Letter to Landkreis Grafschaft Bentheim 23.1.2024
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Esche Schümann Commichau, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
Jakob Kleefass, Dipl.-Betriebsw.
Dr. Hans Jürgen Hilling
Carolin Linusson-Brandt*
Landkreis Grafschaft Bentheim Kommunalaufsicht van-Delden-Straße 1-7 48529 Nordhorn
Rechtsanwalt, Steuerberater
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Dr. Dirk Meinhold-Heerlein
Beatrix Arlitt, Dipl.-Volksw.
Caroline Kaufhold*
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Michael Kapitza, Dipl.-Wirtsch.-Jur. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dr. Jörn-Henrik Meyn
Dr. Oliver Stegmann
Silke Pinkepank*
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Steuerberaterin
Dr. Hermann Heinrich Haas*
Daniel Fengler, Dipl.-Finanzw.
Silke Günther, Dipl.-Ing.-Oec.*
Oliver Behn
Steuerberaterin
Dr. Klaus Kamlah, LL.M.
Dr. Ralf Möller, M.Jur.
Volker Heinrich, Dipl.-Kfm.*
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Steuerberater
Wolfgang Sälzer, Dipl.-Kfm.
Dr. Julia Runte, LL.M.
Sandra Durda, Dipl.-Betriebsw.* Steuerberaterin
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin, Steuerberaterin Johan Sieveking, Dipl.-Kfm. Steuerberater
Tom Kemcke
Eva Homborg
Rechtsanwalt, Steuerberater
Rechtsanwältin
Steuerberaterin, CPA
Jan-Marcus Rossa
Jan Christian Eggers, LL.M.
Dr. Jörg Danger*
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Astrid Sander, Dipl.-Kffr.* Steuerberaterin
Christine Struckmeyer*
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Dr. Robert Kroschewski
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Julian Leucht*
Rechtsanwalt, Steuerberater
Rechtsanwalt
Greta Luise Groffy*
Rechtsanwalt, Attorney at Law (N.Y.)
Rechtsanwalt Jan Kind, MBA Rechtsanwalt
Dr. Andreas von Criegern
Marc Heinrich*
Sabrina Piffrement*
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Steuerberaterin
Dr. Robert Schütz
Stefan Gatz*
Maren Stradner*
Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Götz Triebel, LL.M. Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Thomas Schäffer, Dipl.-Finanzw.*
Dr. Lukas Eßers* Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Steuerberater Dennis Pohlmann, Dipl.-Kfm.* Steuerberater
Dr. Patrizia Chwalisz
Christian Hornburg*
Melanie Knuth*
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt, Steuerberater
Steuerberaterin
Markus Konheiser
Dr. Boris Bross*
Saskia Hahn*
Steuerberater
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Dr. Stephan Bauer, LL.M.
Franziska Karsten, LL.M.*
Martina Dierks, LL.M.*
Rechtsanwalt
Steuerberaterin
Rechtsanwältin
Dr. Philipp Engelhoven
Lara Bos*
Nicole Flügge*
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
Dr. Sebastian Garbe
Katharina Krimm*
Linda Siegert*
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
Dr. Christian Hoppe
Hanna Wiedenhaus*
Dr. Jens-Christian Schott*
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Dr. Hans Mewes
Florian Ludwig, Dipl.-Kfm.*
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Meike Isabel Bever, LL.M.* Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Dok.-Nr.: 1702610
Rechtsanwalt
Steuerberater
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Hamburg, den 23.01.2024 Unser Zeichen: 072470-23/JCE/CBo Tel. +49 (40) 36805-530 Fax +49 (40) 36805-333 E-Mail: jan.eggers@esche.de
Dr. Frank Bongers*
Dr. Erwin Salamon
Jürgen E. Milatz* Rechtsanwalt, Steuerberater
Rechtsanwältin
Heidrun Gruschka, Dipl.-Finanzw.* Steuerberaterin
* nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft
Samtgemeinde Emlichheim: 97. Flächennutzungsplanänderung „Kleinringer Wösten“ Verletzung staatsvertraglicher Regelungen im Verhältnis zum Königreich der Niederlande
Sehr geehrte Frau Boehm, sehr geehrte Frau Legtenborg, sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem 97. Flächennutzungsplanänderungsverfahren der Samtgemeinde Emlichheim schreiben wir Ihnen im Auftrag der niederländischen Gemeente Emmen, deren Gemeindegebiet an die Samtgemeinde Emlichheim angrenzt. Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich; einen Nachweis der Bevollmächtigung können wir vorlegen, wenn Sie dies wünschen. Die Samtgemeinde Emlichheim strebt eine Flächennutzungsplanänderung als isolierte Positivplanung an und hat hierzu den als Anlage beigefügten Vorentwurf der Erläuterung mit Umweltbericht zur 97. Flächennutzungsplanänderung „Kleinringer Wösten“ als isolierte Positivplanung samt Vorentwurf der Planzeichnung veröffentlicht. Das Verfahren geht zurück auf einen Beschluss des Gemeinderats Ringe, bei der Samtgemeinde Emlichheim einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Ausweisung eines Windparks im Gebiet der sogenannten Kleinringer Wösten zu stellen.
