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Bijlage 1 - zienswijze FNP 97

Commissie Wonen en Ruimte 10 februari 2025, gemeente EmmenBij agendapunt: Aanpassing plannen windpark Kleinringe Wösten (FNP 97)1.391 woorden

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Esche Schümann Commichau, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg

Jakob Kleefass, Dipl.-Betriebsw.

Dr. Hans Jürgen Hilling

Carolin Linusson-Brandt*

Samtgemeinde Emlichheim Herrn Bürgermeister Ansgar Duling Rathaus Hauptstraße 24 49824 Emlichheim

Rechtsanwalt, Steuerberater

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Dr. Dirk Meinhold-Heerlein

Beatrix Arlitt, Dipl.-Volksw.

Caroline Kaufhold*

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Michael Kapitza, Dipl.-Wirtsch.-Jur. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dr. Jörn-Henrik Meyn

Dr. Oliver Stegmann

Silke Pinkepank*

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Steuerberaterin

Dr. Hermann Heinrich Haas*

Daniel Fengler, Dipl.-Finanzw.

Silke Günther, Dipl.-Ing.-Oec.*

Oliver Behn

Steuerberaterin

Dr. Klaus Kamlah, LL.M.

Dr. Ralf Möller, M.Jur.

Volker Heinrich, Dipl.-Kfm.*

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Steuerberater

Wolfgang Sälzer, Dipl.-Kfm.

Dr. Julia Runte, LL.M.

Sandra Durda, Dipl.-Betriebsw.* Steuerberaterin

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin, Steuerberaterin Johan Sieveking, Dipl.-Kfm. Steuerberater

Tom Kemcke

Eva Homborg

Rechtsanwalt, Steuerberater

Rechtsanwältin

Steuerberaterin, CPA

Jan-Marcus Rossa

Jan Christian Eggers, LL.M.

Dr. Jörg Danger*

Dr. Martin Dieckmann, LL.M.

Astrid Sander, Dipl.-Kffr.* Steuerberaterin

Christine Struckmeyer*

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Dr. Robert Kroschewski

Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.

Julian Leucht*

Rechtsanwalt, Steuerberater

Rechtsanwalt

Greta Luise Groffy*

Rechtsanwalt, Attorney at Law (N.Y.)

Rechtsanwalt Jan Kind, MBA Rechtsanwalt

Dr. Andreas von Criegern

Marc Heinrich*

Sabrina Piffrement*

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Steuerberaterin

Dr. Robert Schütz

Stefan Gatz*

Maren Stradner*

Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Götz Triebel, LL.M. Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Thomas Schäffer, Dipl.-Finanzw.*

Dr. Lukas Eßers* Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater Dennis Pohlmann, Dipl.-Kfm.* Steuerberater

Dr. Patrizia Chwalisz

Christian Hornburg*

Melanie Knuth*

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt, Steuerberater

Steuerberaterin

Markus Konheiser

Dr. Boris Bross*

Saskia Hahn*

Steuerberater

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Dr. Stephan Bauer, LL.M.

Franziska Karsten, LL.M.*

Martina Dierks, LL.M.*

Rechtsanwalt

Steuerberaterin

Rechtsanwältin

Dr. Philipp Engelhoven

Lara Bos*

Nicole Flügge*

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin

Dr. Sebastian Garbe

Katharina Krimm*

Linda Siegert*

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin

Dr. Christian Hoppe

Hanna Wiedenhaus*

Dr. Jens-Christian Schott*

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt

Dr. Hans Mewes

Florian Ludwig, Dipl.-Kfm.*

Rechtsanwalt

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Meike Isabel Bever, LL.M.* Rechtsanwältin

Rechtsanwalt

Dr. Christoph Cordes, LL.M.

Dok.-Nr.: 1702517

Rechtsanwalt

Steuerberater

Rechtsanwalt

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Hamburg, den 23.01.2024 Unser Zeichen: 072470-23/JCE/CBo Tel. +49 (40) 36805-530 Fax +49 (40) 36805-333 E-Mail: jan.eggers@esche.de

