beratungen und Fördertöpfe zu entwickeln und auszubauen. Wir werden prüfen, ob die kommunalen Wohnungsgesellschaften eine aktive Rolle beim Wohnungstausch z.B. im Alter spielen können. • den Ankauf von Wohnungen im Bestand durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften flankieren, indem wir das Programm „Stabilisierung von Sozialstrukturen im Mietwohnungsbestand“ wieder auflegen und z. B. aus einem Teil der GEWOBA-Ausschüttung finanzieren.

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Mietwohnverhältnisse

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Die Koalition wird: • den für die Stadt Bremen in Vorbereitung befindlichen Mietspiegel einführen und damit die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen, Mieter*innen über die neue Möglichkeit aufklären sowie die Ahndung von Mietwucher nach dem Wirtschaftsstrafgesetz reaktivieren. • sich auf Bundesebene für die Einführung einer Mietermitbestimmung (Mieterräte) einsetzen und bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Bremens hierzu Modellprojekte durchführen und später ausweiten, damit auch Mieter*innen in eigenen Zusammenschlüssen über die Gestaltung ihres Quartiers oder ihrer Wohnanlage mitbestimmen können. • nach Hamburger Vorbild für Grundsicherungsbeziehende die Kosten für den Mieterverein grundsätzlich übernehmen und dieses Angebot aktiv bewerben. • die personelle Ausstattung der Wohngeldstelle absichern, perspektivisch die Erstantragsstelle mit der bisherigen Stelle zusammenlegen und die Struktur der Wohngeldstelle so anpassen, dass die Bearbeitung von Wohngeldanträgen deutlich beschleunigt wird. Wir werden prüfen ob die Zuständigkeit, wie für alle kommunal verwalteten Sozialleistungen an das Amt für soziale Dienste übertragen werden soll. • die quartiersnahe Informationskampagne zum Wohngeld und anderen Leistungen verstetigen, das Wohngeld besser bewerben und sich im Bund dafür einsetzen, die Antragstellung zu erleichtern und digital zu ermöglichen.

Dazu gehören auch Abschlagszahlungen.

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• sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Bund es den Ländern ermöglicht, ein Mietmoratorium in angespannten Wohnungsmärkten einzuführen. Im Falle drohender Energiesperren, Kündigungen und Zwangsräumungen wegen nicht gezahlter Rechnungen, werden bei den städtischen Wohnungsunternehmen für alle kooperationsbereiten Mieter*innen Alternativlösungen gesucht. • sich gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einsetzen. Dies geschieht bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften z.B. durch Schulungen zu Diversität und Antidiskriminierung sowie durch eine Prüfung, in welcher Form anonymisierte Wohnungsbewerbungen ermöglicht werden können. Zudem wird ermittelt, ob das Beratungsangebot der Landesantidiskriminierungsstelle für Menschen auf der Wohnungssuche ausreicht und ein Forschungsauftrag zur Analyse diskriminierender Strukturen und Praktiken auf dem Wohnungsmarkt mit daraus resultierenden Handlungsempfehlungen erteilt. • die Anwendung der Kappungsgrenze auf Bremen-Stadt aufrechterhalten und eine Senkung der Kappungsgrenze umsetzen, wenn dies bundesrechtlich ermöglicht wird. • das Instrument der Milieuschutzsatzung nutzen, um Mieter*innen vor Verdrängung durch steigende Preise insbesondere aufgrund von Sanierungen besser zu schützen. • gemeinsam mit den kommunalen Wohnungsgesellschaften eine preisdämpfende Mietenstrategie verankern.

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Besondere Wohnformen und Wohnangebote

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Wir wollen Angebote für besondere Wohnformen und Wohnangebote ausweiten, um Menschen bedarfsgerecht zu unterstützen.