Esche Schümann Commichau | Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater | Partnerschaftsgesellschaft mbB Am Sandtorkai 44 | 20457 Hamburg | Tel +49 (0)40 36805-0 | Fax +49 (0)40 36805-333 | esche@esche.de | www.esche.de | Gerichtskasten 234 | Amtsgericht Hamburg PR 696 Internationale Mitgliedschaften: LAW Lawyers Associated Worldwide (www.lawyersworldwide.com), DFK International (www.dfk.com)
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Die Lage des Änderungsbereichs, für den eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ ausgewiesen werden soll, ergibt sich aus dem beigefügten Vorentwurf der Planzeichnung. Das Planänderungsgebiet grenzt im Norden unmittelbar an die in diesem Gebiet in Ost-West-Richtung verlaufende deutsch-niederländische Staatsgrenze an. Nach Art. 5 des Staatsvertrags zwischen dem Königreich Hannover und dem Königreich der Niederlande vom 2. Juli 1824 („Meppener Grenztraktat“) ist die Errichtung von Bauwerken (und damit nicht nur von Wohngebäuden) innerhalb von (umgerechnet in heutige Längenmaße) 376,67 Metern beidseits entlang der deutsch-niederländischen Staatsgrenze verboten. Die fortdauernde Wirksamkeit und Anwendbarkeit des Meppener Grenztraktats haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande in Art. 1 des Staatsvertrags vom 8. April 1960 über den Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze, die Grenzgewässer, den grenznahen Grundbesitz, den grenzüberschreitenden Binnenverkehr und andere Grenzfragen („Grenzvertrag“) vorbehaltlos und uneingeschränkt bestätigt.
Die Bestimmungen des Meppener Grenztraktats sind daher unabhängig davon, ob die Rechtsprechung sie außerdem als subjektiv-öffentliche Rechte des Königreichs der Niederlande, niederländischer Gebietskörperschaften oder niederländischer Bürger ansieht, als objektiv verbindliche Rechtsnormen durch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gemeinden zu beachten. Festsetzungen in Bauleitplänen, die die Errichtung von Gebäuden in diesem Bereich vorsehen, sind daher nicht zulässig. Auch die Erteilung von Bau- oder Anlagengenehmigungen für die Errichtung von Gebäuden in diesem Bereich ist unzulässig. Nach unseren Informationen vertritt auch der Landkreis Emsland die Auffassung, dass das Meppener Grenztraktat einer Ausweisung und Errichtung von Windenergieanlagen in der grenznahen Verbotszone entgegensteht. Der aktuelle Planungsstand der Samtgemeinde Emlichheim sieht nach unseren Informationen vor, dass drei der sechs geplanten Windenergieanlagen des Windparks innerhalb der grenznahen Verbotszone ausgewiesen werden sollen. Aus dem vorliegenden Vorentwurf der Erläuterung zur 97. Flächennutzungsplanänderung der Samtgemeinde Emlichheim, Seite 24, ergibt sich, dass die Samtgemeinde Emlichheim die Anwendbarkeit des Meppener Grenztraktats zwar gesehen hat.
Rechtsfehlerhaft geht sie aber davon aus, (a) dass die staatsvertraglich vereinbarte Baubeschränkung nur Wohngebäude erfasse, (b) dass das Meppener Grenztraktat aufhebungsreif sei und, (c) dass es, weil es keine Schutznorm sei, zwar als öffentlicher Belang zu berücksichtigen, die staatsvertraglich vereinbarte Baubeschränkung aber nicht zu beachten sei. Die Samtgemeinde Emlichheim meint daher, sich über die objektiv verbindliche staatsvertragliche Regelung hinwegsetzen zu dürfen. Das Königreich der Niederlande ist im Übrigen auch nicht der Auffassung, dass das Meppener Grenztraktat aufhebungsreif sei. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Landkreis um Ausübung der Rechtsaufsicht über das 97. Flächennutzungsplanänderungsverfahren der Samtgemeinde Emlichheim. Wir behalten uns vor, zusätzlich auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Auswärtige Amt über den Vorgang zu unterrichten. Die Gemeente Emmen wird voraussichtlich ihrerseits die zuständigen Stellen in der Regierung des Königreichs der Niederlande über den Vorgang unterrichten. Wir gehen davon aus, dass die Abwendung einer unter Missachtung der staatsvertraglichen Vereinbarungen drohenden Grenzverletzung bei allen niederländischen Stellen hohe Priorität und Aufmerksamkeit erhalten wird. /3
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern für ein persönliches Gespräch über den Vorgang zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Jan Christian Eggers Rechtsanwalt
Dr. Peter Schunck Rechtsanwalt