Dr. Frank Bongers*

Dr. Erwin Salamon

Jürgen E. Milatz* Rechtsanwalt, Steuerberater

Rechtsanwältin

Heidrun Gruschka, Dipl.-Finanzw.* Steuerberaterin

* nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft

97. Flächennutzungsplanänderung „Kleinringer Wösten“ Beteiligung der Gemeente Emmen (Niederlande)

Sehr geehrter Herr Duling, sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der niederländischen Gemeinde („Gemeente“) Emmen vertreten, deren Gemeindegebiet an das Gebiet der Samtgemeinde Emlichheim angrenzt. Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich; einen Nachweis der Bevollmächtigung können wir vorlegen, wenn Sie dies wünschen. Der Gemeinderat Ringe hat beschlossen, bei der Samtgemeinde Emlichheim einen Antrag auf 97. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Ausweisung eines Windparks in den „Kleinringer Wösten“ zu stellen. Der Vorentwurf der Erläuterung mit Umweltbericht zur 97. Flächennutzungsplanänderung als isolierte Positivplanung, der Vorentwurf der Planzeichnung sowie die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 21. Dezember 2023 liegen uns vor. Im Auftrag der Gemeente Emmen machen wir sämtliche dieser zustehende Beteiligungsrechte im Flächennutzungsplanänderungsverfahren geltend (§§ 4a Abs. 4 S. 1, 2 BauGB i.V.m. §§ 54 ff., 18-22 UVPG). Insbesondere die Pflicht zur Bekanntmachung nach § 56 Abs. 2 UVPG ist bisher nicht

Esche Schümann Commichau | Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater | Partnerschaftsgesellschaft mbB Am Sandtorkai 44 | 20457 Hamburg | Tel +49 (0)40 36805-0 | Fax +49 (0)40 36805-333 | esche@esche.de | www.esche.de | Gerichtskasten 234 | Amtsgericht Hamburg PR 696 Internationale Mitgliedschaften: LAW Lawyers Associated Worldwide (www.lawyersworldwide.com), DFK International (www.dfk.com)

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beachtet worden. Wir bitten daher darum, uns über sämtliche bevorstehenden Verfahrenshandlungen im Flächennutzungsplanänderungsverfahren unverzüglich zu informieren. Im Hinblick auf den weiteren Fortgang des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens möchten wir vorab auf Folgendes hinweisen: Nach Art. 5 des Staatsvertrags zwischen dem Königreich Hannover und dem Königreich der Niederlande vom 2. Juli 1824 („Meppener Grenztraktat“) ist die Errichtung von Bauwerken (nicht nur von Wohngebäuden) innerhalb von (umgerechnet in heutige Längenmaße) 376,67 Metern beidseits entlang der deutsch-niederländischen Staatsgrenze verboten. Festsetzungen in Bauleitplänen, die die Errichtung von Bauwerken in diesem Bereich vorsehen, sind daher nicht zulässig. Auch die Erteilung von Bau- oder Anlagengenehmigungen für die Errichtung von Bauwerken in diesem Bereich ist unzulässig. Darauf, ob das Meppener Grenztraktat der Gemeente Emmen subjektive öffentliche Rechte verleiht (ob es also eine Schutznorm zu ihren Gunsten enthält), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Das Meppener Grenztraktat ist rechtlich weiterhin wirksam und bindet daher als objektive Rechtsnorm über Art. 20 Abs. 3 GG auch die Samtgemeinde Emlichheim.

Nach unseren Informationen vertritt auch der Landkreis Emsland die Auffassung, dass das Meppener Grenztraktat einer Ausweisung und Errichtung von Windenergieanlagen in der grenznahen Verbotszone entgegensteht. Der Vorentwurf der Erläuterung zur 97. Flächennutzungsplanänderung zeigt, dass Ihnen die Vorgaben des Meppener Grenztraktats bekannt sind, Sie das Meppener Grenztraktat jedoch nicht als für die Samtgemeinde Emlichheim bindende Rechtsnorm ansehen. Die Gemeente Emmen widerspricht einer Verletzung dieser staatsvertraglich vereinbarten Pflichten durch Ausweisung von drei Windenergieanlagen innerhalb der Verbotszone des Meppener Grenztraktats. Wir gehen davon aus, dass dies auch der Rechtsauffassung der Zentralregierung des Königreichs der Niederlande entspricht; mit dieser wird sich die Gemeente Emmen abstimmen. Wir werden uns außerdem erlauben, bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Landkreis Grafschaft Bentheim und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsichtsbehörden über diesen Vorgang zu unterrichten; wir behalten uns außerdem vor, die Europaabteilung des Auswärtigen Amtes zu informieren. Unabhängig hiervon hat die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung erhebliche Umweltauswirkungen auf die Niederlande. Dass die erheblichen Umweltauswirkungen nur ein Teilgebiet der Niederlande betreffen, ist insoweit unschädlich.