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Die Koalition wird: • weitere Azubi- und Studierenden-Wohnheime sowie offene, auf junge Menschen ausgerichtete Wohnangebote, z.B.in der Innenstadt, im Blumenthaler Zentrum sowie im historischen Gebäudebestand Gröpelingens schaffen. • ein Bauprogramm „Lebenslang im Quartier“ auflegen, das die Bedarfe an altersgerechtem, barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnbau in den Quartieren feststellt, dafür Baurecht schafft und mit Wohnraumförderung unterstützt. • eine passgenaue Vermittlung und Belegung von uneingeschränkt mit dem Rollstuhl zugänglichen sogenannten R-Wohnungen sicherstellen und den Bau weiterer R-Wohnungen in gefragten Lagen gesetzlich einfordern. • die Etablierung von Mehrgenerationenhäusern und Mehrgenerationenprojekten unterstützen und fördern. • weiterhin großzügig und flexibel mit ungewöhnlichen Wohnformen umgehen (Bauwagen, Kaisenhäuser, Tiny Houses).

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Genossenschaften und Baugemeinschaften

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Die Koalition wird: • in den mittleren und größeren Quartiersentwicklungen der Zukunft Baugenossenschaften und Baugemeinschaften berücksichtigen. • die Förderkulisse für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften ausbauen. Für beide Formen sollen zudem im Sinne der sozial orientierten Flächenvergabe ein pauschaler und fester Grundstückswert gelten, der auch unter dem Verkehrswert liegen kann, sowie die Voraussetzungen geschaffen werden, Flächen in Erbpacht zu erwerben. • zur Unterstützung neuer und kleiner Genossenschaften eine Dachgenossenschaft nach Tübinger Vorbild gründen. Diese übernimmt Gründungs-, Bau- und laufende Verwaltungsaufgaben und hält einen Sozialfonds vor, der die Anteile von Mitgliedern ohne eigenes Vermögen stellvertretend übernimmt,

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damit Menschen aus allen ökonomischen Schichten von den stabilisierenden lokalen Unterstützungsstrukturen profitieren können, die genossenschaftliche Hausprojekte bieten. Baugenehmigungsverfahren

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Die Koalition wird: • Baugenehmigungsverfahren vereinfachen und straffen. Dafür werden wir die Landesbauordnung novellieren, und mindestens folgende Maßnahmen ergreifen: Ȼ Etablierung referenzieller Baugenehmigungen für typengleiche Bauten. Ȼ Erleichterung der Umnutzung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken sowie von Dachgauben. Ȼ Integration des Bremischen Solargesetzes und des Begrünungsortsgesetzes in die Landesbauordnung. Ȼ Einführung des digitalen Bauantrags und Digitalisierung im Baubereich bei Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanverfahren sowie Öffentlichkeitsbeteiligung. Ȼ Bei behördlichen Nachforderungen im Rahmen der Bauantragsprüfung soll die 12-Wochen-Frist gehemmt und nicht unterbrochen werden. Wir prüfen unter Beteiligung der Beirätekonferenz, ob für definierte Gruppen von Bauvorhaben mit dem Instrument der Genehmigungsfiktion gearbeitet werden kann. Ȼ Prüfung der Einführung des „Gebäudetyps E“ • die Bauordnungsbehörde personell verstärken. • die Bürger*innenfreundlichkeit optimieren, indem Verwaltungsprozesse optimiert und digitalisiert sowie „digitale Behördengänge“ ermöglicht werden. • Immobilienbestand schützen, indem bei Architekturwettbewerben für städtische Flächen und Immobilien vorhandener Immobilienbestand geprüft und wo immer sinnvoll erhalten und einbezogen wird. • prüfen, mit welchen Maßnahmen die Zahl der Gebäudeabbrüche verringert werden kann (z.B.

Abrissgenehmigungen).

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Wohnraumkoordination

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Die Koalition wird: • eine Wohnraumkoordination für Vorhabenträger bei stockenden Bauverfahren einsetzen, die verbindliche, gestufte Schlichtungsverfahren durchführt, welche - wenn sich die Schwierigkeiten nicht im behördeninternen Verfahren auflösen lassen - zu einer Befassung der neu einzurichtenden Senatskommission für Wohnungsbau und Gewerbeimmobilenneubau führen.

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Baustandards

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Die Koalition wird: • den „Bremer Standard“ um die unter „Sozialwohnungen“ genannten sozialen Kriterien erweitern, ökologische Kriterien können dabei nicht durch soziale Kriterien ersetzt werden. • den Bremer Standard Mitte 2025 evaluieren und nach Bedarf weiterentwickeln, um z.B. zu erreichen, dass weniger energieintensiver Beton und Stahl eingesetzt wird, indem die Regelungen zu grauen Emissionen durch einen Grenzwert verbindlich gemacht und Neubauten kreislauffähig konzipiert und gebaut werden. • eine „Baukultur für zirkuläres Bauen im Bestand“ etablieren. Die Bremer Erklärung wird entsprechend fortgeschrieben bzw. erweitert und die Umsetzung der Konzeptausschreibung sowie eine Schwerpunktsetzung bei Wettbewerben für zirkuläres Bauen im Bestand vorgesehen. • Umbauten erleichtern, indem wir eine „Umbauordnung“ einführen. Wir unterstützen die schon bestehenden Aktivitäten hierzu und setzen uns auf Bundesebene für die Schaffung von geänderten gesetzlichen Rahmenbedingen in diesem Sinne ein. • die Auflage eines Förderprogramms für Demonstrativvorhaben zur Umbauordnung prüfen, um das

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Know-How bezüglich Umbau und Weiterbau mit vorbenutzter Bausubstanz im Land Bremen zu erweitern. • die Beteiligung der Beiräte bei neuen Entwicklungsprojekten auch vor Festlegung durch einen Letter of Intent sicherstellen.

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Problemimmobilien, Wohnungsleerstand und Schrottimmobilien Wir wollen Zweckentfremdungen, menschenunwürdigen Wohnbedingungen, Leerstand und Schrottimmobilien noch mehr entgegensetzen. Mit einer entsprechenden Taskforce, Änderungen am Wohnraumschutzgesetz sowie der Nutzung des Bau- und Instandsetzungsgebots sichern wir Wohnraum.

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Die Koalition wird: • eine Taskforce Problemimmobilien aus Bau- und Innenbehörde etablieren, die alle Fälle von Problemimmobilien erfasst, ein abgestimmtes Vorgehen koordiniert und damit die Eigentümer*innen wirksam in die Pflicht nimmt. • die Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes gegen unzulässigen Wohnungsleerstand in der Stadt Bremen fortsetzen und evaluieren, ob es weiterer Eingriffsmaßnahmen wie Ersatzvornahmen im Gesetz bedarf. • nach dem Vorbild in anderen Bundesländern das Bremer Wohnraumschutzgesetz mit einer Treuhandregelung ergänzen, um leerstehende Immobilien ohne Eingriff in die Eigentumsrechte und ohne hohe Kosten für die Kommunen zeitnah einem Treuhänder übergeben zu können. • prüfen, das Wohnraumschutzgesetz so zu ändern, dass auch indirekter Leerstand erfasst wird, um potentiellen Wohnraum, der formal noch nicht als solcher gilt, zu sichern und eine Umgehung des Leerstandverbots zu verhindern. • das Instrument der Baugebote einsetzen, wo geplante Entwicklungen über einen längeren Zeitraum nicht umgesetzt werden. • das Instrument des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots dort nutzen, wo Großwohnanlagen Missstände oder Mängel aufweisen.

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Öffentliche Flächen, Freiflächen Öffentliche Flächen können und müssen viele Bedürfnisse erfüllen. Diese Orte der Begegnung, für Freizeitaktivitäten und zur Erholung sollen weiter ausgebaut werden, allen Menschen gut zugänglich sein, möglichst ökologisch gestaltet und sauber gehalten werden.