Sie betreffen insbesondere die Ortschaften Schoonebeek, Oosterse Bos und Nieuw-Schoonebeek. In Anbetracht des geographischen Verlaufs der Staatsgrenze wird sich der Schattenwurf der unmittelbar in Grenznähe geplanten Windenergieanlagen praktisch ausschließlich auf das Gebiet der Gemeente Emmen auswirken. Bei tiefstehender Sonne wird der Schattenwurf voraussichtlich auch die vorhandene Wohnbebauung erreichen. Dass das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, ergibt sich bereits (unabhängig davon, ob dieser insoweit vollständig ist) aus dem Vorentwurf des Umweltberichts zur Flächennutzungsplanänderung. Nicht zuletzt deshalb dürfte eine – aus unserer Sicht zwingend notwendige – Anpassung des Vorentwurfs nicht schon dann positiv durch die Gemeente Emmen und deren Bewohner bewertet werden, wenn die Planung die Anforderungen des Meppener Grenztraktats einhält, sondern erst, wenn die Windenergieanlagen mit einem zusätzlichen Abstand zur Verbotszone selbst ausgewiesen werden, um negative Auswirkungen auf niederländischer Seite möglichst vollständig auszuschließen. /3

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Wir bitten daher darum, uns anhand sämtlicher geeigneter Unterlagen über die Planung zu unterrichten und uns insbesondere diejenigen Informationen weiterzugeben, die auch der erstmaligen Befassung der inländischen Behörden zugrunde liegen. Die im Vorentwurf der Erläuterung zur Flächennutzungsplanänderung angegebene „umfassende formelle und informelle Beteiligung und Abstimmung“ mit der Gemeente Emmen ist bisher jedenfalls nicht erfolgt. Die Gemeente Emmen sowie die niederländische Öffentlichkeit werden von ihren Beteiligungsrechten nach §§ 55-57 UVPG Gebrauch machen. Wir bitten, das Flächennutzungsplanänderungsverfahren hierauf und auch auf die materiellen Anforderungen einer grenzüberschreitenden Umweltprüfung auszurichten. Bisher ist nicht erkennbar, dass die erheblichen Umweltauswirkungen auf das Gebiet und die Einwohner der Gemeente Emmen hinreichend prognostiziert worden sind. Nicht zuletzt erachten wir es auch für zwingend erforderlich, dass niederländische Naturschutz- oder Umweltverbände genauso im Rahmen der Planänderung beteiligt werden, wie dies für deutsche Organisationen zu erfolgen hat. Ferner möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Anlagenbetreiber, der sich für eine freiwillige Kommunalabgabe nach § 6 Abs. 1, 2 EEG entschließt, verpflichtet ist, allen betroffenen Gemeinden oder Landkreisen eine entsprechende Zahlung anzubieten.

Nach unseren Informationen liegt das Gebiet der Gemeente Emmen innerhalb des Radius von 2,5 km gerechnet von der Turmmitte einer Windenergieanlage. Die Gemeente Emmen ist daher – zumindest anteilig – an der freiwilligen Kommunalabgabe zu beteiligen. Darüber hinaus halten wir es für rechtlich geboten, etwaige Bürger-Beteiligungsmodelle am geplanten Windpark auch den Einwohnern der Gemeente Emmen zu eröffnen. Dies gilt in gleicher Weise auch für die Gewährung eines Stromkostenzuschusses an betroffene Einwohner oder auch einen Bürgerstromtarif. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es auf niederländischer Seite Anwohner gibt, deren Wohngebäude sich in einem Abstand von nicht mehr als ca. 1,15 km von den geplanten Windenergieanlagen befinden. Schon vor dem Hintergrund, dass die Umweltauswirkungen sowie die Auswirkungen von Schattenwürfen der geplanten Windenergieanlagen ganz maßgeblich das Gebiet der Gemeente Emmen und die dortigen Bewohner betreffen werden, wäre es eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung, blieben die Gemeente Emmen und deren Bewohner bei den vorgesehenen kommunalen Ausgleichsmaßnahmen unberücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen

Jan Christian Eggers Rechtsanwalt

Dr. Peter Schunck Rechtsanwalt

De tekst is automatisch uit het bestand gehaald en kan afwijken van het origineel (kolommen, tabellen en koppen lopen door elkaar). Het officiële stuk bij de gemeente is leidend. Bron: https://api1.ibabs.eu/publicdownload.aspx?site=Emmen&id=a382982c-a2c1-4301-8a75-7904115b0d76