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Die Koalition wird: • mehr Begegnungsflächen in den Quartieren schaffen, die attraktiv sind, um Menschen zusammenzubringen – etwa durch Spielplätze, Grünoasen, Flächen für Urban Gardening, frei zugängliche Sportflächen, Skateparks oder Fitnessanlagen. • mehr öffentliche Sitzgelegenheiten mit Tischen schaffen, die das Essen mitgebrachter Speisen, Spiel und Austausch ermöglichen. • für das Rennbahngelände die Ergebnisse des Werkstattverfahrens „Zukunft Rennbahngelände“ zur Grundlage der Erstellung der Rahmenplanung machen. Auf dem Gelände sollen u.a. eine Multifunktionshalle mit Außenplätzen und Tribünen entstehen. • sich dafür einsetzen, dass auch in Zukunft Anträge für dauerhafte Außengastronomie auf Parkflächen gestellt werden können und diese wohlwollend geprüft werden. • gegen die zunehmende Vermüllung vorgehen. In allen Stadtteilen braucht es eine ausreichende Anzahl von gut zugänglichen Mülleimern und regelmäßige Leerungen. • die personellen Kapazitäten für die Beseitigung illegaler Müllkippen erhöhen. Dies wird zum Teil über eine Erhöhung der Bußgelder gegenfinanziert. Zudem machen wir die Mängelmelder-App bekannter. • an besonders neuralgischen, immer wieder verschmutzten Orten eine temporäre Videoüberwachung zur Identifizierung der Verursacher*innen prüfen.

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• die Regeln für den Einsatz von Werbemitteln im öffentlichen Raum überprüfen. • obsolete Nutzungen stärker für den Ausbau der blau-grünen Infrastruktur nutzen.

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Bürger*innenfreundliche Infrastruktur

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Die Koalition wird: • die Einrichtung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen ausweiten. • mehr Bänke im öffentlichen Raum schaffen und dafür Sorge tragen, dass abseits von Haltestellen in der Regel keine defensive Architektur bei öffentlichen Bänken zur Anwendung kommt.

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Bodenpolitik

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Die Koalition wird: • gezielte öffentliche Flächenankäufe, den Ankauf von stadtentwicklungsrelevanten Immobilien, auch im Gewerbebereich voranzutreiben, um an strategisch bedeutsamen Orten die Stadt im Sinne des Allgemeinwohls zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird der BREBAU die Aufgabe solcher strategischen Ankäufe und Entwicklungen übertragen. Die Höhe einer dafür bedarfsgerechten Eigenkapitalerhöhung werden wir ermitteln und sie damit ausstatten. Die Möglichkeit anderer Gesellschaften Grundstücke und Immobilien zu erwerben und zu verkaufen, bleibt davon unberührt. • die Ressortzuständigkeit für die BREBAU auf das Stadtentwicklungsressort übertragen. • für die Vergabe öffentlicher Flächen einen gesetzlichen Vorrang für Erbpachtvergabe festschreiben. Ausnahmen davon z.B. für Flächen, die weiterhin verkauft werden dürfen (z.B. an städtische Wohnungsbaugesellschaften, für Eigenheime, bei wenig nachgefragten Flächen, jeweils bei Sicherung von Wieder- und Vorkaufsrechten), werden wir im Gesetz festschreiben. Der Senat legt zudem fest, welche Sondervermögen oder Beteiligungen Bremens auf welchen Flächen als Erbpachtgeber auftreten. • Verkäufe öffentlicher Flächen grundsätzlich nur noch als Konzeptvergaben durchführen.

• die Spekulation mit und die Unternutzung von Brachflächen bekämpfen, indem wir die Grundsteuer C einführen, sobald ab 2025 die bundesrechtliche Möglichkeit dazu besteht. • im Sinne einer sozial gerechten Bodennutzung bei größeren Bauprojekten die Planungsgewinne abschöpfen, indem Investoren sich in entsprechender Höhe an den Kosten der Infrastrukturen beteiligen. • kommunale Vorkaufsrechte aktiv zur Stärkung der Position der Stadt nutzen. • die Mechanismen der Bodenwertfeststellung daraufhin überprüfen, ob sie im Bereich Wohnbauflächen weniger preistreibend gestaltet werden können und ob sie im gewerblichen Bereich angemessen sind. • sich im Bund für ein generelles kommunales Vorkaufsrecht für Großwohnanlagen und große Wohnungspakete einsetzen. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Vorkaufsrechte generell zum Verkehrswert ausgeübt werden können. • prüfen, ob und wie in städtebaulichen Verträgen das Element der Teilabtretung zur Anwendung kommen soll.

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Innenstadt

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Die Innenstadt ist nicht irgendein Ort, sondern prägt das Selbstbewusstsein und die Identität einer Stadtgesellschaft. Sie ist für alle Gruppen der Gesellschaft ein Raum der Kommunikation und Begegnung und seit jeher der Ort für zentrale Funktionen der Stadtgesellschaft. Wir werden den Innenstädten Bremens und Bremerhavens daher besondere Anstrengungen widmen.

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Angesichts der Zunahme des Online-Handels und veränderter Ansprüche und Anforderungen stehen Innenstädte vor der Herausforderung, lebendig zu bleiben. Neue, vielfältigere Nutzungen wie Wohnen und Wissenschaft müssen gestärkt und entfaltet werden, um genügend Besuchs- und Aufenthaltsanlässe zu bieten. Der Einzelhandel, der sich gerade erst von krisenbedingten Einbrüchen erholt, profitiert von diesen Maßnahmen und muss in seiner Veränderung weiter unterstützt und begleitet werden.

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Bremens Innenstadt bietet bereits heute viele Besuchsanlässe: Sie ist historische Sehenswürdigkeit, touristischer Anziehungspunkt, Arbeitsort, Kulturmittelpunkt, Bummelmeile. Wir werden sie systematisch um mehr Anziehungspunkte ergänzen, etwa in den Bereichen Gastronomie, Wohnen, Kinderspiel, Kultur, Wissenschaft, interessanter und auch mal experimenteller Einzelhandelsangebote – und wir werden sie, die bestehenden und die neuen Anziehungspunkte, durch ein attraktives Netz aus Flanierwegen besser vernetzen. Ebenso werden wir mehr Grün- und Erholungsflächen sowie Stadtgrün schaffen. Dies ist ein essentieller Beitrag zur Klimaanpassung in der Innenstadt und sichert zudem hohe (auch konsumfreie) Aufenthaltsqualität. Unser Ziel ist eine Vielfalt von Orten mit unterschiedlichen Profilen zu entwickeln, für Jung wie Alt, für Bremer Familien wie Tourist*innen, für den kleinen Geldbeutel genauso wie für den großen.

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In einer solchen Innenstadt für alle liegt die Anziehungskraft eines zukunftsfesten Stadtzentrums.

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Aufenthaltsqualität

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Die Koalition wird: • die Innenstädte durch ein weitläufiges und großzügiges Netz an Fußgängerzonen und einladenden Wegen attraktiv zum Flanieren, Verweilen und Erleben entwickeln. Zudem soll das Stadtbild von einem vielfältigen Nutzungsmix aus Wohnen, Arbeit, Handel, Gastronomie und Handwerk, Kultur- und Bildungsangeboten geprägt sein. Grün- und Erholungsflächen sowie Stadtgrün werden wir ausweiten, im Sinne der Klimaanpassung sowie hoher – auch konsumfreier – Aufenthaltsqualität. So entsteht eine lebendige und vielseitige „Innenstadt für alle“. • die in der Strategie Centrum Bremen 2030+ identifizierten Maßnahmen sind weiter zu planen und zu finanzieren. • die Angebote für Kinder und Familien sowie für Jugendliche ausweiten und insbesondere Freiflächen entsprechend gestalten. Wir etablieren einen neuen attraktiven Anziehungspunkt für Spiel und Bewegung, z.B. in Weiterentwicklung der Papenstraße. • den Wall-Boulevard realisieren und mit komfortablen Querungen, einer Attraktivierung der Museumstraße und des Haltepunkts Schüsselkorb zu einem ansprechenden Rundlauf entwickeln. • den Theaterberg über möglichst weite Teile des Jahres kulturell-gastronomisch nutzen. Dabei sind Mobilbauten zulässig. • bei der Stärkung kultureller Angebote auch die Entfaltung und Ansiedlung kleiner und subkultureller Projekte fördern.

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Nutzungsmix

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Die Koalition wird: • das Stadtmusikanten- und Literaturhaus im Kontorhaus als attraktiven neuen Anziehungspunkt für Tourismus und Kultur umsetzen. Wir werden es um ein Zentrum für Exilliteratur ergänzen. • einen Ausstellungsort für Bremer Spitzenleistungen („Bremer Glanzlichter“) in der Innenstadt entwickeln. • die Innenstadt als Ort der Arbeit durch weitere attraktive Büroflächen – nach den guten Beispielen im Balgequartier oder in der Wallpassage – stärken. • die Entwicklung der Karstadt-Immobilie als besonders bedeutsamen Standort weiter unterstützen.

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft

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• Wohnen und Wissenschaft in der Innenstadt ansiedeln, um so auch die soziale Zusammensetzung vielfältiger zu machen und eine belebte Innenstadt auch jenseits der Geschäftsöffnungszeiten zu erreichen. • das Parkhaus Mitte in öffentlichem Eigentum behalten und auch die Nutzung für Wohnen und Wissenschaft prüfen. • auf eine Architektur achten, die stärker als bisher kleinteilige Erdgeschossnutzungen ermöglicht. • eine dauerhafte Ansiedlung des erfolgreichen „Made in Bremen“-Kaufhauses in der Innenstadt ermöglichen. • sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Ländern und Kommunen Instrumente ermöglicht werden, um die Gewerbemieten zu regulieren („Mietpreisbremse für Gewerbe“). • B- und C-Lagen aufwerten. • den Bestand an Flächen in öffentlichem Eigentum ausbauen, damit die Stadt als gestaltender Akteur in der Innenstadt wirken kann. Wir werden, wo sinnvoll, Immobilien ankaufen und sowohl für öffentliche Nutzungen verwenden als auch an Private vermieten. • die Ansiedlungsstrategien gemeinsam mit der WFB weiterentwickeln, Kommunikation, Image sowie Marketing ausweiten und die Veranstaltungsförderungen in der Bremer Innenstadt unterstützen.

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Wohnen in der Innenstadt

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Die Koalition wird: • verstärkt für die Nutzung der bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen für Innenstadtwohnungen werben und im Dialog mit den Immobilieneigentümern erreichen, dass diese Chancen stärker genutzt werden. • im Bau- und Planungsrecht konsequent die Spielräume für die Umgestaltung der Innenstadt nutzen, insbesondere um auf die Stärkung des Wohnens hinzuwirken. Erforderlichenfalls werden wir von Standards abweichen, wenn anders kein Wohnen zu realisieren ist. Wir werden zügig etwaige Probleme und offene Fragen beim Innenstadtwohnen lösen, etwa bei der Stellplatzregelung, den Zuwegungen und dem Brandschutz. • die Sozialwohnungsquote von 30 Prozent umsetzen und preisgedämpften Wohnraum fördern, um auch erschwingliche Wohnungen in der Innenstadt zu ermöglichen • geeignete Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung auf den Weg bringen. • im Zusammenhang mit der Wärmewende den Ausbau einer dekarbonisierten Wärmeversorgung für die Innenstadt auch als Unterstützung des Strukturwandels der im privaten Eigentum befindlichen Innenstadt-Immobilien und Wohnnutzungen nutzen. Dem Nahwärmenetz am Landgericht im Eigentum von Immobilien Bremen soll dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. • die Innenstadtentwicklung, wo nötig, auch mithilfe des besonderen Städtebaurechts begleiten, und den Einsatz von Mitteln aus der Städtebauförderung des Bundes prüfen.

De tekst is automatisch uit het bestand gehaald en kan afwijken van het origineel (kolommen, tabellen en koppen lopen door elkaar). Het officiële stuk bij de gemeente is leidend. Bron: https://api.notubiz.nl/document/13134471/1